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FAQ Prüfungsangelegenheiten

Einige wichtige Fragen und Antworten rund um das Thema Prüfungen finden Sie hier. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte gerne an das Prüfungsamt für die Lehramtsstudiengänge.

Prüfungs-FAQ

Die folgenden Regelungen beziehen sich auf Lehramtsstudiengänge L1, L2, L3, L5 an der JLU; für Bachelor- und Masterstudiengänge können ggf. abweichende Regelungen gelten.

 

Was ist eigentlich eine Modulbeschreibung und wo finde ich sie?

  Die Modulbeschreibungen und die Studienverlaufspläne bilden die Anlage 2 der Studien- und Prüfungsordnungen der Lehramtsstudiengänge. Während die Studien- und Prüfungsordnungen den rechtlichen Rahmen darstellen, finden Sie in den Modulbeschreibungen die auf das jeweilige Modul bezogenen Inhalte und Prüfungsmodalitäten, die Sie in Ihrem Studium kennen sollten. Sie bilden Ihre Rechte, aber auch Pflichten ab. Die Modulbeschreibungen finden Sie gegliedert nach Lehramt und Fach in den Mitteilungen der Universität Gießen (MUG). Hier finden Sie auch die Studienverlaufspläne.

 

Es gibt verschiedene Fassungen von Modulbeschreibungen. Welche gilt für mich?

  Der Beginn des Moduls ist entscheidend. Wurde ein Modul noch nicht begonnen, wenn eine neue Fassung in Kraft tritt, so gilt die neue Fassung. Nur dann, wenn der Studienverlauf derart verändert wurde, dass alte und neue Modulvarianten nicht miteinander kombiniert werden können, etwa durch die Verschiebung von Leistungspunkten (CP) etc., dann gilt die Modulbeschreibung, die vor der großen Novellierung galt. Wenn ein Modul bereits begonnen, aber nicht abgeschlossen wurde, muss es in der Fassung, die zum Zeitpunkt des Modulbeginns galt, zu Ende studiert werden. Alle Modulversionen finden Sie im MUG. Dort ist auch angegeben, ab wann die jeweilige Fassung gilt.

 

Muss ich mich zu Veranstaltungen/Prüfungen anmelden und wie mache ich das?

  Ja, für Veranstaltungen und Prüfungen besteht Anmeldepflicht (§§ 15 und 16 Studien- und Prüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge)! Eine nachträgliche Anmeldung ist nicht möglich. Eine Anmeldung muss grundsätzlich innerhalb der Anmeldefrist des Fachs über FlexNow erfolgen (Ausnahme Kunst, Musik und Chemie). Eine Anmeldung über Stud.IP genügt nicht. Anmeldezeiträume sind regelmäßig auf der Internetseite von FlexNow zu kontrollieren. Unter Umständen müssen Sie sich für eine Modulabschlussprüfung später anmelden als zu den Veranstaltungen des Moduls. Die Anmeldeverfahren sind in allen Fächern unterschiedlich. Bitte achten Sie darauf, sich für alle möglichen Bestandteile im jeweils richtigen Semester in FlexNow anzumelden. In Psychologie ist insgesamt bspw. eine Anmeldung zu den drei Veranstaltungen und der Modulabschlussprüfung (MAP) im Grundmodul nötig, während in Biologie in der Regel (es gibt auch Ausnahmen) eine Anmeldung für das ganze Modul inkl. Prüfung erfolgt.

 

Kann ich mich innerhalb desselben Moduls für mehrere gleichwertige Veranstaltungen anmelden und mich später für eine entscheiden?
   Nein, wenn innerhalb eines Moduls bspw. drei Lehrveranstaltungen (LV1, LV2, LV3) zu belegen sind, dann kann nur eine Veranstaltung aus dem Katalog Lehrveranstaltung 1, eine aus dem Katalog Lehrveranstaltung 2 und eine aus dem Katalog Lehrveranstaltung 3 ausgewählt werden. Mehrfachanmeldungen zu unterschiedlichen Veranstaltungsangeboten für eine Lehrveranstaltung sind nicht möglich. Sobald in allen Lehrveranstaltungsreitern eine konkrete Veranstaltung ausgewählt wurde, ist keine weitere Anmeldung mehr möglich.

 

Ich habe die Anmeldefrist verpasst, was kann ich tun?

