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Teilnahmebedingungen

A. Teilnahmebedingungen für semesterbegleitende Kurse

I. Anmeldeverfahren und Teilnahmeberechtigung

      1. Alle Sprachkurse unterliegen der Anmeldepflicht.
      2. Die Kursanmeldung erfolgt zu den angegebenen Terminen im Online-Verfahren (Buchungssystem). Die online angegebenen Fristen sind einzuhalten.
      3. Studierende, die einen entgeltpflichtigen Intensivkurs erfolgreich abgeschlossen haben, werden bei der Platzvergabe für den Folgekurs vorrangig behandelt.
      4. Die Kurse stehen grundsätzlich nur den Studierenden der Justus-Liebig-Universität Gießen offen.
      5. Studierende der THM und der Philipps-Universität Marburg können innerhalb der ersten Vorlesungswoche Restplätze buchen. Dies gilt nicht für Intensivkursteilnehmer*innen (s. A.I.3).
      6. Mitarbeitende der Justus-Liebig-Universität sind vom Online-Verfahren ausgenommen. Sie können vor Kursbeginn die Teilnahme per E-Mail beantragen. Die Zulassung liegt im Ermessen der zuständigen Koordination und richtet sich vornehmlich nach noch vorhandenen Restplätzen oder der Einrichtung eines von der Kursleitung bewilligten Sonderkontingents. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
      7. Es gilt die in der Modulbeschreibung festgelegte Mindest- und Höchstzahl an Teilnehmenden pro Kurs. Sollte die Mindestzahl nicht erreicht werden, findet der Kurs nicht statt.
      8. Fehlen angemeldete Studierende bei einer Sitzung in den ersten beiden Kurswochen unentschuldigt, wird ihr Kursplatz an Wartende freigegeben und sie werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. In diesem Zeitraum ist das Fehlen vor dem jeweiligen Kurstermin per E-Mail an die Lehrkraft und die Abteilung Sprachen & Kulturen zu richten. Eine Entschuldigung für mehrere aufeinanderfolgende Termine in diesem Zeitraum ist nicht möglich.

II. Einstufungstest und Kurswechsel

      1. Für die Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch muss bei Vorkenntnissen vor der Kursanmeldung ein Online-Einstufungstest abgelegt werden.
      2. Das Testergebnis ist verbindlich. In begründeten Ausnahmefällen kann die zuständige Koordination einen Kurswechsel genehmigen.
      3. Studierende mit Vorkenntnissen, die sich zu einem Anfängerkurs anmelden, können nach Ermessen der Lehrkraft von der Kursteilnahme ausgeschlossen werden.
      4. Sofern das Sprachniveau deutlich von dem des Kurses abweicht, kann die Lehrkraft einen Kursniveauwechsel anordnen bzw. auf Wunsch der/des Studierenden ermöglichen.

III. Nachrückverfahren

      1. Nach Ausschöpfung des Kurskontingents aktiviert das Buchungssystem eine Warteliste, auf der Studierende ihre E-Mail-Adresse hinterlegen können.
      2. Im Fall des Freiwerdens von Kontingentplätzen werden die Wartenden automatisch vom Buchungssystem unter der angegebenen E-Mail-Adresse benachrichtigt. Diese Benachrichtigung begründet keinen Teilnahmeanspruch. Der freie Platz fällt vielmehr der Person zu, die sich zuerst anmeldet.
      3. Wartende können innerhalb der ersten beiden Kurswochen auf freie Plätze nachrücken.

IV. Abmeldung

      1. Kursteilnehmende können über einen Link, der ihnen mit der Buchungsbestätigung zugeht, ihren Platz an Wartende freigeben.
      2. Die Abmeldung vom Kurs sollte frühestmöglich, spätestens aber bis zum Ende der ersten Vorlesungswoche (bei Kursen mit vier Semesterwochenstunden) bzw. zweiten Vorlesungswoche (bei Kursen mit zwei Semesterwochenstunden) erfolgen.
      3. Sollte eine selbständige Abmeldung über das Buchungssystem nicht möglich sein, muss diese per E-Mail an die Abteilung Sprachen & Kulturen erfolgen.
      4. Fehlen Kursteilnehmende innerhalb der ersten beiden Vorlesungswochen unentschuldigt, wird ihr Kursplatz an Wartende freigegeben und sie werden von der Veranstaltung ausgeschlossen (s. A.I.8).

