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Tierärztliche Ausbildung nach TAppV

Diese Verordnung regelt die Ausbildung für Studierende der Tiermedizin in Deutschland, die in Giessen nach dem Wintersemester 2007/2008 zu studieren begonnen haben.

1. Die Regelstudienzeit beträgt fünf Jahre und sechs Monate, § 1 Abs. 2 Nr. 3 TAppV

2. Die tierärztliche Ausbildung setzt sich zusammen aus:
  • einem wissenschaftlich-theoretischen Studienteil von 4,5 Jahren mit 3.850 Stunden Pflichtlehr- und Wahlpflichtveranstaltungen an einer Universität und
  • aus einem praktischen Studienteil von 1.170 Stunden § 1 Abs. 2 Nrn. 1 + 2 TAppV.
    • 70 Stunden in mind. zwei Wochen über Landwirtschaft, Tierzucht und Tierhaltung,
    • 150 Stunden in mind. vier Wochen in der kurativen Praxis einer Tierärztin, eines Tierarztes oder in einer unter tierärztlichen Leitung stehenden Tierklinik,
    • 75 Stunden in mind. zwei Wochen in der Hygienekontrolle und Lebensmittelüberwachung und -untersuchung
    • 100 Stunden in mind. drei Wochen in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung
    • 75 Stunden in mind. zwei Wochen im öffentlichen Veterinärwesen
    • 700 Stunden in mind. vier Monaten in der kurativen Praxis einer Tierärztin, eines Tierarztes oder in einer unter tierärztlichen Leitung stehenden Tierklinik oder ein Wahlpraktikum
3. Die tierärztliche Ausbildung umfasst folgende Prüfungen:
  • die Tierärztliche Vorprüfung, abzulegen in zwei Abschnitten

    Vorphysikum = naturwissenschaftlicher Abschnitt der Tierärztlichen Vorprüfung und
    Physikum = anatomisch-physiologischer Abschnitt der Tierärztlichen Vorprüfung
  • die Tierärztliche Prüfung