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Durchbruch für die Wissenschaft: Henning Lobin zur Reform des Urheberrechts

Durchbruch für die Wissenschaft

Henning Lobin schreibt in seinem Blog über die Reform des Urheberrechts

In seinem Blog Die Engelbart-Galaxis Digitale Welten jenseits der Schriftkultur berichtet Henning Lobin über das kürzlich erschienene „Gesetz zur Angleichung des Urheberrecht an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft“. Beim ersten Lesen mag der Titel des Gesetzes nicht sehr aufschlussreich klingen. Henning Lobin erklärt aber sehr anschaulich, welche neuen Möglichkeiten sich aus dem Gesetz für die beispielsweise linguistische Forschung ergeben: Vor allem der neue Paragraph 60d erlaubt es, Online-Textkorpora zusammenzustellen und systematisch zu Forschungszwecken auszuwerten und auch in den resultierenden Publikationen zu vervielfältigen. Damit wird einer Problematik begegnet, mit der sich vor allem Linguisten konfrontiert sahen, die Textkorpora aus Online-Foren, wissenschaftlichen Blogs und ähnlichen Formaten zusammenstellten. Bisher behinderten die Urheberrechte an solchen Textbeiträgen häufig die Forschung: Das Material war zwar im Netz frei zugänglich, durfte aber nicht vervielfältigt werden. Sollten in einem wissenschaftlichen Projekt Online-Inhalte zitiert oder ausgewertet werden, mussten sämtliche Autoren um die Erlaubnis gebeten werden. Textkorpora mussten nach Ende von Forschungsprojekten außerdem wieder gelöscht werden.

Wie Lobin sehr begrüßt, dürfen Blog-Beiträge nun für Forschungszwecke gespeichert und genutzt und anderen Wissenschaftlern in aufbereiteter Form nach Anmeldung verfügbar gemacht werden. Gerade für Forschung, wie Lobin sie betreibt und im Umfeld des Projekts Interactive Science auch am ZMI geführt hat, ist die Arbeit mit Korpora aus wissenschaftlichen Blogs von höchster Wichtigkeit.

Des weiteren warnt Lobin davor, das neue Gesetz gemeinsam mit anderen neuen Gesetzen zu Urheberschaft und wissenschaftlicher Publikation rundheraus als Bedrohung der Freiheit des Publizierens zu erklären, wie bereits einige Initiativen es getan haben. Stattdessen sei mit dem neuen „Gesetz zur Angleichung des Urheberrecht an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft“ die Auseinandersetzung mit der Thematik erst losgetreten worden, und damit die Urheberrechte endlich in eine Richtung angeglichen, die die Erforschung wissenschaftlicher Online Textkorpora ermöglicht.

Zu Henning Lobins Blogeintrag gelangen Sie hier.

(16.02.2017, Ann-Marie Riesner)