Inhaltspezifische Aktionen

Ein Überblick - Die Körperspende nach dem Tode

  • Zweck der Körperspende: Die Körperspende wird für die medizinische Ausbildung, die Erforschung neuer Heilmethoden und für die medizinische Wissenschaft benötigt.
  • Voraussetzungen zur Körperspende: Ein Körperspender muss schon zu Lebzeiten bei voller Einwilligungsfähigkeit seinen Körper dem Institut für Anatomie und Zellbiologie vermacht haben. Eine Registrierung als Körperspender ist erst ab dem 60. Lebensjahr möglich und setzt den Wohnsitz innerhalb des Einzugsbereichs der Universität Gießen voraus.
  • Vordrucke: Vordrucke für die Letztwillige Verfügung senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu (0641-9947012 oder christina.nassenstein@anatomie.med.uni-giessen.de).
  • Widerruf: Die Letztwillige Verfügung kann jederzeit ohne Nennung von Gründen seitens des Körperspenders oder auch seitens der Anatomie widerrufen werden.
  • Ablehnungsgründe: Infektionen mit hochinfektiösen, meldepflichtigen Erkrankungen (z.B. Tuberkulose, HIV-Infektion oder Virushepatitis), erhebliche anatomische Veränderungen als Folge von Krankheiten oder Unfällen, eine frische Operation, Freitod, eine Sektion durch die Pathologie oder Rechtsmedizin, ein zu hohes Körpergewicht (über 100 kg), ein Versterben an einem Ort außerhalb des Einzugsbereichs des Instituts für Anatomie und Zellbiologie, eine (verspätete) Benachrichtigung, die eine Überführung des Leichnams innerhalb der ersten 24 Stunden nach Ihrem Tod unmöglich macht.
  • Todesfall: Im Todesfall ist das Institut für Anatomie unter der Telefonnummer 0641/99-47012 oder -47060 oder -47062 schnellstmöglich zu benachrichtigen. Außerhalb der normalen Arbeitszeiten können sich die Angehörigen direkt an das von uns beauftragte Bestattungsunternehmen wenden (Werner Bestattungen OHG, Telefonnummer 0641-34668).
  • Beisetzung: Nach dem Versterben verbleibt der Leichnam in der Regel zwei bis drei Jahre, im Falle der Registrierung als Dauerspender bei Bedarf auch langfristig in der Anatomie. Anschließend erfolgen die Einäscherung und die Beisetzung der Urne auf dem Urnenfeld der Universität Gießen des Neuen Friedhofs in Gießen (Kosten zu Lasten der Universität Gießen). Auf Wunsch kann eine Beisetzung in einer eigenen Grabstätte erfolgen (Kosten zu Lasten der Angehörigen).
  • Spenden: Spenden für die Grabpflege können auf das Konto der Justus-Liebig-Universität Gießen bei der Landesbank Hessen-Thüringen, BIC: HELADEFFXXX, IBAN: DE93 500 500 0000 0100 6543, Stichwort Spende für PKST 62880082 eingezahlt werden.
  • Datenschutz: Die Justus-Liebig-Universität verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten im Rahme Ihrer Registrierung als Körperspender/in. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 a der Europäischen Datenschutzgrundverordnung in Verbindung mit Ihrer Einwilligung. Details zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur Körperspende.

 

 

Stand 12/2018