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Nutzungsvoraussetzungen

Voraussetzungen zur Nutzung des Internet

Um das Internet und E-Mail nutzen zu können, müssen

  • personenbezogene
    und
  • gerätebezogene

Voraussetzungen erfüllt sein.

Personenbezogene Voraussetzungen

Der Nutzer stellt beim HRZ einen Benutzungsantrag (er meldet sich beim HRZ an) und erhält daraufhin

  1. die Benutzerkennung (Usernummer)
  2. das UNIX-Passwort
  3. das Netz-Passwort
  4. die E-Mail-Adresse

Das entsprechende Formular ist im WWW unter www.uni-giessen.de/hrz/organisation/formulare/ zu finden oder vom HRZ erhältlich.

Gerätebezogene Voraussetzungen

Der Benutzer benötigt einen Rechner, auf dem die Programme zum Lesen und Senden von E-Mail (z.B. Outlook, Mozilla Thunderbird) und ein Browser (z.B. Internet Explorer, Mozilla Firefox) zum Surfen im Internet installiert sind. Das HRZ hält immer die neuesten Versionen dieser Programme auf seinem FTP-Server bereit. Benutzer, die noch keine Möglichkeit des Filetransfers haben, oder diese Software zuhause installieren möchten, ohne die lange Online-Übertragungszeit in Kauf zu nehmen, können im HRZ eine CD erwerben (Kaufpreis 2,50 Euro), die die entsprechenden Programme sowie weitere frei verfügbare Software und Installationsanleitungen enthält.

Damit man nun mit Hilfe dieser Programme mit der Außenwelt Kontakt aufnehmen kann, benötigt der Rechner einen Zugang zum Datennetz der Universität Gießen (UNIGI-NET).

Dafür gibt es die beiden Möglichkeiten

  • permanenter Anschluss (öffentliche Rechner, Instituts-Rechner)
  • zeitweiliger Anschluss (durch Aufbau eines VPN-Tunnels, Einwahl mit Modem oder ISDN-Karte)

Für den permanenten Anschluss muss in dem betreffenden Raum eine Datensteckdose vorhanden und aktiviert sein, die über verschiedene zentral verwaltete Netzwerkkomponenten schließlich mit dem Glasfaserring des UNIGI-NET verbunden ist. Der PC muß mit einer Ethernetkarte ausgestattet sein und diese über ein Anschlußkabel mit der Datensteckdose verbunden werden. Weiterhin benötigt der PC für das ordnungsgemäße Arbeiten mit den Kommunikationsprogrammen eine gültige, weltweit eindeutige IP-Nummer.

Für jeden fest angeschlossenen PC muß diese IP-Nummer mit einem besonderen Formular (IP-Antrag) beim HRZ beantragt werden. Vor dem Ausfüllen des Antrags sind unbedingt die Erläuterungen dazu sowie die nächsten beiden Abschnitte dieses Textes zu beachten.

Informationen zum Aufbau eines VPN-Tunnels finden Sie hier. Dabei wird die IP-Adresse dynamisch zugeteilt. Es ist kein IP-Antrag notwendig.

Beim Einwählen über Modem oder ISDN über die Einwahlserver des HRZ wird für die Dauer der Verbindung eine IP-Nummer aus einem Nummernpool des HRZ zugeteilt. Wegen der dynamischen Zuteilung ist hier kein IP-Antrag erforderlich.

Die Rechnernutzung in den Studentenwohnheimen wird ebenfalls über eine automatisch dynamisch zugeteilte IP-Nummer abgewickelt. Auch hier ist kein IP-Antrag erforderlich.