  In begründeten Ausnahmefällen können Sie sich zu Beginn des laufenden Semesters schriftlich an das Prüfungsamt (pa-lehramt@zfl.uni-giessen.de) wenden und sich auf diese Weise noch anmelden lassen. Allerdings ist spätestens mit Beginn der 3-Tage-Abmeldefrist keine Anmeldung mehr möglich, auch nicht in den genannten begründeten Ausnahmefällen! In allen Fächern gilt grundsätzlich die verbindliche Anmeldefrist, die auf der Seite "Fristen nach Fach" bekannt gegeben wird; eine Anmeldung kurz vor der Prüfung ist nicht mehr möglich.

 

Muss ich in den Lehrveranstaltungen anwesend sein? Wo erfahre ich mehr über Anwesenheitspflichten?

  Grundsätzlich ist die Justus-Liebig-Universität eine Präsenzuniversität! Dementsprechend sollten Sie an allen in einem Semester vorgesehenen Veranstaltungsterminen teilnehmen. Es kann jedoch immer einmal etwas dazwischen kommen (Krankheit etc.), sodass Sie einzelne Termine verpassen. Die Anwesenheitsregelungen unterscheiden sich von Fach zu Fach, von Veranstaltungsform zu Veranstaltungsform, von Modul zu Modul. Wie genau die Anwesenheitsregelungen in den einzelnen Fächern bzw. Veranstaltungen sind, erfahren Sie verbindlich in den Mitteilungen der Universität Gießen (MUG) in der Anlage 2, entweder als Vortext vor den Modulbeschreibungen oder in den Modulbeschreibungen selbst. Sollte die Anwesenheit in den Lehrveranstaltungen gefordert werden, der Umfang jedoch nicht näher definiert sein, so gilt die Anwesenheitspflicht als erfüllt, wenn Sie an der Mehrheit der Sitzungen teilgenommen haben.

 

Welche Prüfungsarten gibt es?

  Es gibt modulbegleitende Prüfungen, also mehrteilige Prüfungen innerhalb eines Moduls, und modulabschließende Prüfungen am Ende des Moduls (§ 17 StuPo)

 

Kann ich mich von einer Prüfung abmelden?

  Ohne die Nennung von Gründen können Sie sich bis zu 3 Tage vor einer Prüfung von der Prüfung (Klausur, Hausarbeit etc.) abmelden, entweder selbst über FlexNow (bitte versuchen Sie dies zuerst!) oder – wenn dies nicht funktioniert – über eine Mail an pa-lehramt@zfl.uni-giessen.de. Innerhalb der 3-Tage-Frist vor einer Prüfung/vor einem Prüfungszeitraum (FB02 und FB09) bzw. am Prüfungstag selbst können Sie sich ausschließlich bei Vorliegen triftiger Gründe, z.B. mithilfe eines ärztlichen Attestes von der Prüfung abmelden (§ 18 StuPo). Sie können sich lediglich von regulären, ersten Prüfungsterminen abmelden. Eine Abmeldung von Nachhol-, Ausgleichs- und Wiederholungsprüfungen ist ohne triftigen Grund nicht möglich.



Ich habe mich von der Prüfung abgemeldet. Werde ich automatisch für den nächsten Prüfungstermin angemeldet?

  Nein, wenn Sie von Ihrem Abmelderecht ohne die Nennung von Gründen Gebrauch gemacht haben, müssen Sie sich selbst für den nächstmöglichen Prüfungstermin über FlexNow wieder neu anmelden (§ 18 StuPo). Entscheidend ist, dass Sie sich rechtzeitig zu diesem "nächstmöglichen" (!) Prüfungstermin wieder anmelden. Diesen Termin in Erfahrung zu bringen obliegt Ihnen! Sie erhalten keine individuelle Benachrichtigung.

 

Ich bin an einem Prüfungstermin krank. Wie melde ich dies dem Prüfungsamt?

  Das ärztliche Attest über die Prüfungsunfähigkeit muss „unverzüglich“ (§ 18 StuPo), d. h. sofort nach Bekanntwerden der Gründe der Prüfungsunfähigkeit, i. d. R. innerhalb von drei Tagen im Prüfungsamt vorliegen. Bitte schicken Sie das Attest als Scan per Email an das Prüfungsamt und nutzen Sie hierfür Ihre universitäre Emailadresse! Sie erhalten eine Bestätigung per Email, die Sie aufbewahren können.

 

Ich war am Prüfungstermin krank. Muss ich mich noch einmal anmelden?

  Nein, bei einem anerkannten Rücktritt, z.B. durch ärztliches Attest, bleiben Sie angemeldet und müssen den nächstmöglichen Termin wahrnehmen. Diesen Termin in Erfahrung zu bringen obliegt Ihnen! Sie erhalten keine individuelle Benachrichtigung.

 

Ich habe eine Prüfung nicht bestanden. Was passiert nun?

