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FAQ Praktika

Wesentliche Informationen zu den konsekutiven Schulpraktischen Studien, nicht aber zum Praxissemester, erhalten Sie in diesem Bereich.

 Wer absolviert die Schulpraktischen Studien (SPS)?

Die Studierenden der Lehramtsstudiengänge für Grundschulen (L1), für Haupt- und Realschulen (L2), für Gymnasien (L3) sowie der Beruflichen und Betrieblichen Bildung (BBB) absolvieren die Schulpraktischen Studien in einem zweiteiligen, konsekutiven Modell. An der JLU wird das Praxissemester im Studiengang für das Lehramt an Förderschulen (L5) erprobt und evaluiert, sodass hier nur ein Praktikum (Praxissemester) zu absolvieren ist.

 

Welche Bestandteile umfassen die Praktikumsmodule der SPS?

Das Praktikumsmodul ist in allen Fällen gleich aufgebaut und umfasst die Vorbereitung, Durchführung (5 Wochen), Begleitung und Auswertung sowie als Modulabschlussprüfung ein Praktikumsportfolio.

 

Welchen Umfang hat das Modul?

Das Modul ist auf zwei Semester ausgelegt und hat einen Umfang von 12 LP. Die 12 LP werden erst nach Abschluss des Moduls bescheinigt; eine Teilwertung vorab ist nicht möglich.

 

Wie wird das Praktikum durchgeführt?

Für die Studierenden beginnen die Praktika im gewählten Semester in der Vorlesungszeit mit einem Vorbereitungsseminar. Die Durchführungsphasen liegen in der Regel im Februar/März bzw. im August/September. In der Durchführungsphase sind die Studierenden 5 Wochen lang an 5 Tagen in der Woche an einer Schule. Es handelt sich um ein Vollzeitpraktikum (rund 100 Stunden Anwesenheit zzgl. Vor- und Nachbereitung). Sie werden in dieser Zeit in der Regel ein bis zwei Mal von universitären Praktikumsbeauftragten zu Unterrichtsversuchen besucht. Im Anschluss folgt ein Auswertungsseminar. Begleitend wird ein Praktikumsportfolio angefertigt.

 

Fließt das Praktikum in die Zwischenprüfung ein?

Das erste Praktikum wird in L1, L2, L3 für das Bestehen der Zwischenprüfung bzw. in BBB für den Bachelor-Abschluss benötigt (obligatorisch).

 

Wann melde ich mich wie zu den Bestandteilen des Moduls an?

In den beiden ersten Vorlesungswochen des vorausgehenden Semesters (2. Oktober- bzw. April-Hälfte) melden sich die Studierenden über Stud.IP in der Veranstaltung „Schulpraktikum im Sommersemester xxx" bzw. „Schulpraktikum im Wintersemester 20xx/xx“ für das Praktikum an. Eine weitere Anmeldung über FlexNow erfolgt nicht. Dem Vorbereitungs- und dem Auswertungsseminar werden sie aufgrund der Stud.IP-Anmeldung automatisch zugeteilt, eine gesonderte Anmeldung ist nicht nötig.

 

An welchen Schulen kann das Praktikum absolviert werden?

Die Durchführungsphase erfolgt an einer zur Schulform passenden Schule (einer Grund-, Haupt-, Real- oder Gesamtschule, an einem Gymnasium oder an einer Beruflichen Schule, je nach studiertem Lehramt).

 

Warum fragt das ZfL – und nicht die Studierenden – bei den Schulen nach Praktikumsplätzen?

Das ZfL koordiniert die Vergabe der Praktikumsplätze für alle Lehramtsstudiengänge. So ist gewährleistet, dass die Studierenden nach bestehenden Kapazitäten im Einzugsgebiet der JLU aufgeteilt und die Schulen nicht durch individuelle Anfragen überlastet werden. Lediglich Auslandspraktika sind eigenständig, aber in Absprache mit dem ZfL zu organisieren.

 

Besteht ein Anspruch auf einen Platz an einer gewünschten Schule?

Nein. Nach § 8 Abs. 5 der Praktikumsordnung besteht kein Anspruch auf die Erfüllung der Schulwünsche. Bei besonderen persönlichen und/oder familiären Gegebenheiten (z. B. Behinderung, Elternschaft etc.) werden die genannten Wünsche bevorzugt behandelt.

 

Was sind die Aufgaben der Mentorinnen und Mentoren an der Schule?

