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Upload


(Dt.: Aufspielen, Hochladen, Einstellen); die Bezeichnung für das Aufspielen von Daten, das heißt, das Schicken von Client-Daten auf einen Server (im Gegensatz zum Download).

Urheber


Urheber ist jede natürliche Person, die ein Werk durch persönliche geistige Leistung geschaffen hat. Wenn mehrere Personen gemeinsam ein Werk schaffen, z. B. eine gemeinsame Publikation schreiben, dann sind sie sogenannte Miturheber.

Urheberrecht


Am 1. März 2018 trat das  neue „Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft“ (UrhWissG) in Kraft. Lehrende müssen sicherstellen, dass sie urheberrechtlich geschützte Inhalte Studierenden rechtskonform bereitstellen können. ELAN e.V. hat dazu ein anschauliches Video veröffentlicht, dass illustriert, was bei den neuen Nutzungserlaubnissen bzgl. urheberrechtlich geschützter Werke zu beachten ist.

Urheberrechtsgesetz


Das deutsche Urheberrechtsgesetz – UrhG ersetzte das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst (LUG) und löste das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KUG) überwiegend ab. Das Urheberrechtsgesetz ist die gesetzliche Grundlage für das deutsche Urheberrecht und die verwandten Leistungsschutzrechte.

Urheberrechtsverletzung


Eine Urheberrechtsverletzung liegt vor, wenn urheberrechtlich geschützte Werke ohne die Zustimmung des Urhebers verwertet werden. Gegen einen solchen Verstoß kann der Urheber juristisch vorgehen und unter anderem Schadensersatz fordern.