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Zulassung als Doktorand_in

Bitte beachten Sie: Die Anträge an das Akademische Prüfungsamt Geisteswissenschaften müssen jeweils spätestens 3 Wochen vor dem nächsten Treffen des Promotionsausschusses vollständig beim Prüfungsamt eingereicht werden.

Promotions- und Prüfungsordnungen der Fachbereiche 03, 04 und 05, sowie die Richtlinien für Anträge nach §18 der Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät entnehmen sie bitte der Promotionsordnung Ihres jeweiligen Fachbereichs.