Notwendige Behördengänge vor und nach der Einreise
Ca. 2-3 Monate vor Studienbeginn müssen Sie in Ihrem Heimatland ein
- Visum für Studienzwecke bei der deutschen Auslandsvertretung beantragen. Dafür benötigen Sie die Zulassung der Hochschule und den Nachweis über die Finanzierung Ihres Aufenthaltes.
Während der ersten Tage in Gießen müssen Sie
- eine Krankenversicherung abschließen und
- sich bei den lokalen Behörden anmelden
- Ihr Visum in eine Aufenthaltserlaubnis umwandeln.
Während der Studieneinführung "Info-Tisch" gibt Ihnen das Mentorenteam des Akademischen Auslandsamtes Hilfestellung bei den erforderlichen Behördengängen hier in Gießen.
Wenn Sie sich neben dem Studium etwas dazu verdienen möchten, sollten Sie zusätzlich die Informationen zum Thema Arbeiten in Gießen lesen.