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FAQ Praxissemester

Einige Fragen werden in Bezug auf die Erprobung eines Praxissemesters im Studiengang für das "Lehramt an Förderschulen" (L5) immer wieder gestellt. Sie finden diese hier.

Bitte zum Download des FAQ hier klicken: FAQ Praxissemester

 

Wer absolviert das Praxissemester?

An der JLU wird das Praxissemester im Studiengang für das Lehramt an Förderschulen (L5) erprobt und evaluiert. Andere hessische Universitäten erproben dies für andere Lehramtsstudiengänge.

 

Welche Bestandteile umfasst das Praxissemestermodul?

Das Modul umfasst eine Ringvorlesung „Inklusion“ mit Übung, die Vorbereitung (je 2 SWS Vorbereitungsseminar der Heil- und Sonderpädagogik sowie der Fachdidaktik), Durchführung (Durchführungsphase I und II (D I und D II), Begleitung und Auswertung (wieder jeweils mit fachdidaktischem und förderpädagogischem Schwerpunkt).

 

Welchen Umfang hat das Modul?

Das Modul ist auf zwei Semester ausgelegt und hat einen Umfang von 30 LP. Die 30 LP werden erst nach Abschluss des Moduls und aller seiner Bestandteile bescheinigt; eine Teilbescheinigung bzw. Teilwertung vorab ist nicht möglich.

 

Wie wird das Praxissemester durchgeführt?

Für die Studierenden im Lehramt an Förderschulen (L5) an der JLU findet das Praxissemester im 3. und 4. Semester statt. Aus Sicht der Schulen liegen die Durchführungsphasen in der Regel im Februar/März (D I) und von April bis Juli (D II). In der Durchführungsphase I sind die Studierenden 5 Wochen lang, wie bisher, an 5 Tagen in der Woche an einer Förderschule oder einem BFZ. In der Durchführungsphase II sind die Studierenden 10 Wochen lang an 4 Tagen (Di, Mi, Do, Fr) an einer allgemeinen Schule und an 1 Tag (Mo) für Lehrveranstaltungen in der Universität.

 

Fließt das Praxissemester in die Zwischenprüfung ein?

Ja, das Praxissemester wird für das Bestehen der Zwischenprüfung benötigt (obligatorisch).

 

Wann melde ich mich wie zu den Bestandteilen des Praxissemester-Moduls an?

In den beiden ersten Vorlesungswochen des zweiten Semesters (2. April-Hälfte) melden sich die Studierenden über Stud.IP in der Veranstaltung „Schulpraktikum im WS 20xx/xx“ für die Durchführungsphase des Praktikums an. Im September melden sich die Studierenden über FlexNow für die Ringvorlesung und die Übung des Moduls an. Dem Vorbereitungs- und dem Auswertungsseminar werden sie aufgrund der Stud.IP-Anmeldung automatisch zugeteilt, eine gesonderte Anmeldung ist nicht nötig.

 

Wie viele Vorbereitungsseminare gibt es?

Zwei. Teil des Praxissemester-Moduls ist ein Vorbereitungsseminar für Heil- und Sonderpädagogik und eines für das Unterrichtsfach.

 

An welchen Schulen kann das Praxissemester absolviert werden?

Die Durchführungsphase I erfolgt in der Regel an einer Förderschule, die Durchführungsphase II erfolgt in der Regel an einer Grund-, Haupt-, Real- oder Gesamtschule oder an einer Beruflichen Schule. Gymnasien sind nicht beteiligt.

 

Warum fragt das ZfL – und nicht die Studierenden – bei den Schulen nach Praktikumsplätzen?

Das ZfL koordiniert die Vergabe der Praktikumsplätze für alle Lehramtsstudiengänge. So ist gewährleistet, dass die Studierenden nach bestehenden Kapazitäten aufgeteilt und die Schulen nicht durch individuelle Anfragen überlastet werden. In besonders begründeten Ausnahmefällen ist nach Rücksprache mit dem ZfL ein Abweichen möglich.

