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Förderrichtlinien für die Verwendung von Sektionsgeldern

1. Grundsätzliches

Das ZMI stellt den Sektionen jährlich ein Budget zur Verfügung, um die kreative, innovative und gemeinschaftliche Forschungsarbeit sowie themenspezifische Aktivitäten und Veranstaltungen zu unterstützen. Diese Mittel dienen dazu,

  1. im thematischen Profil der Sektionen Forschungsaktivitäten zu initiieren und im Rahmen kleinerer Projekte umzusetzen (Anforschung),
  2. die Forschungsarbeit der Sektionen einzeln oder interdisziplinär, im Verbund etwa mit ande-ren Sektionen und/oder in Kooperation mit anderen wissenschaftlichen Institutionen zu för-dern und öffentlich bekannt zu machen,
  3. die Vernetzung des ZMI in verschiedenen Forschungskontexten zu fördern,
  4. aus der Perspektive der Sektionen Beiträge zu den gemeinsamen Zielen und Projekten des ZMI zu leisten,
  5. mit wissenschaftlichen Beiträgen und Veranstaltungen auf aktuelle Ereignisse und Entwick-lungen zu reagieren. Das können Vorträge/Vortragsreihen, Lesungen, Workshops, Filmrei-hen, Tagungen, Publikationen etc. sein. Dabei können und sollen auch mit innovativen Ver-anstaltungsformaten neue Wege beschritten werden,
  6. in thematisch einschlägigen Fällen Festivals, Theater- und Filmproduktionen von Studierenden der JLU zu fördern.

Bei allen durch ZMI-Sektionsgelder finanzierten Maßnahmen muss ein erkennbarer Zusammenhang mit der Thematik, der Arbeit und den Forschungsinitiativen des ZMI bestehen. Finanziert werden nur medienbezogene, ZMI-einschlägige Veranstaltungen, die in der Sektion entstehen. Sektionsgelder sind (in der Regel) nicht für bereits laufende oder geplante Veranstaltungen einzusetzen oder für solche, die ohnehin zum Lehr- oder Veranstaltungsangebot einzelnen Professuren gehören.

Aus den Budgets der Sektionen können im verfügbaren Rahmen Honorare, Werbemaßnahmen, Sach- und Personalkosten finanziert werden. Bei der Verwendung der Mittel ist auf Wirtschaftlichkeit und die Einhaltung arbeitsrechtlicher Regelungen einerseits und die an Universitäten geltenden Standards andererseits, insbesondere der Richtlinien der JLU, zu achten. Dies bedeutet, dass Reisekosten nach dem Hessischen Reisekostengesetz und Honorare/Aufwandsentschädigungen nach den an der JLU üblichen Sätzen übernommen werden können. Abweichungen von dieser Finanzierungspraxis bedürfen einer Begründung und sind im Vorfeld durch die Geschäftsführung des ZMI zu genehmigen.

Die Höhe der jährlichen Förderung liegt derzeit bei € 5000,00 pro Sektion und pro Jahr. Die Höhe des Sektionsbudgets wird je nach Haushaltslage bemessen und ist Gegenstand der jährlichen Haushaltsberatungen des ZMI-Direktoriums. Nicht verausgabte Mittel einzelner Sektionen, die € 15.000,00 überschreiten, werden in die Zentralen Mittel des ZMI zurückgeführt, es sei denn die Überschreitung kommt durch eingeworbene Mittel zustande.

 

2. Entscheidungsverfahren und Fristen

Über geplante Ausgaben entscheiden die aktiven Mitglieder der jeweiligen Sektion. Um hier Entscheidungen herbeizuführen, müssen die Sprecher_innen der Sektionen regelmäßig Sektionssitzungen abhalten. Protokolle dieser Sitzungen, in denen Modalitäten und Kosten der aus ZMI-Geldern geförderten Projekte und Veranstaltungen genau benannt werden, werden der Geschäftsführung des ZMI zeitnah z.K. gegeben. Dies ist zur haushaltsrechtlich ordnungsgemäßen Abwicklung der Ausgaben durch die ZMI-Geschäftsführung erforderlich. Bei unklarer Finanzierungslage können jedoch vorab von der Sektion Vorratsbeschlüsse mit variabler Finanzierung gefasst werden.

Damit die haushaltsrechtliche Prüfung für geplante Aktivitäten der Sektionen rechtzeitig erfolgen kann, ist es unbedingt notwendig, dass Informationen zu Aktivitäten und Entscheidungen über geplante Ausgaben der Geschäftsführung des ZMI spätestens vier bis sechs Wochen vor dem entsprechenden Termin mitgeteilt werden. Ausnahmen von dieser Regelung sind mit der Geschäftsführung zu klären. Über die Ausgaben der ZMI-Gelder muss zeitnah eine Abrechnung (mit Belegen) vorgelegt werden.

3. Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit

Bei allen Werbemaßnahmen und Verlautbarungen zum ZMI-finanzierten Projekt − ob Print oder Online − muss das ZMI als Förderer genannt werden und das ZMI-Logo erscheinen.

Alle Berichte und Werbeunterlagen sind zur Dokumentation auch an das ZMI zu schicken (digital oder print). Das ZMI berichtet ergänzend auch über eigene Kanäle über die einzelnen Aktivitäten der Sektionen. Das ZMI bietet den geförderten Projekten und Aktivitäten die Möglichkeit, eine gemeinsame Werbestrategie zu erarbeiten und z.B. auf der ZMI-Seite Infos, Materialien oder Produkte, auch Dokumentationen zu präsentieren.

Der Zugang bzw. die Mitwirkungsmöglichkeit anderer ZMI-Mitwirkender muss gewährleistet sein. Die Veranstaltungen sollten deshalb in Gießen/ Gießener Raum stattfinden. Die übrigen Sektionen und ihre Mitglieder müssen rechtzeitig und in geeigneter Form auf die Veranstaltung aufmerksam gemacht werden.

Zu allen Aktivitäten, die aus Mitteln der Sektionen des ZMI mit-/finanziert werden, sind spätestens 4 Wochen nach dem entsprechenden Termin kurze Berichte ggfs. mit Bildern an die Geschäftsführung des ZMI zu schicken. Diese Berichte und Bilder werden für die universitätsinternen Berichte des ZMI, den Newsletter sowie andere Veröffentlichungen verwendet.

 

4. Ausschlusskriterien

Folgende Fälle fallen aus der Finanzierung durch ZMI-Mittel heraus:

  1. Rückwirkende Finanzierung von Aktivitäten bzw. Ausfallbürgschaften
  2. Vortragshonorare für Angehörige der JLU
  3. Veranstaltungen, die ausschließlich im Rahmen des regulären Lehrprogramms stattfinden und lediglich für die Teilnehmer_innen einer bestimmten Lehrveranstaltung/eines bestimm-ten Moduls angeboten werden
  4. Sachmittel für IT-Technik, Kameras, Möbel u.a.
  5. Veranstaltungen, die außerhalb der JLU und des Gießener Raums stattfinden

 

Stand: 01.07.2018