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Prüfungsausschüsse in den modularisierten Lehramtsstudiengängen

Die Prüfungsauschüsse beschäftigen sich mit den Studienstrukturen der Unterrichtsfächer ihres Zuständigkeitsbereichs und bearbeiten Widerspruchsverfahren.

Für die Unterrichtsfächer und die Grundwissenschaften in den modularisierten Lehramtsstudiengängen gibt es mehrere Prüfungsausschüsse. An diese sind - über das Prüfungsamt - u. a. Widersprüche gegen endgültiges Nichtbestehen zu richten.

 

Prüfungsausschuss XY
über das Prüfungsamt für die Lehramtsstudiengänge
Rathenaustraße 8
35394 Gießen

 

Angefügt an den Bescheid über das endgültige Nichtbestehen finden Sie eine Rechtsbehelfsbelehrung, die Sie über die zu wahrenden Fristen informiert. Den für Sie zuständigen Prüfungsausschuss können Sie der Liste der Prüfungsausschüsse im Downloadbereich entnehmen.

 

Zuständig für Nachteilsausgleiche aufgrund chronischer Erkrankungen o. ä. ist das Direktorium des Zentrums für Lehrerbildung. Es ist ratsam, sich bzgl. der Anträge vorab mit der Geschäftsführung des ZfL zu beraten.

 

Direktorium des Zentrums für Lehrerbildung
Rathenaustraße 8
35394 Gießen