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Rücktritt von Prüfungen

Rücktritt von einer Prüfung

 

  1. Wenn Sie an einer Prüfung wegen Krankheit nicht antreten können, beachten Sie unsere Regelungen zu Erkrankungen/Versäumis.

  2. Wenn Sie zu einer Prüfung aus dringenden Gründen nicht antreten können, benötigt das Prüfungsamt einen formlosen, schriftlichen Antrag. Der Vorsitzende entscheidet dann über die Genehmigung.

  3. Melden Sie sich in der jeweiligen Klinik bzw. im entsprechenden Institut ab. Es erfolgt keine Meldung seitens des Prüfungsamtes !!

  4. Fehlen Sie unentschuldigt bei einem Prüfungstermin so wird die Prüfung mit „nicht ausreichend“ gewertet.


Rücktritt von einem Prüfungsabschnitt


    1. Wenn Sie sich zu einem Prüfungsabschnitt vorsorglich angemeldet haben, jedoch nicht antreten werden, benötigt das Prüfungsamt eine schriftliche Mitteilung. Bitte geben Sie die Rücktrittserklärung so früh wie möglich ab.
    2. Beachten Sie bitte, dass Sie sich wieder neu anmelden müssen!! Sie werden nicht automatisch durch das Prüfungsamt für die nächste Prüfungsphase vorgesehen.