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In welche Fällen wird eine Verlängerung der Mitgliedschaft bewilligt?

GCSC-Mitglieder, die eine Nebentätigkeit ausüben, können aufgrund dieser Beschäftigung ihre Mitgliedschaft um bis zu ein Jahr verlängern, wenn der Umfang ihrer Beschäftigung mindestens 10 Arbeitsstunden pro Woche beträgt. Ein Richtwert für die Dauer der Verlängerung ergibt sich dabei aus der Multiplikation der wöchentlichen Arbeitsstunden mit der Anzahl der Monate, während deren das Arbeitsverhältnis bestanden hat. Ergibt sich dabei ein Wert von mindestens 360 (36 Monate * 10 Stunden), so wird eine Verlängerung um ein volles Jahr gewährt; bei kleineren Werten verkürzt sich die Verlängerung entsprechend.

Mitglieder, die für mindestens zwei Drittel ihrer Promotionsphase ein GCSC-Stipendium oder ein anderes Stipendium erhalten haben, können aufgrund eines weiteren Beschäftigungsverhältnisses keine Verlängerung ihrer Mitgliedschaft beantragen. Bitte kontaktieren Sie das GCSC-Team, um herauszufinden, ob Ihre eigene Mitgliedschaft verlängert werden kann. Wenn Sie sowohl gearbeitet haben als auch Kinder erziehen, können Sie eine kombinierte Verlängerung beantragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Seite Vereinbarkeit von Wissenschaft & Familie.