Bezahlung
Alle Leistungen der Klinik für Kleintiere werden nach dem gültigen Tierarzttarif (Gebührenordnung für Tierärzte) in der gültigen Fassung abgerechnet. Sie erhalten nach dem Eingangsgespräch mit dem behandelnden Tierarzt eine ungefähre Kostenschätzung. Diese basiert auf den Befunden der Eingangsuntersuchung und kann sich je nach Resultaten und Verlauf der Erkrankung ändern. Sie werden regelmäßig durch den behandelnden Tierarzt über die Kosten informiert.
1. Ambulante Rechnungen
Ambulante Rechnungen müssen beim Verlassen der Klinik an der Kasse/ Rezeption bezahlt werden. Dies können Sie per EC-Karte oder bar tun.
2. Stationäre Rechnungen
Bei Einlieferung eines Notfalls oder Vorstellung eines Patienten zur stationären Aufnahme erhalten Sie ebenfalls zunächst eine Kostenschätzung. Die während des stationären Aufenthaltes in der Klinik angefallenen Kosten werden Ihnen in zwei Teilen in Rechnung gestellt, da diese auf der einen Seite von den leitenden Tierärzten (also der Tierklinik selbst, sog. Liquidationsrechnung) und auf der anderen Seite von der Universität Gießen (sog. Universitätsrechnung) abgerechnet werden. Das bedeutet NICHT, dass Sie alle Leistungen doppelt bezahlen, sondern diese Leistungen nach einem komplizierten Schlüssel auf diese zwei Teilrechnungen aufgeteilt werden.
Da ein Teil der Untersuchungen von anderen Instituten und Fremdlabors vorgenommen wird, werden Sie unter Umständen zusätzliche kleinere Rechnungen von diesen zugestellt bekommen.
Auch beim Abholen eines stationären Tieres von der Klinik für Kleintiere muss die gesamte Rechnung sofort in bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.
Ratenzahlungsvereinbarungen müssen vor Abholung des Tieres mit der Verwaltung der Universität (Abrechungsschalter) vereinbart werden und können nur für die Universitätsrechnung erfolgen.