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Ruecklagen Titel 243

Rücklagenmanagement im Mehreinnahmenbereich

 

Jahr Einnahmen Titel 243
2015 6.040.754,49 €
2016 6.420.770,40 €
2017 6.560.699,09 €
2018 7.336.523,50 €
2019 7.619.000,42 €
2020 9.598.664,67 €
2021 10.825.454,44 €
Mittelwert letzte 3 Jahre 9.347.706,51 €

 

Die Krisen der letzten Jahre (Cyberattacke, Corona, Baumaßnahmen...) haben gezeigt, dass der Fachbereich im Dienstleistungsbereich Reserven haben muss, um bei einem Einbruch der Einnahmen handlungsfähig zu bleiben. Das bedeutet, die einzelnen Einrichtungen benötigen sichere Rücklagen und müssen wissen, ab wann dass Risiko besteht, dass angesparte Reserven bei Überschreiten der von der Universität vorgegebenen Rücklagensumme an die Gesamtuniversität abgeführt werden müssen.

 

PROCEDERE: Die maximal erlaubte Rücklagesumme für den Fachbereich im Einnahmenbereich (243er Konten) wird proportional verteilt gemäß dem Anteil, den eine Einrichtung an den Einnahmen des Fachbereichs hat. Grundlage ist dabei der Durchschnitt der letzten 3 Haushaltsjahre.


Beispiel:
Gesamteinnahmen des FB
2019: 7.616.185,78 €
2020: 9.598.664,67 €
2021: 10.872.608,07 €
Mittelwert letzte 3 Jahre: 9.347.706,51 €

Eine Einrichtung, die im 3-Jahresdurchschnitt 800.000 € eingenommen hat, dürfte demnach 8,5 % der erlaubten Rücklagen (z.Z. 2,5 Mio.) "sicher" sparen (das wären in diesem Beispiel 213.956 €).

Wird die für den Fachbereich gesamthaft erlaubte Rücklagensumme überschritten, würde der "Überhang" an die Gesamtuniversität abgeführt werden müssen.

Überschreiten der individuell "erlaubten" Rücklagensumme bedeutet aber nicht automatisch, dass der gesamte Überhang für eine Einrichtung verloren geht, sofern andere Einrichtungen ihre erlaubte Sparsumme nicht ausfüllen. Die nichtausgenutzten Rücklagenquoten werden nach einem Algorithmus an diejenigen verteilt, die ihre Rücklagengrenze überschritten haben.