 

Besteht ein Anspruch auf einen Platz an einer gewünschten Schule?

Nein. Nach § 7 Abs. 3 der Praktikumsordnung besteht kein Anspruch auf die Erfüllung der Schulwünsche. Bei besonderen persönlichen und/oder familiären Gegebenheiten (z. B. Behinderung, Elternschaft etc.) werden die genannten Wünsche bevorzugt behandelt.

 

Darf die Durchführungsphase ohne Belehrungen zum Infektionsschutzgesetz (IfSG) und zu den Pflichten an der Schule begonnen werden?

Nein. Vor dem Antritt der Durchführungsphase I müssen die Unterschriften zu den Belehrungen nach IfSG und zu den Pflichten der Studierenden im Praktikum an den Schulen vorliegen.

 

Worauf liegt der Schwerpunkt in den beiden Durchführungsphasen?

In der Durchführungsphase I liegt der Schwerpunkt auf der ersten Fachrichtung der Studierenden im Bereich Heil- und Sonderpädagogik. In der Durchführungsphase II liegt der Schwerpunkt auf dem Unterrichtsfach der Studierenden. Neben diesen Schwerpunkten ist ein Einsatz in allen Tätigkeitsfeldern von künftigen Förderschulkräften möglich.

 

Was sind die Aufgaben der Mentorinnen und Mentoren an der Schule?

§ 7 der Praktikumsordnung definiert das Aufgabenfeld der Mentorinnen und Mentoren: https://www.uni-giessen.de/mug/7/7-80-studien-und-prufungsordnungen-modularisierte-lehramter/7_85_00_L5

 

Können die Mentorinnen und Mentoren fachfremd Studierende im Praktikum betreuen?

In Ausnahmen und nach Absprache mit dem ZfL: ja. Es muss aber sichergestellt sein, dass Studierende eine Ansprechpartnerin bzw. einen Ansprechpartner für spezifische Fragen ihres Faches haben.

 

Sind in der Durchführungsphase II auch andere Praktikumstage möglich?

In begründeten Ausnahmen ja. Nach Absprache mit dem ZfL kann ein Praktikumstag aufgrund besonderer Umstände dauerhaft verlegt werden. Der Wechsel eines Praktikumstages bedarf der Zustimmung von ZfL, Schule, Studierendem bzw. Studierender und Praktikumsbeauftragter bzw. Praktikumsbeauftragtem.

 

Werden die Studierenden an der Regelschule (Durchführungsphase II) weiter von BfZ-Kräften betreut?

Nein. In der Regel ist die Mentorin bzw. der Mentor an der Regelschule keine BfZ- oder Förderschullehrkraft, sondern Lehrkraft der Schule und verfügt über fachdidaktische Kenntnisse im Unterrichtsfach der zugeordneten Praktikantin bzw. des zugeordneten Praktikanten.

 

Wie viele Unterrichtsstunden müssen besucht und wie viele Unterrichtsversuche durchgeführt werden?

In der Durchführungsphase I müssen die Studierenden 100 Unterrichtsstunden besuchen und ca. 16 Unterrichtsversuche oder Vergleichbares durchführen. In der Durchführungsphase II sind es 120 Unterrichtsstunden und ca. 20 Unterrichtsversuche.

 

Dürfen die Studierenden ausschließlich Stunden im Unterrichtsfach besuchen?

Nein. In allen Fächern darf hospitiert werden. Eigene Unterrichtsversuche sollen hauptsächlich im Unterrichtsfach erfolgen. Unterrichtsversuche mit Besuch der bzw. des Praktikumsbeauftragten in der Durchführungsphase II sollen nur im Unterrichtsfach erfolgen. Auch das Hospitieren bei einer anderen Lehrkraft als der Mentorin bzw. dem Mentor ist gewünscht und möglich.

 

Wie oft werden die Studierenden während einer Durchführungsphase besucht?

