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Hinweise zum Ausfüllen des Antrags

Beim Ausfüllen des IP-Antrags (egal ob Online oder in Papierform) sind einige Randbedingungen zu beachten. Diese werden hier näher beschrieben.

Der Betrieb eines Endgerätes (PC, UNIX-Workstations, Terminal-Server, usw.) am Datennetz der Universität Gießen (UNIGI-NET) ist erst nach der Zuteilung von IP-Adresse und Host-Name erlaubt. IP-Adresse und Host-Name werden vom HRZ auf Grund dieses Antrages zugeteilt.

Neuantrag/Änderungsantrag

Normalerweise werden Sie hier "Neuantrag" ankreuzen. Ein Änderungsantrag ist zwingend erforderlich, wenn sich die Ethernet-Adresse oder der Aufstellungsort eines Endgerätes in Bezug auf Institut/Fachbereich oder Straße/Gebäude ändert oder wenn ein Endgerät auf Dauer nicht mehr am UNIGI-NET betrieben werden soll

Angaben zur Betreuungsperson (Organisatorische Zugehörigkeit und dienstliche Kontaktdaten) und zum Endgerätestandort

Hier sollte diejenige Person eingetragen sein, an die sich das HRZ bei technischen und organisatorischen Mitteilungen oder Anfragen zum betreffenden Endgerät direkt wenden kann. Diese Person muss aus technischen Gründen eine G-Kennung des HRZ besitzen. Falls die Anschrift bezüglich Institut, Fachbereich und Straße/Gebäude mit dem Aufstellungsort des Endgerätes nicht übereinstimmt, vermerken Sie den Aufstellungsort bitte separat in den dafür vorgesehenen Zeilen. Die Angaben zu Institut und Fachbereichsnummer sowie Straße und Gebäudeteil sollten so ausführlich wie möglich sein, da sie grundlegende Informationen für die Zuteilung der IP-Adresse und des vollständigen Hostnamens enthalten. Also z.B. beim Philosophikum I immer auch den Gebäudeteil mit angeben (z.B. Otto-Behaghel-Str. 10 C).

Angaben zum Endgerät

Ethernetadresse:
Da in Zukunft sämtliche IP-fähigen Geräte ihre IP-Adresse über DHCP (Dynamic Host Configuration Protocoll) automatisch beziehen sollen, ist es notwendig, dass im IP-Antrag die Ethernetadresse eingetragen wird.

Wie sie diese bei Ihrem Rechner feststellen können, finden Sie für diverse Betriebssystem hier.

Hostname:
Ein vollständiger Host-Name (auch Fully-Qualified-Domainname genannt) muss weltweit eindeutig sein und setzt sich aus einem Host-Namen und einem Domain-Anteil zusammen. Der Domain-Anteil wird vom HRZ festgelegt und hängt vom Fachbereich und einer eventuellen Untergliederung desselben ab. Er orientiert sich dabei an den für die Fachbereiche/Institute festgelegten E-Mail-Adressen.

Da bestimmte Anwendungen einen auch ohne Berücksichtigung des Domain-Anteils eindeutigen Host-Namen erfordern, werden ab sofort (26.01.2016) die Hostnamen vom HRZ vergeben und können nur in besonderen Ausnahmefällen (z.B. Server mit uniweiter Bedeutung) frei gewählt werden.

Für die Vergabe der Host-Namen verwendet das HRZ intern das folgende generische Schema:

<Fachbereich/Zentrum o.ä.><Gerätetyp>-<Kennbuchstabe><6-stellige eindeutige Zahl>

mit folgender Bedeutung:

NamensbestandsteilAnzahl ZeichenBeispiel für Ausprägung
<FB/Zentrum o.ä.> 4-5 fb01, ..., fb11, hrz, ub, gcsc, ...
<Gerätetyp> 2-3 pc, nb, mac, zc, srv, nas, div
<Kennbuchstabe> 1

u = dienstliches Gerät im Bestand JLU (von JLU beschafft
       und aus Landes- oder Drittmitteln bezahlt)

e = privates Gerät oder Gerät einer externen Einrichtung
<6-stellige eindeutige Zahl> 6 0xxxxx   (für über den HRZ-Shop beantragte IPs)
1xxxxx   (für sonst beantragte IPs)

Beispiele: fb11dr-u012345, gcscnb-e112345

 Für die Ausnahmefälle gelten folgende Regeln:
Die Host-Namen dürfen die Buchstaben a--b bzw. A--Z, die Ziffern 0--9 und das Zeichen '-' (Bindestrich bzw. Minus-Zeichen) enthalten und nicht länger als 15 (PCs: 11) Zeichen sein. Sie müssen mit einem Buchstaben beginnen. Groß/Kleinschreibung ist nicht relevant, kann aber im Sinne einer guten Lesbarkeit verwendet werden.

Anmerkung:
In der Name-Server-Datenbasis werden alle Host-Namen bis auf weiteres nur in Kleinschreibung verwendet.

Aliasname:
Die Angabe eines Aliasnamens wird nur in begründeten Fällen (z.B.Server-Funktionen) in den Nameservice übernommen.

Endgerät soll Hostnamen als E-Mail-Absenderadresse verwenden können:
Im neuen E-Mail-System wird der E-Mail-Versand nur noch nach Authentisierung möglich sein. Damit in begründeten Fällen (z.B. Server) aber auch Statusmails ohne Authentisierung versandt werden können, kann hier diese Sondererlaubnis beantragt werden. Sie soll nur für Server oder Spezialgeräte verwendet werden.

Angeschlossen in Raum-Nr.:
Die Nummer des Zimmers, in dem das Endgerät aufgestellt ist, ist wichtig bei Problemen technischer Art.

Soll an folgende Datendose angeschlossen werden:
Diese Angabe hilft bei der Prüfung der richtigen Port-Konfiguration. Fügen Sie einfach die Dosenbeschriftung in dieses Feld ein. Verwenden Sie zum Anschluss Ihres Endgerätes bevorzugt die Dosen mit ungerader Dosenbezeichnung (z.B. 110/1 anstatt 110/2). Diese sind normalerweise auch aktiviert.

Angaben zur Gerätebezeichnung und Betriebssystem:
Die Angaben zur Gerätebezeichnung und Betriebssystem (dasjenige, das Sie vorwiegend verwenden) dienen vorwiegend statistischen Zwecken und ermöglichen es dem HRZ, ggf. die Betreuungspersonen bestimmter Geräte und Betriebssystem gezielt anzusprechen und bei Problemen und Anfragen zielgerichtet zu agieren.

Bemerkungen

Hier können Sie Nachrichten, die aus Ihrer Sicht zur Bearbeitung des IP-Antrags noch notwendig oer hilfreich sind, hinterlegen.

IP-Adress-Bereich der Universität Gießen

Der Universität Gießen wurde für TCP/IP der folgende Netzname und die folgende TCP/IP-Adresse zugeteilt:

Netz-Name: UNIGI-NET
IP-Adresse: 134.176.0.0

Bei dieser Class-B-Adresse stellen die ersten beiden Bytes (134.176) die Netzadresse dar, die letzten beiden Bytes (0.0) sind die Host-Adresse und können vom HRZ wahlfrei vergeben werden (mit Ausnahme der Kombinationen 0.0 und 255.255).
 

Rückfragen zum IP-Antrag

  • richten Sie bitte per E-Mail an: Netz@HRZ.Uni-Giessen.DE
  • Falls Sie (noch) nicht über E-Mail verfügen, können Sie auch die Service-Hotline des HRZ anrufen: Telefon: 13100

IP-Antrag zum interaktiven Ausfüllen