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Prüfungstermine

Hier finden Sie Termine von Modulprüfungen, Ausgleichs- und Wiederholungsprüfungen (keine vollständige Liste). Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen müssen vor den Prüfungen eingereicht werden oder in begründeten Ausnahmen spätestens innerhalb von 3 Tagen nach der Prüfung im Original im Prüfungsamt vorliegen.

Prüfungstermine

Prüfungsanmeldungen sind grundsätzlich innerhalb des jeweiligen Anmeldezeitraums (FlexNow-Fristen) nötig, aber in besonders begründeten Ausnahmefällen allerspätestens bis 3 Tage vor dem Prüfungszeitpunkt möglich, sofern die Unmöglichkeit einer früheren Anmeldung glaubhaft gemacht wird. Prüfüngsabmeldungen sind ebenfalls bis zu 3 Tage vor einer Prüfung möglich. Dieses gilt nicht für Ausgleichs- und Wiederholungsprüfungen, hier sind ohne triftigen Grund keine Abmeldungen möglich. Das bedeutet: Sie sind automatisch zu allen Folgeprüfungen angemeldet, wenn Sie beim Erstversuch krank waren oder nicht bestanden haben.

Bei Krankheit muss die Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung allerspätestens drei Tage nach der Prüfung im Original im Prüfungsamt vorliegen. Sie müssen dann den nächstmöglichen Prüfungstermin wahrnehmen!

Für alle Prüfungsvarianten gilt: Liegt kein ordnungsgemäßer Rücktritt vor, wird die Prüfung als nicht bestanden („Ungenügend = 0 Punkte“) erklärt. Nicht angetretene Prüfungen können nicht durch andere Teilprüfungen kompensiert werden. Im Falle des Nichtantritts einer Wiederholungsprüfung in einem Pflichtmodul führt dies zum endgültigen Nichtbestehen des Lehramtsstudiengangs.