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FAQ

FAQ

Können sich auch internationale DoktorandInnen am GCSC bewerben?

Ja! Wir freuen uns über Bewerbungen aus der ganzen Welt.

Ich habe ein einjähriges Masterprogramm absolviert. Kann ich mich trotzdem bewerben?

In den meisten Fällen werden nur zweijährige Masterabschlüsse als äquivalent anerkannt. Wenn Sie ein einjähriges Masterprogramm absolviert haben, können Sie sich dennoch bewerben und werden dann möglicherweise vom Prüfungsamt aufgefordert, weitere Leistungsnachweise zu erbringen, bevor Sie als Doktorand_in an der JLU angenommen werden können. Sie können dennoch gleichzeitig auch mit der Arbeit an Ihrem Promotionsprojekt beginnen.

Ich bin bereits promoviert , würde aber in Gießen gern einen zweiten Doktorgrad erlangen. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Deutsche Universitäten verleihen keine Doktorgrade an Kandidaten, die bereits einen (ausländischen) Doktorgrad in derselben Fakultät (also etwa in den Geisteswissenschaften) erlangt haben. Daher können wir BewerberInnen, die bereits in einem geistes-, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Fach promoviert sind, bei der Vergabe unserer Promotionsstipendien und Mitgliedschaften leider nicht berücksichtigen.

Ich möchte mich um eine Mitgliedschaft bewerben. Kann ich mich zuerst bewerben und dann erst als PromotionsstudentIn an der JLU einschreiben ?

Ja, das ist möglich. Nachdem Sie offiziell als Mitglied des GCSC angenommen sind, müssen Sie beim Akademischen Prüfungsamt Ihre Annahme als Doktorand_in im entsprechenden Fachbereich beantragen und sich im Studierendensekretariat der JLU als PromotionsstudentIn einschreiben. Der Semesterbeitrag beträgt aktuell ca. € 277,00 pro Semester (inklusive des Semestertickets zur freien Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs in ganz Hessen).

Kann ich mich um ein Stipendium bewerben, obwohl ich mein Hochschulstudium noch nicht abgeschlossen habe?

Wir können Ihre Bewerbung um ein Promotionsstipendium nur berücksichtigen, wenn Sie Ihren Masterabschluss (oder Äquivalent) bis Stipendienbeginn (1. Oktober des jeweiligen Jahres) erhalten haben. Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein Abschlusszeugnis vorweisen können, benötigen wir eine Bestätigung Ihres Betreuers/Ihrer Prüferin, aus dem hervorgeht, dass Sie Ihren Abschluss bis zum 1. Oktober des jeweiligen Jahres erhalten werden. Dieses Schreiben muss uns, zusammen mit den weiteren Unterlagen für die zweite Runde vorliegen. Bitte reichen Sie uns dann Ihr Zeugnis so bald wie möglich nach.

Ich befinde mich in der Endphase meines Masterstudiums , aber ich werde meinen Abschluss erst nach Ende der Bewerbungsfrist erhalten. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Sie können sich dennoch bewerben, vorausgesetzt Sie erhalten Ihren Abschluss vor dem 1. Oktober des jeweiligen Jahres. Bitte achten Sie in diesem Fall darauf, dass Ihr bisheriger akademischer Werdegang in Ihren Empfehlungsschreiben bewertet wird.

Gibt es eine Altersbeschränkung für BewerberInnen auf Mitgliedschaft und Stipendien?

Am GCSC freuen wir uns über exzellente und innovative Projekte von zukünftigen Doktorand_innen aller Altersstufen. Ihr Exposé sollte die Qualität Ihres wissenschaftlichen Arbeitens und Ihre Vertrautheit mit aktuellen Diskursen in Ihrem Forschungsgebiet zeigen. Wenn Sie nach mehrjähriger Tätigkeit außerhalb des wissenschaftlichen Umfelds an die Universität zurückkehren, laden wir Sie dazu ein, in Ihrer Bewerbung darauf einzugehen, warum Sie sich zum aktuellen Zeitpunkt zum Beginn der Promotion entschieden haben.

Sie sind ebenfalls dazu eingeladen, uns Eltern- oder Pflegezeiten sowie Unterbrechungen aufgrund von schwerer oder chronischer Krankheit in Ihrer Bewerbung mitzuteilen. Das GCSC bemüht sich um Förderung von Gleichheits- und Diversitätsanliegen und bietet Unterstützung für Doktorand_innen mit Behinderung oder chronischer Krankheit sowie Doktorand_innen mit Familien- oder Pflegeaufgaben an.