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Checkliste Outgoings

Die folgenden Hinweise sollen Ihnen die administrativen Schritte Ihres ERASMUS-Studiums erleichtern. Bitte lesen Sie sie aufmerksam! Zu den folgenden Zeiträumen vor, während und nach Ihrem Auslandssemester sind einzureichen und zu beachten:

Vor Beginn

Vor Beginn des Auslandssemsters

Beratung durch den Europabeauftragten des jeweiligen Fachbereichs und vollständiges Ausfüllen folgender Formulare und fristgerechte Abgabe bei Ihrem Europabeauftragten (Frist bitte beim EU-Beauftragten erfragen):

1. Für die Bewerbung an der JLU:

 a) für den Fachbereich:

b) nach Annahme am Fachbereich zur Abgabe im Akademischen Auslandsamt (AAA):

2. Nach Annahme an der JLU für die Bewerbung an der Partnerhochschule:

  • Student Application Form der Partnerhochschule (recherchieren Sie bitte selbst auf den Webseiten der Partnerhochschule nach den Bewerbungsfristen)

  • Vor der Abreise Learning Agreement erstellen (Teil "before mobility", verbindlich für Mobilitätszuschuss)
  • Transcript of Records (Das ToR dient der Gasthochschule als Übersicht über Ihre vor dem Auslandsstudium in Gießen erbrachten Studien-und Prüfungsleistungen). Dieses Formular benötigen Sie für Ihre Bewerbung an der Gasthochschule als Alternative zu einem - ggf. englischsprachigen - FlexNow-Auszug.

  • Sprachkurse bzw. Online-Sprachtests (teils verbindlich für einen Mobilitätszuschuss!)

Weitere Hinweise:

Auslands-BAföG:

Sie können evtl. für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes Auslands-BAföG beantragen. Weitere Informationen finden Sie hier. Auslands-BAföG kann kumulativ zum Erasmus-Zuschuss bezogen werden - egal, ob Sie bereits im Inland BaföG erhalten, oder nicht.

Versicherungsschutz:
Mit einem Erasmus-Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden! Sie müssen selbst für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen. Es besteht für Sie als Erasmus-Studierende jedoch die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet.

Wichtig!

Sprachkursbescheinigungen, Certificate of Arrival/Departure sind einzureichen bei der Justus-Liebig-Universität, Akademisches Auslandsamt, Erasmus+, Goethestr. 58, D-35390 Gießen. , entweder per Post (auch Kopie) oder per E-Mail (nur PDF-Format).

Nach Beginn

Nach Beginn/Während des Auslandaufenthalts

Folgende Unterlagen müssen eingescannt und ausschließlich als PDF oder per Post (auch Kopien) eingereicht werden:

  • Abgabe des vollständig ausgefüllten Formulars Certificate of Arrival bis spätestens 15.11. für das Wintersemester bzw. 1.4. für das Sommersemester. Bitte geben Sie hierbei den genauen Beginn der akademischen Veranstaltungen an (Sprachkurs, Einführungswoche, Semesterbeginn), damit der akademisch begründete Aufenthaltszeitraum nachvollzogen und die genaue Höhe des Mobilitätszuschusses berechnet werden kann.
  • Falls zutreffend: Abgabe der vollständig unterschriebenen Changes to the original Learning Agreement (section to be completed during the mobility)
  • Ggf. Abgabe einer Sprachkursbescheinigung und eines entsprechenden Nachweises über die beglichene Rechnung

Ende

Ende des Auslandsaufenthalts

  • Abgabe des vollständig ausgefüllten Formulars Certificate of Departure (versehen mit dem Tag der letzten akademischen Veranstaltung, Datum, Stempel und Unterschrift der Hochschule) bis spätestens 31.03. (WS) bzw. 31.7. (SS). Bei späterer Abreise gilt eine Frist von 1 Monat ab dem Zeitpunkt der letzten dokumentierten akademischen Veranstaltung.
  • Abgabe der Erfahrungsberichte bis spätestens 31.03. (WS) bzw. 31.7. (SS). Bei späterer Abreise gilt eine Frist von 1 Monat ab dem Zeitpunkt der letzten dokumentierten akademischen Veranstaltung.
  • Abgabe des Transcript of Records und des Anerkennungsformulars (= Learning Agreement, Teil "after mobility"), vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • Falls zutreffend: Absolvieren des 2. Online-Sprachtests „Online Linguistic Support" bis 31.03. (WS) bzw. 31.07. (SS)

Bei 2 Semestern im Ausland

Bei 2 Semestern im Ausland einzureichen

  • ein weiteres Certificate of Arrival und falls nicht bereits eingereicht, ein weiteres Learning Agreement für das Sommersemester
  • ein Certificate of Departure für den gesamten Zeitraum am Ende des Aufenthaltes (spätestens bis 31.07.)
  • Erfahrungsberichte bis spätestens 31.07.

Verlängerung

Verlängerung des Aufenthaltes

Eine Verlängerung ist nur vom Wintersemester auf das Sommersemester desselben akademischen Jahres möglich!

Zur Verlängerung des Auslandsaufenthalts gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Formlose Beantragung der Verlängerung per bis spätestens 1 Monat vor Ablauf der ursprünglich geplanten Mobilitätsdauer 
  2. Bestätigung des Heimatfachbereichs der JLU und der Gastuniversität - per möglich
  3. Einreichung Learning Agreement before mobility für 2. Semester, vollständig unterschrieben und mit geändertem Zeitraum & 2. Certificate of Arrival 
  4. Ausstellung eines Addendum zum Grant Agreement mit aktualisiertem Aufenthalts- und Förderzeitraum durch AAA an Studierende
  5. Addendum zum Grant Agreement muss von Studierenden unterschrieben an AAA zurückgesandt werden - Scan ist ausreichend