Alle Studierenden im Praktikum werden pro Durchführungsphase in der Regel 1-2 Mal von ihrer bzw. ihrem universitären Praktikumsbeauftragten besucht. In der Durchführungsphase I erfolgt der Besuch durch die bzw. den Praktikumsbeauftragte/-n aus dem Vorbereitungsseminar für Heil- und Sonderpädagogik. In der Durchführungsphase II erfolgt der Besuch durch die bzw. den Praktikumsbeauftragte/-n für das Unterrichtsfach.

 

Wie viele Tage können Studierende bspw. wegen Krankheit versäumen?

Vorgesehen ist ein Praktikum in Vollzeitäquivalenz. Pro Durchführungsphase können maximal fünf Tage nachgeholt werden. Diese müssen stets (etwa mit ärztlichem Attest) begründet werden. Weiteres regelt § 12 Abs. 6-8 der Praktikumsordnung. Die Schulleitung kann Studierende bei Vorliegen triftiger Gründe für maximal zwei Tage beurlauben. Die nachzuholenden Tage werden zwischen Schule und Studierenden abgesprochen.

 

Was passiert, wenn ein Teil des Praxissemesters nicht absolviert werden kann?

§ 15 Abs. 4 der Praktikumsordnung regelt diese Fälle: https://www.uni-giessen.de/mug/7/7-80-studien-und-prufungsordnungen-modularisierte-lehramter/7_85_00_L5

 

Können Fahrtkosten mit dem eigenen PKW zur Praktikumsschule erstattet werden?

Ja, während der Erprobungsphase, aber nur wenn die Anfahrtszeit vom Heimatort zur Praktikumsschule mit dem ÖPNV mehr als 90 Minuten beträgt, die Schule („ungewünscht“) nicht durch das Semesterticket erreichbar ist oder andere triftige Gründe vorliegen. Anfragen zur Erstattung sind vorab unter Benennung der konkreten Wegestrecke an das ZfL zu richten. Anträge werden dort geprüft und bei Stichhaltigkeit der Begründung genehmigt. Ohne eine vorliegende Genehmigung ist eine Erstattung nicht möglich.

 

Werden Fahrtkosten zu Klausuren oder Begleitseminaren erstattet?

Auf die Erstattung von Anfahrtskosten zu Klausuren oder Begleitseminaren besteht kein Anspruch. Das ZfL prüft Anträge im Einzelfall.

 

Wie sieht der gesetzlich vorgesehene Würdigungsbeitrag aus?

Das ZfL versendet zu Beginn der Durchführungsphasen ein Formblatt für einen Würdigungsbeitrag an die Mentorinnen und Mentoren. Es handelt sich um einen Vorschlag. Der Würdigungsbeitrag kann auch in anderer Form erfolgen. Der Umfang ist gesetzlich nicht festgelegt, sollte aber das Praktikum der Studierenden angemessen thematisieren.

 

Was passiert in der Zeit zwischen den beiden Durchführungsphasen?

Je nach Terminierung der Oster- und Sommerferien  sind in den beiden ersten Vorlesungswochen des Sommersemesters und ggf. im Anschluss an die Durchführungsphase II von Mittwoch bis Freitag keine regelmäßigen universitären Veranstaltungen geplant. Blockveranstaltungen können allerdings in dieser Zeit stattfinden.

 

Wann finden die Auswertungsseminare statt?

Das Auswertungsseminar zu D I kann zwischen D I und D II, parallel, oder nach D II erfolgen; das Auswertungsseminar zu D II findet erst nach D II statt.

 

Gibt es geschützte Zeiten für die Begleit- und Auswertungsseminare?

Nein. Die Praktikumsbeauftragten terminieren diese in der Regel in enger Abstimmung mit den Studierenden. Auswertungsseminare finden häufig als Blocktermine freitags und/oder samstags statt, können aber auch semesterbegleitend durchgeführt werden.

 

Woraus resultiert die Bewertung des Praxissemesters?

