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Darf ich als Stipendiat_in eine Nebentätigkeit ausüben?

Nebentätigkeiten von GCSC-Stipendiat_innen sind auf 12 Stunden pro Woche im Hochschulsektor und 5 Stunden pro Woche in allen anderen Tätigkeiten beschränkt. Die Einkünfte aus außeruniversitären Tätigkeiten dürfen zudem € 3.070 im Jahr nicht überschreiten. Falls Ihre Nebeneinkünfte diese Grenze überschreiten, informieren Sie bitte Ann van de Veire, damit Ihr Stipendium entsprechend angepasst werden kann.