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Anerkennung von Studienleistungen

Studienleistungen und Prüfungsleistungen können bei Gleichwertigkeit auf Antrag angerechnet werden.

Antragsunterlagen

Folgende Antragsunterlagen müssen in deutscher oder englischer Sprache vollständig im Prüfungsamt eingereicht werden.

  • Formular (.pdf)
  • ausführliche Modulbeschreibungen (kein Modulkatalog, sondern nur die Beschreibungen der beantragten Module im Originaldokument - keine selbst erstellen Beschreibungen !). Ergänzend können eingereicht werden: Praktikums- oder Vorlesungsskripte
  • Ein beglaubigter Leistungsnachweis mit Angabe von Credits und Note.

Bitte reichen Sie die Unterlagen per Mail ein (studium). Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet.

Eine Anerkennung von Modulen ggf. mit Fachsemesteranrechnung ist keine Garantie für einen Studienplatz und ersetzt nicht die Bewerbung um einen Studienplatz. Beachten Sie bitte die Informationen zum Bewerbungsverfahren !

 

Informationen für Studienplatzbewerber
  • Bewerbung für ein höheres Fachsemester: Pro vier Module à 6 CP, die anerkannt werden, kann ein Fachsemester angerechnet werden. Bei Bewerbung für ein höheres Fachsemester muss der Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen vier Wochen vor Bewerbungsschluß im Prüfungsamt eingereicht werden, um eine fristgerechte Bearbeitung zu gewährleisten. Da sich die Bearbeitungszeit bei einem Antrag auf Anerkennung ausländischer Studienleistungen deutlich verlängert, sollten diese Anträge acht Wochen vor Bewerbungsschluß im Prüfungsamt eingereicht werden.
  • Anerkennungsschreiben ggf. mit Fachsemesteranrechnung:
    Nach Abschluß des Verfahrens werden Sie schriftlich benachrichtigt
  • Fachsemesteranrechnung:
    Wenn Fachsemester angerechnet wurden, ist gegebenenfalls eine Einstufung in ein höheres Fachsemester möglich. Wenden Sie sich daher bitte mit dem Anerkennungsschreiben an das Studierendensekretariat, bzw. legen dieses Schreiben Ihrer Studienplatzbewerbung bei. Sollte das Schreiben bei Bewerbung noch nicht vorliegen, informieren Sie sich bitte über eine mögliche Nachreichfrist.
    Beachten Sie bitte: über eine Einstufung in ein höheres Fachsemester entschiedet das Studierendensekretariat.
  • Eintrag von anerkannten Leistungen in das Prüfungsverwaltungssystem:
    Die anerkannten Leistungen werden in das Prüfungsverwaltungssystem eingetragen, nachdem Sie eine Studienbescheinigung Ihres neuen Studiengangs am FB 09 der JLU im Prüfungsamt vorgelegt haben.
Informationen für Studierende des FB09
  • Die Anerkennung bereits erbrachter Studienleistungen kann auch noch beantragt werden, wenn Sie bereits im entsprechenden Studiengang am FB 09 immatrikuliert sind. Beachten Sie bitte, dass anerkannte Module direkt in FlexNow eingetragen werden und eine schriftliche Mitteilung nicht erfolgt.
  • Informationen zum Studiengangwechsel innerhalb des FB 09 finden Sie hier !
  • Wenn Sie beabsichtigen ein fachbereichfremdes Modul zu absolvieren, beachten Sie bitte diese Informationen.
  • AfK-Leistungen können in einem Bachelorstudium mit max. 6 CP angerechnet werden.