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Wiederholung der Thesis

Eine nicht bestandene Thesis kann einmal wiederholt werden (AllB §19(1)).

Wurde der schriftliche Teil mit "nicht ausreichend" bewertet, kann dieser innerhalb von drei Monaten überarbeitet oder eine zweite Arbeit mit einem anderen Thema angefertigt werden. Die Vergabe eines neuen Themas muss spätestens binnen drei Monate beim Prüfungsamt beantragt werden. Bei Versäumnis dieser Frist erlischt der Prüfungsanspruch, es sei denn die oder der Studierende hat das Versäumnis nicht zu vertreten. Die Rückgabe des Themas ist nur möglich, wenn bisher kein Gebrauch von dieser Möglichkeit gemacht wurde. Eine zweite Wiederholung der Thesis ist ausgeschlossen. (Spez. Ord. §17 (5))

Wurde das Kolloquium nicht bestanden, kann das Kolloquium einmal wiederholt werden. Eine Wiederholung der Thesis ist in diesem Fall ausgeschlossen (Spez. Ord. §18 (3)).