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Titel apl. Professor/in

Der Fachbereich besitzt eine Kommission zur Vorabprüfung von Anträgen auf Erteilung des Titels apl. Professor/in. Sie besteht aus 2 Professoren/innen und 1 habilitierten wissenschaftlichen Mitarbeiter/in des Fachbereichs. Anträge auf Erteilung der Bezeichnung „außerplanmäßige/r Professor/in“ werden vor Weitergabe an den Fachbereich von dieser Kommission geprüft.

Die Kommission bewertet folgende Aspekte:

  • Eigenständigkeit der Forschung
  • Publikationsleistung nach der Promotion
  • Drittmitteleinwerbung nach der Promotion
  • Lehrleistung nach der Promotion
  • Betreuung von Doktoranden/innen

Es sollten mindestens 4 Semester eigenständige Forschung und Lehrleistung nach dem Erwerb der Habilitation oder einer vergleichbaren wissenschaftlichen Qualifizierung liegen. Grundsätzliche Voraussetzung für die Empfehlung der Kommission an den Fachbereichsrat, das Verfahren weiterzuführen, ist die Feststellung der Berufungsfähigkeit auf dem entsprechenden Fachgebiet. Im Falle eines negativen Votums kann die Kommission Vorschläge erarbeiten, welche Kriterien bei einer eventuellen Wiedereinreichung des Antrags erfüllt sein sollten.

Auf Grundlage dieser Empfehlung entscheidet der Fachbereichsrat, ob er das Verfahren weiterführt durch Anforderung zweier externer Gutachten durch den/die Dekan/in oder das Verfahren abbricht. Im Falle einer Weiterführung entscheidet der Fachbereichsrat, nach Eingehen der Gutachten darüber, dem Präsidenten vorzuschlagen, dem/r Antragsteller/in den Titel “Apl. Professor/in” nach Anhörung des Senats zu verleihen.