Quereinstieg/Einstufung in höheres Fachsemester
Allgemeine Informationen
Voraussetzung für einen Quereinstieg ist, dass anrechenbare Studien- und Prüfungsleistungen aus einem Bachelor - Studiengang Bewegung und Gesundheit (oder einem äquivalenten Studiengang) erbracht wurden, die inhaltlich dem BA - Bewegung und Gesunheit an der JLU ähneln.
Eine Zulassung kann nur dann erfolgen, wenn in dem betreffenden Fachsemester freie Studienplätze zur Verfügung stehen. Diese ergibt sich aus der Differenz zwischen der festgesetzten Zulassungszahl (Zahl der Studienplätze) und der Zahl der diesem Fachsemester zuzuordnenden immatrikulierten Studierenden. Bei freien Studienplätzen erfolgt die Zulassung gemäß der „Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen durch die Hochschulen des Landes Hessen (Vergabeverordnung Hessen) vom 18.05.2005“. Danach sind zunächst u. a. Hochschulwechsler/innen – Bewerber/innen, die im BA - Studiengang Bewegung und Gesundheit an einer anderen deutschen Universität/Hochschule eingeschrieben sind oder waren - zu berücksichtigen. Erst wenn alle Hochschulortwechsler/innen, die sich beworben haben einen Studienplatz erhalten haben und dann immer noch Studienplätze frei sind, werden diese an Bewerber/innen für einen Quereinstieg vergeben. Unter dieser Bewerbergruppe entscheidet dann das Los.
Regelung für die Anerkennung
Die Entscheidung über die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen trifft der Vorsitzende des Prüfungsausschusses im BA - Studiengang Bewegung und Gesundheit. Den Antrag auf Anrechnung stellen Sie bitte schriftlich und schicken ihn an das:
Akademisches Prüfungsamt Geisteswissenschaften
z. Hd. Frau Franziska Scholler
Leihgesterner Weg 52, Raum 107
35392 Gießen
Deutschland
Folgende Unterlagen müssen Ihrem Antrag beigefügt sein:
- eine beglaubigte Kopie Ihres Hochschulzeugnisses
- tabellarischer Lebenslauf
- eine beglaubigte Kopie Ihres Transcript of Records der Universität, an der Sie eingeschrieben sind.
- eine Modulbeschreibung der Fächer, die Sie während Ihres Studiums belegt haben in Deutsch oder Englisch
- einen kuvertierten und adressierten Rückumschlag zur Rücksendung der von Ihnen eingereichten Unterlagen
Beachten Sie bitte:
Ein Anrechnungsbescheid ist kein Garant für einen Studienplatz. Die Studienplätze werden vom Studierendensekretariat vergeben. Nähere Informationen erhalten Sie unter:
http://www.uni-giessen.de/cms/studium/bewerbung
Hochschulwechslern empfiehlt der Prüfungsausschuss die Beratung durch die Studienfachberatung in Anspruch zu nehmen!