   Sie sind zu dem bzw. zu allen Folgeprüfungsterminen automatisch angemeldet! Eine Abmeldung ist nicht möglich, ein Rücktritt nur aus triftigem Grund, z. B. im Krankheitsfalle. Informieren Sie sich daher unbedingt eigenständig über den bzw. die nun folgenden Termin(e).
   Modulbegleitend: Für den Fall, dass man eine oder mehrere Teilprüfungen im Rahmen einer modulbegleitenden Prüfung nicht bestanden hat (und die schlechten nicht von besseren Ergebnissen kompensiert wurden oder eine solche Kompensation ausgeschlossen ist), geht es nicht gleich wie bei den modulabschließenden Prüfungen in die Wiederholungsprüfung, sondern es kommt zu einer oder mehreren Ausgleichsprüfung(en) für den oder die nicht bestandenen Modulteil(e). Danach bleibt als letzte Möglichkeit die modulbezogene Wiederholungsprüfung.
   Modulabschließend: Nicht bestandene Modulabschlussprüfungen führen direkt zur Wiederholungsprüfung. Wird die Wiederholungsprüfung nicht bestanden, gilt das Modul als endgültig nicht bestanden (§ 24 StuPo).
Wie die Ausgleichs- bzw. Wiederholungsprüfungen aussehen, wird jeweils verbindlich in der Modulbeschreibung erläutert. Ausführliche Informationen zu den Modulprüfungen finden Sie auch in unserem Merkblatt im Downloadbereich.

 

Was bedeutet „kompensieren“?

  In den meisten Modulen mit modulbegleitenden Prüfungen können die einzelnen Noten miteinander verrechnet, also kompensiert werden. Wenn dies nicht möglich ist, ist es explizit in der Modulbeschreibung ausgeschlossen. Wenn Sie also in zwei Teilprüfungen bspw. 4 und 8 Punkte erreichen und die Teilleistungen mit gleichem Gewicht die Endnote bilden, erhalten Sie insgesamt 6 Punkte und haben bestanden. Prüfen Sie unbedingt genau die jeweilige Modulbeschreibung, ob eine Kompensation möglich ist und wie die Gewichtung in der Gesamtnotenberechnung erfolgt. Achtung: Ein Nichtantritt ist niemals kompensierbar! Jede Prüfung muss angetreten werden (siehe § 17 Abs. 3 StuPo)!

Ebenso können unter Umständen zusätzliche Fehlzeiten durch Äquivalenzleistungen kompensiert werden (Anwesenheitsregelungen finden Sie ggf. über der ersten Modulbeschreibung Ihres Fachs oder in der Modulbeschreibung). Hierüber entscheidet der/die Dozent/-in.

 

Was bedeutet „ausgleichen“?

  Wenn modulbegleitende Prüfungen im ersten Versuch nicht bestanden werden, folgt eine Ausgleichsprüfung bzw. ggf. mehrere Ausgleichsprüfungen für mehrere nicht bestandene Teilprüfungen (§ 18 StuPo). Das Ergebnis der Ausgleichsprüfung wird dann mit dem ersten Prüfungsergebnis der nicht bestandenen Teilprüfung verrechnet. Anschließend wird dieses Ergebnis noch einmal mit der bestandenen Teilprüfung verrechnet (bei sportpraktischen Prüfungen kann das Ergebnis der Ausgleichsprüfung den Erstversuch ersetzen, Näheres weiß hier die Modulbeschreibung). Reicht die Punktzahl nach der Verrechnung für ein Bestehen insgesamt nicht aus, so folgt die Wiederholungsprüfung (§§ 18 und 25 StuPo).

 

Wie wird bei Verrechnungen gerundet?
  Ergibt das Prüfungsergebnis nach Verrechnung eine Note x,5, so wird kaufmännisch gerundet, also auf die nächst bessere Note aufgerundet (Allgemeine Bestimmungen § 29).

 

Werde ich zur Ausgleichs- oder Wiederholungsprüfung eingeladen?

   Nein, die Informationspflicht liegt bei Ihnen! Erkundigen Sie sich entweder über Institutshomepages oder -aushänge, beim jeweiligen Dozenten oder über die Homepage des Prüfungsamts, wobei dem Prüfungsamt nicht alle Termine vorliegen.

 

Ich habe eine Prüfung im ersten Versuch nicht bestanden. Muss ich mich noch einmal anmelden?
 
