Nachprüfungen
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Die Anmeldung in meinSTUDIUM ist zur einmalig möglich. Änderungen könne Sie innerhalb der Frist per Mail an kurssekretariat@anatomie.med.uni-giessen.de mitteilen. |
Wiederholung von Leistungsnachweisen:
Siehe Studienordnung (siehe dort §11) und Prüfungsregelung
Prüfungsübersicht "neu" / "alt"
neu | alt |
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Klausur 1 (nur mikro, allgemeine Histologie) |
Testat 1 (makro & mikro) |
Testat 1 (nur makro; Extremitäten und Rumpf) |
Testat 2 (makro; Extremitäten und Rumpf) |
Testat 2 (nur markro; Kopf/Hals, Brusteingeweide) |
Testat 3 (makro; Kopf/Hals, Brusteingeweide) |
Testat 3 (nur makro; Bauch- und Beckeneingeweide) |
Testat 4 (makro; Bauch- und Beckeneingeweide) |
Klausur 2 (mikro; mikroskopische Anatomie der Organe) |
Klausur 3/4 (mikro) |
Neuroprüfung (makro & mikro) für Seminar Anatomie im Studiengang Medizin und für Präp- und Histokurs im Studiengang Zahnmedizin |
Testat 5 (makro & mikro; ZNS und Sinnesorgane) |
Instruktionen und Laufwege für die Präsenz-Nachprüfungen
Mit der erfolgreichen Teilnahme an einem Kurs sind Sie automatisch zum Ersttermin am Ende des Semesters angemeldet. Die Prüfungsteilnahme am Ersttermin ist verpflichtend. Sie können sich davon nicht abmelden (außer Vorlage ärztl. Attest). Falls eine Nachprüfung erforderlich ist (Durchfallen oder Nichtantreten beim Ersttermin), müssen Sie aktiv werden, sich entweder aktiv zu dem Termin anmelden oder aktiv davon abmelden. Dieser Vorgang ist zu jedem Nachprüfungstermin erforderlich, bis Sie - im Rahmen der möglichen Versuche - den Schein bestanden haben.
Mindestens 1 Wiederholungstermin muss pro Semester wahrgenommen werden.
(Je Prüfung gibt es insgesamt max. 4 Versuche, die Erstprüfung sowie 3 Wiederholungen.)
Coronavirus Freiversuchsregelung:
Der Senat der JLU hat in seiner Sitzung vom 15. Juli 2020 eine umfassende Freiversuchsregelung für alle Prüfungen unter Aufsicht (Klausuren, mündliche Prüfungen, usw.) beschlossen. Für diese Prüfungen in der Verantwortung der JLU wird jeweils einmalig ein nach dem 12. März 2020 nicht bestandener Versuch als Freiversuch gewertet und nicht auf die Anzahl möglicher Prüfungsversuche angerechnet. Unberührt von dieser Regelung, die bis zum Ende des Sommersemesters 2021 gelten soll, bleiben bundes- oder landesrechtliche Regelungen über Staatsprüfungen.
Siehe https://www.uni-giessen.de/coronavirus/faq#pr-fungen