Inhaltspezifische Aktionen

Finanzielle Beihilfen für Familien

Elterngeld

Kindergeld

In Deutschland gibt es die Möglichkeit, Kindergeld zu beantragen. Dieses wird mindestens bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt, es beträgt zum Stand 1. Januar 2023 für jedes anspruchsberechtigte Kind monatlich 250 €.
Auch ausländische Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld erhalten. In der Regel wird es gezahlt, wenn Sie und Ihr Kind oder Ihre Kinder in Deutschland leben und eine Aufenthaltsberechtigung haben.
Das Kindergeld wird von der Familienkasse ausgezahlt. Wenn Sie im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, ist dies die Stelle, die auch Ihre Vergütung bezahlt.
Das Kindergeld muss immer schriftlich beantragt werden.

Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gerne.

Elterngeld

In Deutschland können Sie in den ersten 12 bis 14 Monaten nach der Geburt Ihres Kindes Elterngeld beantragen.
Das Elterngeld wird gezahlt, wenn Eltern in den ersten Monaten keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben, um ihr Kind selbst betreuen zu können.
Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Netto-Einkommen vor der Geburt und ersetzt bis zu 67% des Voreinkommens. Das Elterngeld muss immer schriftlich beantragt werden.
Auch ausländische Eltern können unter bestimmten Umständen Elterngeld bekommen.

Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gerne.