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Spezielle Prüfungsordnung

Pro Modul können Sie 2 ärztliche Atteste vorlegen. Das 3. Attest muss ein amtsärztliches Attest sein.

 

In den Mitteiliungen der Universität Gießen findet man die Prüfungsordnung für den Studienganges.

 

 

Wichtige Neuerungen zum Ablauf der Prüfungen   (Regulärer Termin,  1. Wiederholung,  2. Wiederholung)

Beim Nichtbestehen des regulären Termins werden Sie, wie bisher, in dem ersten Wiederholungstermin angemeldet.

Beim Nichtbestehen des 1. Wiederholungstermins werden Sie automatisch in dem regulären Termin der Prüfung im Folgejahr angemeldet.

Wenn Sie möchten, können Sie sich für einen mündlichen 2. Wiederholungstermin im selben Semester entscheiden. Diesen Termin müssen Sie persönlich mit dem Prüfer vereinbaren.