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Die Approbation für unsere Studenten

Antrag auf Approbation

 

Nach allen bestandenen Prüfungen der Tierärztlichen Prüfung werden Ihnen Ihr Abschlusszeugnis und Ihre Bescheinigungen über die Praktika etc. bei der Staatsexamensfeier überreicht. Gegen einen ausreichend frankierten (für ca. 500 g) Rückumschlag (Größe 32x24 cm, Porto für Einschreiben), senden wir Ihnen Ihr Zeugnis und die noch vorhandenen Unterlagen auf Wunsch zu.

Der Antrag auf Approbation (TAppV 2006) als Tierärztin oder Tierarzt ist an die zuständige Behörde des Landes (Regierungspräsidium Gießen) zu richten, in dem der Antragsteller die Prüfungen der Tierärztlichen Prüfung bestanden hat. Dem Antrag sind beizufügen:

  • Geburtsurkunde ggf. Heiratsurkunde

  • Nachweis der Staatsangehörigkeit (i.d.R. reicht der Personalausweis o. der Reisepass in Ablichtung/Kopie aus)
  • amtliches Führungszeugnis zur direkten Übersendung an die Behörde (Belegart 0). Darf bei Antragstellung nicht älter als einen Monat sein.
    (Regierungspräsidium Gießen, Schanzenfeldstr. 8, Gebäude B3, 35578 Wetzlar)

  • ärztliche Bescheinigung (§63 Abs. 1 Nr. 3 TAppV), die nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf, wonach "keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Antragsteller in gesundheitlicher Hinsicht zur ordnungsgemäßen Ausübung des Berufs ungeeignet ist"
  • Zeugnisse über die Tierärztliche Vorprüfung und Tierärztliche Prüfung (Vorphysikum, Physikum, und das Zeugnis der Tierärztlichen Prüfung werden vom Prüfungsamt mit den Studienunterlagen an das Regierungspräsidium Gießen übersandt!)

 

Für die Erteilung der Approbation ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von € 200,- zu entrichten. Die notwendigen Zahlungshinweise erhalten Sie mit Aushändigung bzw. Übersendung der Approbationsurkunde. Bei Zusendung per Post werden zusätzlich € 3,13 Postgebühren erhoben.

 

Gebühr bei Übergabe oder Abholung:
Gebühr bei Zusendung:
200,00 €
203,13 €