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25.03.2020: QSL-Mittel für digitale Lehre im SoSe 2020 (Notfallfonds)

Informationen über das (formlose) Antragsverfahren für QSL-Mittel aus dem „Verfügungsfonds Lehre“ für Notfallmaßnahmen der Vizepräsidentin für Studium und Lehre iHv. insgesamt 40.000€. Wir nehmen in dieser Antragsrunde (bis 01. April 2020) Projekte bis 4000€ an.

Die Antragsfrist ist abgelaufen. Sie können keinen Eintrag mehr einreichen.

Für die Lehrplanung des Sommersemesters 2020 stehen für digitale Lehrformate Mittel aus dem Verfügungsfond Lehre der Vizepräsidentin zur Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre (QSL-Mittel) zur Verfügung. Die Zweckbindung der Mittel ist im Gesetz festgelegt: „Die Hochschule ist verpflichtet, die Einnahmen zweckgebunden zur Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre zu verwenden. Sie ist insbesondere verpflichtet, die Voraussetzungen für die Studierenden zu schaffen, in angemessener Zeit zum Studienerfolg zu kommen, indem sie sicherstellt, dass das in den Prüfungs- und Studienordnungen vorgesehene Lehrangebot tatsächlich in ausreichendem Maße ohne zeitliche Verzögerung wahrgenommen werden kann. Sie intensiviert die Beratung und Betreuung der Studierenden…“ (§ 1 Abs. 3 des Gesetzes zur Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre an hessischen Hochschulen vom 18.06.08).

Sie können bis zum 01. April 2020 einen Antrag an die Vizepräsidentin für Mittel aus dem „Verfügungsfonds Lehre“ für kurzfristige Maßnahmen in der Lehre stellen. Der Betrag pro Projekt ist zunächst auf maximal 4000€ beschränkt. Wir benötigen von Ihnen:

  • Namen der Antragsteller,
  • Verwendung und Höhe der beantragten Mittel,
  • eine Kurzbeschreibung Ihres Projekts (nicht mehr als eine halbe DIN A4-Seite).

Ihren Antrag richten Sie bitte an:

Die JLU stimmt Ihren Antrag mit der Vizepräsidentin für Studium und Lehre ab, die über die Mittel entscheidet und geben Ihnen kurzfristig (nach Fristende) eine Rückmeldung.