Inhaltspezifische Aktionen

Schritt II: Zulassung zum Promotionsverfahren

Nach Durchführung der Doktorarbeit und abgeschlossenem Studium. Voraussetzung für die Beantragung der Zulassung zur Promotion ist die vorherige Zulassung als Doktorand/in durch den Promotionsausschuss.

Unvollständige Antragsunterlagen können nicht bearbeitet werden. Bitte verzichten Sie darauf, Ihre Unterlagen zu klammern oder zu heften. Alle Unterlagen können per Post eingereicht werden.
Es werden keine Eingangsbestätigungen verschickt, Rückmeldung erfolgt nach Vorstellung im Promotionsausschuss.