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FAQ Anerkennungen

Sollten Sie bereits Leistungen in einem anderen Studiengang der JLU oder an einer anderen Hochschule erbracht haben, können Sie einen Antrag auf Anerkennung der bereits erbrachten Leistungen stellen.

Die nachfolgenden Regelungen gelten für L1, L2, L3 und L5, nicht jedoch für BBB!


Wie kann ich erbrachte Leistungen bei einem Wechsel in einen Lehramtsstudiengang der JLU anerkennen lassen?
   Sollten Sie bereits einige Semester in einem ähnlichen Studiengang bzw. Studienfach absolviert haben, können(!) Sie sich eine (Semester-)Anerkennung ausstellen lassen. Inhaltliche Anerkennungen von früheren Studienleistungen werden in der Regel durch die jeweiligen Studienfachberater/-innen ausgestellt. Hierfür benötigen Sie die Nachweise der erbrachten Leistungen sowie das Modul(teil)anerkennungsformular, das Sie auf den Seiten der Hessischen Lehrkräfteakademie (HLA) oder im Prüfungsamt erhalten. Etwaige hierfür benötigte Ausdrucke der erbrachten Studienleistungen erhalten Sie im Prüfungsamt für die Lehramtsstudiengänge bzw. in dem für Sie zuständigen Prüfungsamt (Ihrer Hochschule).

Die Semestereinstufung (sofern eine Höherstufung möglich und gewünscht ist) erfolgt anschließend durch die Hessische Lehrkräfteakademie, Schubertstr. 60 Haus 15, 35392 Gießen. Zum Schluss legen Sie das vollständig ausgefüllte und von der HLA bestätigte Anerkennungsformular im Prüfungsamt des ZfL vor und lassen sich die Anerkennungen in FlexNow eintragen. Planen Sie für diesen aufwendigen Anerkennungsweg ausreichend Zeit ein!

Bitte beachten Sie, dass Sie sich unabhängig vom Stand des Anerkennungsverfahrens unbedingt fristgerecht bewerben müssen.

Welche Schritte zu unternehmen sind, sehen Sie auch in dieser grafischen Darstellung.

 

Gelten für Schulpraktische Studien besondere Bestimmungen?

   Ja, die Anerkennungsmöglichkeiten der Schulpraktischen Studien werden durch Frau Henkel-Otto (Jelena.Henkel-Otto@zfl.uni-giessen.de) direkt im ZfL geprüft. Für die Anerkennung reichen Sie bitte die entsprechenden Leistungsnachweise, aus denen auch die Praktikumsschulen ersichtlich sind, sowie ggf. angefertigte Praktikumsportfolios o. ä. direkt im ZfL zur Anerkennung ein.

 

Welche Unterlagen werden grundsätzlich zur Anerkennung benötigt?

   Die Unterlagen müssen aussagekräftig sein. Es werden sowohl Leistungsnachweise als auch ggf. zusätzliche Informationen aus Modulbeschreibungen, Studien- und Prüfungsordnungen und gesetzlichen Rahmenverordnungen benötigt. Im Falle der Schulpraktischen Studien werden Einzelnachweise, aus denen die Schulen hervorgehen, sowie ggf. zugehörige Portfolios bzw. Praktikumsberichte benötigt.

 

In welcher Form sind die Leistungsnachweise vorzulegen?

   Es können nur Originale bzw. beglaubigte Kopien für eine Anerkennung berücksichtigt werden. Ein digitales Einreichen der Nachweise ist unter Berücksichtigung der Originalitätsnachweise möglich.

 

Können nicht bestandene (Teil-)Prüfungen anerkannt werden?

   Nein, die Anerkennung nicht bestandener (Teil-)Prüfungen ist ausgeschlossen.

 

Müssen nicht bestandene (Teil-)Prüfungen überhaupt angegeben werden?

    Ja, bei der Bewerbung sind Sie verpflichtet, die endgültig nicht bestandenen zuvor abgelegten Prüfungen anzugeben.

 

Ich habe eine Prüfung in einem früheren Studiengang endgültig nicht bestanden. Kann ich das Lehramtsstudium an der JLU dennoch aufnehmen bzw. dort beenden?

   Möglicherweise ja, möglicherweise auch nicht. Dies hängt davon ab, ob die endgültig nicht bestandene Prüfung/das nicht bestandene Modul äquivalent in dieser Form Teil des Pflichtkatalogs des betreffenden Studiengangs an der JLU ist oder nicht. Sollte die Prüfung äquivalent im Pflichtkatalog des betreffenden Lehramtsstudiengangs der JLU gefordert werden, ist die Aufnahme in den Lehramtsstudiengang der JLU ausgeschlossen. Die Einschätzung, ob es sich um eine äquivalente Veranstaltung/Prüfung handelt, erfolgt durch die Studienfachberater/-innen.

 

Wie lange kann ich die Anerkennung erbrachter Leistungen beantragen und vornehmen lassen?

   Die letzte Möglichkeit zur Eintragung von Anerkennungen endet gemäß § 17 Abs. 11 der Studien- und Prüfungsordnungen für die Lehramtsstudiengänge in der Vorlesungszeit des dritten Semesters nach Aufnahme des Studiengangs, für den die Anerkennungen vorgesehen sind. Wurde zwischenzeitlich bereits eine Anmeldung zur entsprechenden Veranstaltung bzw. ein Prüfungsversuch unternommen, ist keine Anerkennung mehr möglich. Für die Zwischenprüfung relevante Anerkennungen müssen ggf. früher vorgelegt werden, da die Zwischenprüfungsfrist bindend ist.

 

Muss ich alle bestanden (Teil-)Prüfungen anerkennen lassen?

   Nein, Sie können, müssen aber nicht Leistungen, die Sie bereits in einem anderen Studiengang erfolgreich abgelegt haben, anerkennen lassen. Es gelten für die Anerkennung jedoch die vorgenannten Bedingungen.

 

Wenn ich Anerkennungen aus anderen Studiengängen mitbringe (oder noch damit rechne, diese zu erhalten), soll ich dennoch die entsprechenden Module belegen?

   Nein, sobald Module oder Prüfungen in FlexNow eingetragen sind und keine Möglichkeit zum Rücktritt mehr besteht, können für diese Module keine Anerkennungen mehr berücksichtigt werden. Mit der Anmeldung zu der entsprechenden Veranstaltungen bzw. Prüfung entscheiden Sie sich gegen eine Anerkennung.