§ 7 der Praktikumsordnung definiert das Aufgabenfeld der Mentorinnen und Mentoren: https://www.uni-giessen.de/mug/7/pdf/7_80/PraO/PraO_28ae

 

Wie viele Unterrichtsstunden müssen besucht und wie viele Unterrichtsversuche durchgeführt werden?

In der Durchführungsphase müssen die Studierenden 100 Unterrichtsstunden besuchen und ca. 16 Unterrichtsversuche (in Physik 10) durchführen. Hinzu kommt die Zeit für die Vor- und Nachbereitung.

 

Dürfen die Studierenden ausschließlich Stunden im Unterrichtsfach besuchen?

In den ersten, allgemeinen Praktika darf und soll möglichst breit hospitiert werden. In den darauffolgenden Fachpraktika liegt der Schwerpunkt auf dem gewählten Unterrichtsfach. Unterrichtsversuche sollen grundsätzlich in den studierten Unterrichtsfächern erfolgen. Auch das Hospitieren bei einer anderen Lehrkraft als der Mentorin bzw. dem Mentor ist gewünscht und möglich.

 

Wie oft werden die Studierenden während einer Durchführungsphase besucht?

Alle Studierenden im Praktikum werden pro Durchführungsphase in der Regel ein bis zwei Mal von ihrer bzw. ihrem universitären Praktikumsbeauftragten besucht.

 

Wie viele Tage können Studierende bspw. wegen Krankheit versäumen?

Vorgesehen ist ein Praktikum in Vollzeitäquivalenz. Pro Durchführungsphase können maximal fünf Tage nachgeholt werden. Diese müssen stets (etwa mit ärztlichem Attest) begründet werden. Weiteres regelt § 13 Abs. 6-8 der Praktikumsordnung. Die Schulleitung kann Studierende bei Vorliegen triftiger Gründe für maximal zwei Tage beurlauben. Die nachzuholenden Tage werden zwischen Schule und Studierenden abgesprochen. Die Teilnahme am Vorbereitungsseminar ist Voraussetzung für die Zulassung zur Durchführungsphase.

 

Wann finden die Auswertungsseminare statt?

Das Auswertungsseminar findet im Anschluss an die Durchführungsphase noch im selben bzw. im folgenden Semester im Block oder semesterbegleitend statt.

 

Woraus resultiert die Bewertung des Praktikums?

Die Modulnote folgt einzig aus der Bewertung des Praktikumsportfolios.

 

Welche formalen Vorgaben (wie Schriftart, Zeilenabstand, Eigenständigkeitserklärung etc.) gibt es für das Portfolio?

Explizit sind keine Regelungen zu den Formalia getroffen. Diese orientieren sich an den gebräuchlichen universitären Standards wie Schriftgröße 12, seriöse Schriftart oder voreingestellter (angemessener) Rand. Die Vorgaben der Praktikumsbeauftragten können ggf. abweichen und müssen befolgt werden. Obligatorisch ist jedoch eine Eigenständigkeitserklärung.

 

Können Teile des Portfolios schon vorher von Praktikumsbeauftragten eingefordert werden?

Ja, da das Portfolio als Instrument der Lernprozessbegleitung bestenfalls parallel erstellt wird. Bspw. die Erwartungen vor dem Praktikum sind unbedingt vor Beginn der Durchführungsphase festzuhalten und auch die Unterrichtsplanungen können vorab eingefordert werden, wenn es die/der Praktikumsbeauftragte als sinnvoll erachtet.
 

Wo sind die rechtlichen Grundlagen für das Praktikum zu finden?

Die Formalia finden sich in der Praktikumsordnung sowie in der Anlage 2 der Studien- und Prüfungsordnung für das gewählte Lehramt in den Mitteilungen der Universität Gießen (MUG) unter https://www.uni-giessen.de/mug/7/7-80-studien-und-prufungsordnungen-modularisierte-lehramter. Den rechtlichen Rahmen auf Landesebene bilden das Hessische Lehrerbildungsgesetz (HLbG) und die Durchführungsverordnung zum Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbGDV).

 

Wer ist an der JLU zuständig und Ansprechpartner in Belangen der Schulpraktischen Studien?

Alle Belange der Schulpraktischen Studien laufen über das Referat Schulpraktische Studien am Zentrum für Lehrerbildung und insbesondere über Matina Seip.