Die Modulnote folgt aus der Bewertung des Praktikumsportfolios.

 

Wie viele Portfolios müssen für das Praxissemester-Modul erstellt werden?

Es gibt nur ein gemeinsames Portfolio für das gesamte Praxissemester. In diesem befinden sich Elemente aus beiden Durchführungsphasen des Praxissemesters sowie den zugehörigen Begleitveranstaltungen.

 

Wie viele Seiten muss das Portfolio umfassen?

In der Regel zwischen 80 und 120. Zur Orientierung der Studierenden wird von den Praktikumsbeauftragten jeweils einen Richtwert für den Umfang der jeweiligen Kapitel angegeben.

 

Welche formalen Vorgaben (wie Schriftart, Zeilenabstand etc.) gibt es für das Portfolio?

Explizit sind keine Regelungen zu den Formalia getroffen. Diese orientieren sich an den gebräuchlichen universitären Standards wie Schriftgröße 12, seriöse Schriftart oder voreingestellter (angemessener) Rand. Die Vorgaben der Praktikumsbeauftragten können ggf. abweichen.

 

In welcher Form muss das Portfolio abgegeben werden?

Das Portfolio muss in gedruckter und digitaler Version (pdf-Datei) vorgelegt werden. Die pdf-Datei muss beiden Praktikumsbeauftragten sowie der Praxissemesterprojektkoordination (praxissemester@zfl.uni-giessen.de) zugesandt werden. Eine gedruckte Version muss beiden Praktikumsbeauftragten übergeben werden.

 

Gibt es eine Abgabefrist für das Portfolio?

Ja. Das Portfolio muss bis zum 31.08. eines Jahres bei der Koordination des Praxissemesters am Zentrum für Lehrerbildung (ZfL) und bei den Praktikumsbeauftragten eingehen. Gedruckte Exemplare sind für beide Praktikumsbeauftragte zu erstellen.

 

Können Teile des Portfolios schon vorher von Praktikumsbeauftragten eingefordert werden?

Ja, bspw. die Erwartungen vor dem Praktikum, wenn es die/der Praktikumsbeauftragte für sinnvoll erachtet. Am 31.08. eines Jahres wird das gesamte Dokument abgegeben.

 

Wie wird das Portfolio benotet?

Das Portfolio wird von beiden Praktikumsbeauftragten beurteilt. Für die Bildung der Gesamtnote des Praxissemestermoduls werden die Noten gemittelt.

 

Wo sind die rechtlichen Grundlagen für das Praxissemester zu finden?

Die Formalia finden sich in der Praktikumsordnung sowie in der Anlage 2 der Studien- und Prüfungsordnung für das Lehramt an Förderschulen (L5) in den Mitteilungen der Universität Gießen (MUG) unter https://www.uni-giessen.de/mug/7/7-80-studien-und-prufungsordnungen-modularisierte-lehramter/7_85_00_L5. Den rechtlichen Rahmen auf Landesebene bilden das Hessische Lehrerbildungsgesetz (HLbG) und die Durchführungsverordnung zum Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbGDV).

 

Wie erfolgt die Evaluation der Erprobung des Praxissemesters?

Die Evaluierung erfolgt vor und nach dem Ende der Durchführungsphasen durch das Evaluationsteam der JLU. Neben den Studierenden im Praktikum werden auch die Mentorinnen und Mentoren befragt. Für die Beteiligung an der Evaluation erhalten die Mentorinnen und Mentoren an den Schulen eine Aufwandsentschädigung.

 

Wer ist an der JLU zuständig und Ansprechpartner in Belangen des Praxissemesters?

Verantwortlich für die Erprobung und Evaluierung des Praxissemesters an der JLU ist das Zentrum für Lehrerbildung. Kontaktdaten, Praktikumsordnung, Modulbeschreibungen etc. sind über die Internetseite des ZfL www.uni-giessen.de/praxissemester zugänglich. Fragen jederzeit gerne an: Praxissemester@zfl.uni-giessen.de.