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Einreise nach Deutschland

Wie können internationale Studierende, Promovierende und Forschende aus Drittstaaten nach Deutschland einreisen?

Die Einreise nach Deutschland ist internationalen Studierenden, Promovierenden und Forschenden grundsätzlich möglich. Je nach Herkunfts- und Einreiseland sind unter Umständen spezifische Voraussetzungen und Regelungen zu beachten. Gegebenenfalls muss die formelle Anbindung an die JLU durch eine Studienbescheinigung oder eine Aufnahmevereinbarung nachgewiesen werden. Die jeweils aktuellen Bestimmungen veröffentlicht die Bundespolizei auf ihrer Webseite. Bitte beachten Sie, dass unabhängig von den individuellen Einreisemöglichkeiten die Quarantäneverordnung des Bundeslandes Hessen gilt. Diese sieht in Abhängigkeit von u.a. dem Land- bzw. Gebiet, aus dem die Einreise erfolgt, und der dortigen Aufenthaltsdauer spezifische Regelungen hinsichtlich der erforderlichen Testungen auf SARS-CoV-2, möglichen Testverfahren und der bestehenden Quarantänepflicht vor. Bitte informieren Sie sich daher über die aktuell für Hessen geltenden Regelungen auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration. Informationen zu Risikogebieten sowie Testverfahren finden Sie auf den Seiten des Robert Koch-InstitutsDie Einreise muss zudem durch eine Online-Registrierung angezeigt werden.

Bei Unterstützungsbedarf und zur Klärung individueller Fragen können sich internationale Studierende, Promovierende und Forschende der JLU an das wenden: (Sekretariat AAA; Telefon: ++49 (0)641 99 12137)