Tierärztliche Ausbildung nach TAppV
Diese Verordnung regelt die Ausbildung für Studierende der Tiermedizin in Deutschland, die in Giessen nach dem Wintersemester 2007/2008 zu studieren begonnen haben.
1. Die Regelstudienzeit beträgt fünf Jahre und sechs Monate, § 1 Abs. 2 Nr. 3 TAppV
2. Die tierärztliche Ausbildung setzt sich zusammen aus:
2. Die tierärztliche Ausbildung setzt sich zusammen aus:
- einem wissenschaftlich-theoretischen Studienteil von 4,5 Jahren mit 3.850 Stunden Pflichtlehr- und Wahlpflichtveranstaltungen an einer Universität und
- aus einem praktischen Studienteil von 1.170 Stunden § 1 Abs. 2 Nrn. 1 + 2 TAppV.
- 70 Stunden in mind. zwei Wochen über Landwirtschaft, Tierzucht und Tierhaltung,
- 150 Stunden in mind. vier Wochen in der kurativen Praxis einer Tierärztin, eines Tierarztes oder in einer unter tierärztlichen Leitung stehenden Tierklinik,
- 75 Stunden in mind. zwei Wochen in der Hygienekontrolle und Lebensmittelüberwachung und -untersuchung
- 100 Stunden in mind. drei Wochen in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- 75 Stunden in mind. zwei Wochen im öffentlichen Veterinärwesen
- 700 Stunden in mind. vier Monaten in der kurativen Praxis einer Tierärztin, eines Tierarztes oder in einer unter tierärztlichen Leitung stehenden Tierklinik oder ein Wahlpraktikum
- die Tierärztliche Vorprüfung, abzulegen in zwei Abschnitten
Vorphysikum = naturwissenschaftlicher Abschnitt der Tierärztlichen Vorprüfung und
Physikum = anatomisch-physiologischer Abschnitt der Tierärztlichen Vorprüfung
- die Tierärztliche Prüfung