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Auslandssemester

Bitte informieren Sie die zuständige Sachbearbeiterin im Prüfungsamt bevor Sie Ihr Auslandssemester antreten und nach Ihrer Rückkehr, damit Ihr Prüfungsstatus entsprechend angepasst werden kann. Der Zeitraum des Aufenthaltes muss nachgewiesen werden, z. B. durch eine Bestätigung der ausländischen Hochschule.

Auf den Seiten Internationales des Fachbereichs 09 finden Sie Informationen zum Thema Auslandssemester.