V. Anwesenheit, Abschlussprüfung und Bescheinigungen

      1. In allen Sprachkursen besteht Anwesenheitspflicht (entschuldigt oder unentschuldigt). Auch bei Vorlage eines Attests gelten verpasste Unterrichtseinheiten als Fehlzeit.
      2. In Kursen mit 2 Semesterwochenstunden (SWS) dürfen die Teilnehmer 5 (SoSe) bzw. 6 (WiSe) Unterrichtseinheiten à 45 Minuten fehlen.
      3. In Kursen mit 4 SWS dürfen die Teilnehmer 11 (SoSe) bzw. 12 (WiSe) Unterrichtseinheiten à 45 Minuten fehlen.
      4. Eine ausreichende Anwesenheit ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung bzw. den Erhalt eines Teilnahmescheins.
      5. Bezüglich Prüfungsmodalitäten und Leistungsnachweisen gelten die Regelungen der jeweiligen Modulbeschreibung.
      6. Den Studierenden wird auf Anfrage ein Termin zur Einsicht der Prüfungsunterlagen gewährt.
      7. Studierende, die CP im Bereich der außerfachlichen Kompetenzen erwerben möchten, müssen sich zusätzlich im Prüfungsverwaltungssystem FlexNow anmelden. Der An- und Abmeldezeitraum für die Kurse der Abteilung Sprachen & Kulturen liegt in der Regel zwischen der 5. und der vorletzten Vorlesungswoche.

VI. Nachprüfung

      1. Nicht bestandene Prüfungsteile können zum auf der Homepage angegebenen Nachklausurtermin wiederholt werden.
      2. Studierende, die am regulären Prüfungstermin erkrankt sind, können nach Vorlage eines ärztlichen Attests die gesamte Prüfung am Nachklausurtermin nachholen.
      3. Studierende, die im Doppelstundenblock während, direkt vor oder nach dem regulären Prüfungstermin eine andere Prüfung ablegen müssen oder zur Teilnahme an einer anderen universitären Veranstaltung verpflichtet sind, können nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises die gesamte Prüfung am Nachklausurtermin nachholen.
      4. Die Studierenden müssen sich fristgerecht im Online-Verfahren zur Nachklausur anmelden.

VII. Schlussbestimmungen

      1. Die Teilnehmerdaten werden entsprechend den geltenden Datenschutzregeln behandelt.
      2. Die Aufbewahrungsfrist für Teilnahme- und Prüfungsdaten beträgt 5 Jahre.

 

B. Teilnahmebedingungen für Intensivkurse in der vorlesungsfreien Zeit

I. Für die Intensivkurse gelten die gleichen Bedingungen wie für semesterbegleitende Kurse mit Ausnahme der folgenden Sonderregelungen.

II. Kursentgelt

      1. Die Intensivsprachkurse sind in der Regel entgeltpflichtig.
      2. Bei einer Abmeldung im Zeitraum von bis zu 10 Tagen vor Kursbeginn wird keine Stornogebühr erhoben.
      3. Bei einer Abmeldung innerhalb von weniger als 10 Tagen vor Kursbeginn ohne nachgewiesenen wichtigen Grund wird eine Stornogebühr von 50 Prozent des Kostenbeitrags erhoben.
      4. Bei einer Abmeldung bzw. bei Nichterscheinen ab dem ersten Veranstaltungstag wird der gesamte Betrag fällig, sofern kein wichtiger Grund (z.B. Krankheit, Exmatrikulation, Wohnortwechsel) nachgewiesen wird. Über das Vorliegen eines wichtigen Grunds entscheidet die zuständige Koordination.

 

C. Teilnahmebedingungen für entgeltpflichtige Sprachprüfungen

I. Anmeldeverfahren

Die Prüfungsanmeldung erfolgt zu den angegebenen Terminen im Online-Verfahren (Buchungssystem). Die online angegebenen Fristen sind einzuhalten.

II. Prüfungsentgelt

      1. Bei einer Abmeldung bis zum letzten Werktag vor dem Prüfungsdatum wird keine Stornogebühr erhoben.
      2. Bei einer Abmeldung bzw. bei Nichterscheinen am Prüfungstag ohne nachgewiesenen wichtigen Grund wird der gesamte Betrag fällig.