  Nein, Sie bleiben angemeldet und müssen den nächstmöglichen Termin der Ausgleichs- bzw. Wiederholungsprüfung antreten, da Sie von diesen nicht zurücktreten können (§§ 18 und 24 StuPo). Nehmen Sie diesen Termin ohne triftigen Grund (Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung o.ä. erforderlich) nicht wahr, gilt die Prüfung als nicht bestanden wegen Nichtantritt. Sie müssen sich selbst darüber informieren, wann der nächstmögliche Prüfungstermin stattfindet! Es erfolgt keine individuelle Einladung.

 

Was passiert, wenn ein Plagiat bzw. ein Täuschungsversuch in einer Prüfung nachgewiesen wird?

  Wurde zweimal innerhalb eines Studiengangs (nicht unbedingt im selben Modul) getäuscht, gilt der Studiengang insgesamt als endgültig nicht bestanden. Weitere hilfreiche Informationen zu gutem wissenschaftlichen Arbeiten und Täuschung finden Sie hier.

 

Ich habe eine Wiederholungsprüfung endgültig nicht bestanden – und nun?!

  Handelt es sich um ein Wahlpflichtmodul, können Sie einmalig ein anderes Wahlpflichtmodul belegen. Handelt es sich um ein Pflichtmodul, können Sie das Studium in diesem Fach bzw. diesem Lehramt (Modulcode in der Modulbeschreibung und Bescheid des Prüfungsamts beachten!) nicht mehr fortführen (§ 24 StuPo). Suchen Sie im Zweifelsfall unbedingt die Studienberatung auf!

 

Ich möchte Widerspruch gegen das endgültige Nichtbestehen eines Moduls einlegen. Wie mache ich das?

  Im Bescheid, den Sie vom Prüfungsamt erhalten, ist das Prozedere erläutert. Die zuständigen Prüfungsausschüsse finden Sie hier. Wichtig ist, dass der Widerspruch begründet werden muss. Da das Verfahren u. U. wegen der verschiedenen beteiligten Gremien eine Weile dauern kann, sollten Sie zur Sicherheit eine frühzeitige Bewerbung für ein anderes/weiteres Unterrichtsfach bzw. einen anderen Studiengang in Betracht ziehen, um keine Zeit zu verlieren, da Bewerbungen zum Sommersemester in Lehramtsstudiengängen nicht möglich sind.

 

Was ist eine Modulverlängerung und wann brauche ich sie?

  Unter Umständen können Sie aufgrund besonderer Umstände ein Modul nicht innerhalb des vorgesehenen Zeitraums (i. d. R. 1 oder 2 Semester) beenden. Nach § 6 Abs. 4 der Studien- und Prüfungsordnungen für die Lehramtsstudiengänge können Sie in bestimmten Fällen eine Modulverlängerung beantragen: bei Zeiten der Schwangerschaft; Erkrankungen, die ein geordnetes Studium nicht zulassen; Zeiten der Kindererziehung bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des zu betreuenden Kindes; Zeiten der Pflege eines nahen Angehörigen oder Ehepartners; Zeiten eines studienbedingten Auslandsaufenthaltes; persönliche oder studienbedingte Belastungen, die ein geordnetes Studium nicht zulassen; Zeiten von genehmigten Urlaubssemestern. Sollte keiner dieser Gründe auf Sie zutreffen, so benötigen Sie keine Modulverlängerung und haben auch keinen Anspruch darauf.

 

Was ist eine Zwischenprüfung und was muss ich dafür tun?

  In den Studiengängen L1 und L2 wird gemäß Hessischem Lehrerbildungsgesetz nach dem 3. Semester, in L3 und L5 nach dem 4. Semester die Zwischenprüfung durch das Prüfungsamt kontrolliert (§ 26 StuPo). Das Prüfungsamt sieht sich hierzu Ihre FlexNow-Daten an und prüft, ob Sie die ersten Schulpraktischen Studien/das Praxissemester absolviert und in L1/L2 60 CP, in L3/L5 90 CP (inklusive Schulpraktische Studien/Praxissemester) bei relativer Gleichverteilung auf die Grundwissenschaften und die Unterrichtsfächer erreicht haben. Sollten noch nicht alle Noten zu den von Ihnen belegten Veranstaltungen eingetragen sein, erhalten Sie als Serviceleistung i. d. R. eine Zwischeninformation mit einer entsprechenden Warnung (hierauf besteht kein Rechtsanspruch!). Wichtig: Es zählen nur vollständige, also abgeschlossene Module! Teilmodule fließen nicht in die Zwischenprüfung ein. Für die Anmeldung der Wissenschaftlichen Hausarbeit benötigen Sie den Nachweis über die bestandene Zwischenprüfung. Holen Sie diesen ggf. eigenständig im Prüfungsamt ab, wenn die erforderlichen Leistungspunkte zum regulären Überprüfungszeitpunkt noch nicht erreicht waren und Ihnen der Bescheid zwischenzeitlich noch nicht postalisch zugegangen ist. Behalten Sie also unbedingt auch selbst den Überblick über Ihre FlexNow-Daten. Eine ausführliche FAQ zur Zwischenprüfung finden Sie hier.

