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Spezielle Prüfungsordnung

Pro Modul können Sie 2 ärztliche Atteste vorlegen. Das 3. Attest muss ein amtsärztliches Attest sein.

 

In den Mitteiliungen der Universität Gießen findet sich immer die aktuellste Version der Prüfungsordnung des Studienganges. Unter folgendem Link ist die aktuelle Prüfungsordnung bei  Punkt 7.35.07.Nr.2 zu finden.

Link

 

 

Wichtige Neuerungen zum Ablauf der Prüfungen   (Regulärer Termin,  1. Wiederholung,  2. Wiederholung)

Beim Nichtbestehen des regulären Termins werden Sie, wie bisher, in dem ersten Wiederholungstermin angemeldet.

Beim Nichtbestehen des 1. Wiederholungstermins werden Sie automatisch in dem regulären Termin der Prüfung im Folgejahr angemeldet.

Wenn Sie möchten, können Sie sich für einen mündlichen 2. Wiederholungstermin im selben Semester entscheiden. Diesen Termin müssen Sie persönlich mit dem Prüfer vereinbaren.