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Ablauf der Promotion von der Bewerbung bis zur Durchführung

Vor der Promotion

 

Als allererstes empfiehlt sich zunächst die

  • Kontaktaufnahme zu einer Professorin/einem Professor Ihres Fachbereiches (Erstgutachterin bzw.Erstgutachter/ Betreuerin bzw. Betreuer), die/ der bereit ist, Ihre Arbeit zu betreuen (Bescheinigung erforderlich).
    Erklären Sie, welches Thema Ihr Interessensgebiet ist, warum Sie glauben, dass der Professor/die Professorin ein geeigneter Betreuer bzw. eine geeignete Betreuerin wäre (hier hilft Ihnen wiederum die Homepage der JLU weiter) und erläutern Sie Ihr Forschungsvorhaben so genau wie möglich.
    Klären Sie auch die notwendigen Sprachkenntnisse (Promotion auf Deutsch oder Englisch).
  • Wenn Sie einen Betreuer/ eine Betreuerin gefunden haben, müssen die formalen Voraussetzungen für die Annahme durch den Promotionsausschuss geklärt werden. Dafür sind die Promotionsausschüsse der Fachbereiche zuständig. Den Antrag auf Annahme als Promovend sollten Sie dort mit Hilfe Ihres Betreuers/ Ihrer Betreuerin stellen.
  • Grundsätzlich gilt: Sie können sich während der Promotion als Studentin/ Student immatrikulieren, müssen das aber nicht in jedem Falle tun (beachten Sie bitte dazu die Anforderungen in den jeweiligen Promotionsordnungen). Wenn Sie sich immatrikulieren möchten, brauchen Sie Ihre beglaubigten und übersetzten Abschlusszeugnisse (Schule und Hochschule) und müssen einen Zulassungsantrag stellen.
    Alle notwendigen Unterlagen, Formulare und Informationen zum Zulassungsverfahren finden Sie hier.
    Als Studierender genießen Sie zahlreiche Vorteile, wie etwa das Semesterticket, mit dem Sie kostenlos die öffentlichen Verkehrsmittel in Hessen benutzen können, oder auch Vergünstigungen bei kulturellen Veranstaltungen etc. Allerdings sind Einschreibung und die Rückmeldungen auch mit Kosten verbunden (ca. 260€ pro Semester).
  • Für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland benötigen Sie ein gültiges Visum; dafür sind eine vorherige Finanzierungsplanung und die Regelung Ihrer familiären Angelegenheiten notwendig. Bitte klären Sie vor Ihrer Einreise nach Deutschland ab, ob Sie mit einem Studentenvisum oder mit einem Wissenschaftlervisum einreisen. Beides müssen Sie bei der deutschen Botschaft Ihres Heimatlandes beantragen. Dafür brauchen Sie die Zulassung der Universität und den Finanzierungsnachweis für ein Studentenvisum.
    Für ein Wissenschaftlervisum benötigen Sie die Forschungs- und ggf. Stellenzusage einer betreuenden Professorin/ eines betreuenden Professors und den Finanzierungsnachweis.

    Promovieren im Duden

Durchführung der Promotion

 

Wenn Sie alle formalen Schritte absolviert haben und zur Promotion zugelassen sind, sollten Sie sich auf die Durchführung Ihrer Promotion konzentrieren. Am Ende Ihrer Dissertation kommen aber weitere Verfahrensschritte auf Sie zu:

  • Suche und Festlegung einer Zweitgutachterin/ eines Zweitgutachters  – Sie brauchen eine zweite Professorin/habilitierten Dozentin bzw. einen zweiten Professor/ habilitierten Dozent, die/der Ihre Doktorarbeit unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten begutachtet. Den sollten Sie möglichst früh suchen und sie/ihn darum bitten, diese Begutachtung für Ihre Arbeit vorzunehmen. Außerdem haben Sie so eine weitere Person, mit der Sie Ihre Arbeit unter fachlichen Gesichtspunkten schon vor der Abgabe diskutieren und besprechen können.
  • Abgabe der Arbeit – die genauen Anforderungen, in welcher Form und Anzahl Sie Ihre Arbeit abgeben müssen, entnehmen Sie bitte Ihrer Promotionsordnung.
  • Begutachtung der Dissertation durch Erst- und Zweitgutachterin/-gutachter – darin ist jeweils ein Notenvorschlag enthalten und die Empfehlung, ob die Dissertation angenommen wird.
  • Die Auslage der Dissertation wird durch das Akademische Prüfungsamt uni-intern vorgenommen.
  • Es obliegt der Doktorandin/dem Doktorand, mit den Mitgliedern der Prüfungskommission eine Terminabsprache für die Disputation zu treffen.
  • Mitteilung des Termins/ Raumes an das Akademische Prüfungsamt
  • Versendung des Thesenpapiers der Disputation an das Akademische Prüfungsamt
  • Disputation
  • Das Promotionsverfahren gilt erst dann als abgeschlossen, wenn die Dissertation veröffentlicht worden ist. Die Veröffentlichung  hat innerhalb von zwei Jahren zu erfolgen. Nach Verleihung der Promotionsurkunde darf der Doktorgrad geführt werden. An der JLU wird der vorläufige Titel Dr. des. nicht vergeben.
  • Tipps:
    • Gliederung, Zeitplan und Exposé rechtzeitig verfassen. Das ist für Ihre Arbeit, aber auch für einen eventuellen Stipendienantrag notwendig.
    • Zweitgutachter/In möglichst frühzeitig festlegen
    • Rechtzeitige Auswahl der Mitglieder der Prüfungskommission