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7. Kann die Letztwillige Verfügung widerrufen werden?

Die Letztwillige Verfügung ist kein Vertrag, sondern eine Absichtserklärung, die jederzeit ohne Nennung von Gründen jederzeit von beiden Seiten aus rückgängig gemacht werden kann. Um Ihre letztwillige Verfügung über die Körperspende zu widerrufen, bedarf es einer formlosen, von Ihnen unterschriebenen schriftlichen Nachricht an uns. Wir bestätigen Ihnen den Widerruf und vernichten alle Unterlagen, die uns von Ihnen vorliegen. Alle elektronisch gespeicherten Daten werden gelöscht. Ebenfalls steht es Ihnen frei, einzelne Vereinbarungen zu widerrufen, z.B. die Verwendung Ihrer Angaben zur Krankengeschichte oder von Bildmaterial. Auch hier ist eine formlose, von Ihnen unterschriebene schriftliche Nachricht an uns ausreichend.

Wenn Sie aufgrund der Entfernung Ihres Wohnsitzes zu Lebzeiten die Überführungskosten selber tragen mussten und diese auf das Konto der Universität eingezahlt haben, ist eine Rückzahlung des Rechnungsbetrags ohne Aufschlag (Zinsen etc.) möglich.