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Die universitäre Promotion am FB 09

Eine universitäre Promotion besteht aus Dissertation (schriftliche Arbeit, die nach Fertigstellung öffentlich ausgelegt wird) und Disputation (öffentliche Verteidigung der Arbeit). Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens wird den Bewerber/innen der Grad einer/s Dr. oec.troph., Dr. troph. bzw. Dr. agr. oder Dr. rer. nat. verliehen. Sowohl Absolvent/innen des Diplom- als auch des Master-Studienganges sind bei Erreichen einer bestimmten Mindestnote promotionsberechtigt.

Einzelheiten regelt die jeweilige Promotionsordnung.