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Wissenschaftliches Projekt und Praktikum

Wissenschaftliches Projekt: In welchem Umfang lässt sich das wissenschaftliche Projekt in Ihren Studiengang einbringen?

Umfang der CP Studiengang
6 CP (180 Stunden)
  • B.Sc. "alte Ordnung vor 2018" 180/210/240 CP und B.Sc. "neue Ordnung ab 2018/19"
  • M.Sc. "alte Ordnung vor 2018" 120 CP und M.Sc. "neue Ordnung ab 20218/19"
12 CP (360 Stunden)
  • B.Sc. "alte Ordnung vor 2018" 210/240 CP
  • M.Sc. "alte Ordnung vor 2018" 120 CP
18 CP (540 Stunden)
  • B.Sc. "alte Ordnung vor 2018" 210/240 CP
  • M.Sc. "alte Ordnung vor 2018" 120 CP

 

 Was ist zu beachten?

  • Ein Projekt ist nach Abschluss der Orientierungsphase möglich.
  • Das Projekt wird nicht benotet (bestanden/nicht bestanden).
  • Ein Projekt kann nur einmal pro Studiengang absolviert werden.
  • Ein Projekt ist ein Querschnittsmodul und kann nur in den Profil-Minor (Bachelor) bzw. in den Minor (Master) eingebracht werden. Es zählt in der neuen Ordnung (ab 2018/19) seit 2022 nicht mehr zu den 12 CP, welche unbenotet eingebracht werden können (kann also zusätzlich zu 12 anderen unbenoteten CP eingebracht werden). 
  • Projekte werden in Betreuung durch eine Professur durchgeführt. Bitte wenden Sie sich direkt an die gewünschte Professur. 
  • Themen von Projekten aus vergangenen Semestern waren zum Beispiel:
    • Active Investments in Environmental, Social and Governance Funds: Do ESG funds outperform?
    • Die Bilanzierung von Sponsorenzahlungen im europäischen Profifußball anhand der Zahlungen der Qatar Tourism Authority an Paris-Saint Germain

    • Konzipierung eines Wahlfachs für Medizinstudierende über aktuelle Entwicklungen im mHealth-Markt

    • Kryptowährung in der Unternehmensfinanzierung: Der Markt für Initial Coin Offerings

 

 

Praktikum: In welchem Umfang lässt sich ein Praktikum in Ihren Studiengang einbringen?

Umfang der CP Studiengang Hinweise
6 CP
  • B.Sc. "alte Ordnung vor 2018" 180/210/240 CP
  • M.Sc. "alte Ordnung vor 2018" 120 CP
  • 4 Wochen à 40 h/Woche
6 CP
  • B.Sc. "neue Ordnung ab 2018/19"
  • 8 Wochen à 35 h/Woche
12/18 CP
  • B.Sc. "alte Ordnung vor 2018" 210/240 CP
  • M.Sc. "alte Ordnung vor 2018" 120 CP
  • 12 CP =   8 Wochen à 40 h/Woche
  • 18 CP = 12 Wochen à 40 h/Woche

 

Was ist zu beachten?

  • Jeder Studierende kann maximal ein Praktikum in sein Studium einbringen.
  • Bei dem Praktikum muss es sich um ein Vollzeitpraktikum mit einer wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 35 h/Woche handeln. Für die Studierenden der "alten Ordnung" gilt zusätzlich, dass eine wöchentliche Arbeitszeit von unter 40 Stunden zu einer Verlängerung der benötigten Praktikumsdauer führt.
  • Das Praktikum wird nicht benotet (bestanden/nicht bestanden).
  • Die Orientierungsphase muss vor Beginn des Praktikums erfolgreich abgeschlossen worden sein.
  • Das Praktikumsmodul ist genehmigungspflichtig und muss vor Beginn beantragt werden. Reichen Sie dazu Ihre Unterlagen vollständig per JLU-Mailadresse an praktikum@wirtschaft.uni-giessen.de in einer PDF-Datei ein.
  • Es besteht kein Anspruch auf Genehmigung des Praktikums.
  • Die Tätigkeit als Werkstudent kann nicht als Praktikum anerkannt werden.

 

Ablauf: Genehmigung - Praktikum - Abschluss

 

1. VOR Praktikumsbeginn: Unterlagen für die Genehmigung des Praktikums per Mail bei  praktikum@wirtschaft.uni-giessen.de einreichen

  1. Gewünschte Professur kontaktieren, ob die Betreuung eines Praktikums möglich ist
  2. Antrag auf Genehmigung eines wirtschaftswissenschaftlichen Praktikums  →Formular
  3. Aktueller Leistungsnachweis (FlexNow)
  4. Arbeitgeberbescheinigung über die geplanten Praktikumsinhalte →Formular
  5. Unterschriebener Praktikumsvertrag (inkl. Angaben zur Dauer des Praktikums)
  6. Motivationsschreiben (ca. 1 Seite, pdf-Format)
      • Welche Erwartungen haben Sie an das Praktikum?
      • Was sind Ihre damit verbundenen Lernziele?
      • Welchen Bezug hat das Praktikum zu Ihrem Studium?

Nach Eingang Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine Rückmeldung über die Genehmigung oder Ablehnung des Praktikums.

 

2. Praktikum absolvieren

 

3. Spätestens 8 Wochen nach Praktikumsende: Abschlussunterlagen per Mail bei praktikum@wirtschaft.uni-giessen.de einreichen

 

  1. Arbeitgeberbescheinigung über ein erfolgreich absolviertes Praktikum →Formular

  2. Reflexionspapier (ca. 15 Seiten) in digitaler Form
    (Sofern gegeben, beachten Sie hierbei bitte die Vorgaben der Professur)

      • Kurzdarstellung des Unternehmens (ca. 5-10%)
      • Beschreibung und Erläuterung der eigenen Tätigkeiten und Arbeitsschwerpunkte, ggf. beispielhafte Dokumentation einzelner Tätigkeiten (ca. 40-50%)
      • Einbindung wissenschaftlicher Fachliteratur, die im Zusammenhang mit den Arbeitsschwerpunkten im Rahmen des Praktikums stehen (ca. 20-30%)
        - Welche Erkenntnisse aus der wirtschaftswissenschaftlichen Fachliteratur finden Sie in der praktischen Tätigkeit bestätigt?
        - An welchen Stellen weicht die Praxis Ihrer Ansicht nach von der Theorie ab? Worin sehen Sie dies begründet?
      • Welche Schlussfolgerungen ziehen Sie aus dem Praktikum sich und Ihre weitere Studien- und Berufsplanung (ca. 10-20%)
      • Eigenständigkeitserklärung

      

     

    Praktikumsverwaltung

    Kontakt Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
    Licher Straße 70 (EG)
    D - 35394 Gießen

    praktikum@wirtschaft.uni-giessen.de