 

Ich benötige einen FlexNow-Ausdruck für BAföG o.ä. Wie bekomme ich den?

  Leistungsübersichten für die Studiengänge L1, L2, L3 und L5 können Sie eigenständig in Ihrem Flexnow-Zugang erstellen und ausdrucken. Wenn Sie im BA oder MA Berufliche und Betriebliche Bildung studieren, schreiben Sie bitte eine E-Mail an pa-lehramt und bestellen den Ausdruck dort.

 

Wie kann ich (z.B. im Ausland) erbrachte Leistungen für ein Modul anerkennen lassen?

  Wenden Sie sich diesbezüglich an den jeweiligen Modulverantwortlichen oder ggf. den Erasmusbeauftragten.

 

Wo erfahre ich mehr zum Thema Studieren mit Kind?

  Auf den Seiten der Studienberatung: https://www.uni-giessen.de/cms/studium/beratung/studierenmitkind/index_html

 

Ich habe eine chronische Erkrankung, wo kann ich mich beraten lassen?

  Wenden Sie sich an die Beratungsstelle für Behinderte und chronisch Kranke.

 

Wie kann ich erbrachte Leistungen bei einem Studiengangs-/Lehramtswechsel anerkennen lassen?
   Sollten Sie bereits einige Semester in einem ähnlichen Studiengang bzw. Studienfach absolviert haben, können(!) Sie sich eine Semesteranerkennung ausstellen lassen. Inhaltliche Anerkennungen von früheren Studienleistungen werden in der Regel durch die jeweiligen Studienfachberater/-innen ausgestellt (Broschüre im Infopool der ZSB). Hierfür benötigen Sie die Nachweise der erbrachten Leistungen sowie das Modul(teil)anerkennungsformular, das Sie in der Hessischen Lehrkräfteakademie (HLA) oder im Prüfungsamt erhalten. Etwaige hierfür benötigte Ausdrucke erhalten Sie im Prüfungsamt. Die Semestereinstufung (sofern eine Höherstufung möglich und gewünscht ist) erfolgt anschließend durch die Hessische Lehrkräfteakademie, Schubertstr. 60 Haus 15, 35392 Gießen. Zum Schluss legen Sie das vollständig ausgefüllte und von der HLA bestätigte Anerkennungsformular im Prüfungsamt vor und lassen sich die Anerkennungen in FlexNow eintragen. Planen Sie für diesen aufwendigen Anerkennungsweg ausreichend Zeit ein! Die letzte Möglichkeit zur Eintragung von Anerkennungen endet in der Vorlesungszeit des dritten Semesters nach Aufnahme des Studiengangs, für den die Anerkennungen vorgesehen sind. Wurde zwischenzeitlich bereits ein Prüfungsversuch unternommen, ist keine Anerkennung mehr möglich. Für die Zwischenprüfung relevante Anerkennungen müssen ggf. früher vorgelegt werden, da die Zwischenprüfungsfrist bindend ist.

Grafisch dargestellt finden Sie die Schritte zur Anerkennung auch noch einmal hier.

 

Welche Module kann ich in die Erste Staatsprüfung einbringen?

  Die potenziell einzubringenden Module finden Sie in der Anlage 3 der Studien- und Prüfungsordnungen in den Mitteilungen der Universität Gießen (MUG). In der Regel gilt die Anlage 3 des Studienbeginns. Nur dann, wenn bspw. Module höherer Semester entfallen sind und für Sie nicht mehr angeboten werden, können sich Änderungen ergeben.

 

Wo melde ich mich für die Erste Staatsprüfung an?

  Die Anmeldung erfolgt über die Hessische Lehrkräfteakademie, Schubertstr. 60 Haus 15, 35392 Gießen. Viele weitere Fragen zur Ersten Staatsprüfung werden auch in der diesbezüglichen Präsentation im Downloadbereich der Zentralen Studienberatung beantwortet.

 

Ich habe weitere Fragen, wo finde ich Unterstützung?

  Die Zentrale Studienberatung hilft Ihnen gern bei Fragen aller Art! Das Prüfungsamt erreichen Sie dienstags bis donnerstags persönlich in der Sprechstunde oder Sie kontaktieren es über pa-lehramt@zfl.uni-giessen.de.