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Wichtige Hinweise

Wichtige Hinweise zur statistischen Beratung

Die Medizinische Statistik des Instituts für Medizinische Informatik übernimmt die statistische Beratung wissenschaftlicher Arbeiten des FB 11. Sie leistet Unterstützung bei der Versuchsplanung, der Datenerfassung, bei der Auswahl der adäquaten statistischen Methoden und der Durchführung der Auswertung. Da der damit verbundene Arbeitsaufwand für die Arbeitsgruppe recht erheblich ist und dies vom Beratenen nicht eingeschätzt werden kann, bitten wir um faire Einhaltung folgender Spielregeln:

  1. Die statistische Beratung sollte bereits bei der Planung der Versuche beginnen. Fehler in der Versuchsplanung können im allgemeinen nicht mehr korrigiert werden. Außerdem können statistische Methoden nur dann effektiv angewandt werden, wenn die Versuchsplanung auf die bei der Auswertung anzuwendenden statistischen Methoden abgestimmt wird. (Fehler bei der Versuchsplanung können im Allgemeinen nicht mehr beseitigt werden.)
  2. Statistische Grundkenntnisse, die u. a. in der Vorlesung und Übung "Biomathematik für Mediziner" und dem "Ökologischen Stoffgebiet" erworben werden können, sind hilfreich um die statistische Bearbeitung der Projekte verstehen zu können.
  3. Bei der Veröffentlichung ist die richtige Formulierung der erhaltenen Ergebnisse von entscheidender Bedeutung. Vom statistischen Laien werden hierbei sehr oft unwissentlich formale oder sachliche Fehler begangen. Wird in einer Arbeit die Mitarbeit des Instituts erwähnt, geht die Verantwortung für den statistischen Text in gewissem Umfang auf das Institut über. Wir setzen deshalb voraus, dass in diesen Fällen die Arbeit vor der Publikation dem beratenden Mitarbeiter des Instituts vorgelegt wird.
  4. Die Beratungstätigkeit ist ein Teil der wissenschaftlichen Arbeit der Mitarbeiter des Instituts. Es ist deshalb angemessen, dass der Berater immer dann als Coautor aufgeführt wird, wenn die Versuchsplanung und / oder die statistische Auswertung wesentlich zu den erhaltenen Ergebnissen beigetragen haben.
  5. Für eine seriöse Durchführung des Versuchs bzw. die genaue Einhaltung des Versuchsplans, Studienprotokolls usw. sowie der Datenrecherche ist der Antragsteller verantwortlich, besonders dann, wenn diese nicht mit dem Berater abgeklärt werden. Auch muß sich der Antragsteller nach abgeschlossener Erfassung bzw. Übertragung seiner Daten durch sorgfältige Kontrolle von deren Richtigkeit überzeugen, bevor mit den Auswertungen begonnen werden kann. Für die Richtigkeit der Daten ist in jedem Fall der Antragsteller verantwortlich.
  6. Die Datenerfassung ist mit dem Berater unbedingt vorher abzuklären, da die Statistiksoftware spezielle formale Anforderungen stellt. Als Hilfe kann Ihnen die Datencheckliste dienen, die bei der AG Med. Statistik erhältlich bzw. im Netz verfügbar ist. Üblich und zweckmäßig ist die externe Erfassung mit Hilfe des Programms EXCEL, in das sich der Beratene einarbeiten sollte. Es ist recht gut geeignet zur Erfassung der Daten sowie zur Erstellung von Tabellen und Grafiken, jedoch als Statistikprogramm nur sehr begrenzt tauglich.
  7. Datenerfassung, Datensicherung, Erstellung von Graphiken und Textverarbeitung sind Sache des Antragstellers. Der Berater kann lediglich Hinweise zur Realisierung geben.
  8. Der Beratene sollte sich immer um eine aktuelle Kopie der Daten bemühen, d.h. die letzte Version der Auswertungsdatei auf einer eigenen Diskette zur Verfügung haben.
  9. Der Beratene sollte in Kooperation mit dem Betreuer / Gutachter die Auswertung der fertig erhobenen Daten möglichst zügig abwickeln. Es ist für beide Seiten ineffektiv, nach längerer Zeit zusätzliche Auswertungen anzufertigen, da die bis dahin vorliegende Ergebnisse in der Regel reproduziert werden müssen.
  10. Die Mitarbeiter der AG Med. Statistik sind dankbar für ein Feedback, d. h. für Informationen über einen erfolgreichen Abschluss des betreuten Arbeiten oder auch über einen Abbruch
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