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Merkblatt Modul- und Zwischenprüfungen

Dieses Dokument klärt Fragen rund um die Modulprüfungen und die Zwischenprüfungen in den modularisierten Lehramtsstudiengängen. Prüfungsanmeldungen sind grundsätzlich innerhalb des jeweiligen Anmeldezeitraums nötig, Abmeldungen bis 3 Tage vor der Prüfung; dieses gilt nicht für Ausgleichs- und Wiederholungsprüfungen, hier sind ohne triftigen Grund keine Abmeldungen möglich. Bei Vorliegen triftiger Gründe muss die Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung spätestens drei Tage nach der Prüfung im Original im Prüfungsamt vorliegen. Sie müssen dann den nächstmöglichen Prüfungstermin wahrnehmen!

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