Visum
Für die Beantragung eines Visums müssen Sie folgende Bescheinigungen spätestens 2-3 Monate vor Studienbeginn bei der deutschen Auslandsvertretung vorlegen:
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einen Zulassungsbescheid für ein Visum für Studienzwecke oder eine Anmeldebestätigung z.B. für die studienvorbereitenden Deutschkurse der JLU für ein Bewerbervisum
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und einen Nachweis über die Finanzierung des Studiums
Die Finanzierung kann durch eine Stipendienzusage einer öffentlichen Institution, ein Sperrkonto in Höhe von 10.332,-€ (861 Euro x 12 Monate), oder durch einen privaten Finanzier erfolgen. Bei Privatfinanzierung muss eine notariell bestätigte Finanzierungserklärung vorliegen. Vordrucke gibt es z.B. bei der Ausländerbehörde der Stadt Gießen.
Reisen Sie nicht mit einem Touristenvisum ein, wenn Sie studieren möchten! Sie können ein Touristenvisum nicht in ein Visum für Studienzwecke umwandeln, sondern müssen wieder in Ihr Heimatland reisen und bei der deutschen Botschaft dort ein entsprechendes Visum beantragen. All dies kostet viel Zeit und Geld. Sie versäumen möglicherweise den Studienbeginn.
Ausnahmen: Bürgerinnen und Bürger der EU, der USA und einiger weniger anderer Länder sind von der Visumpflicht ausgenommen. Informationen erteilen die Deutschen Botschaften und Auslandskonsulate oder auch die Ausländerbehörden.
Weitere Informationen zum Visum für Studienaufenthalte und zur Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland finden Sie hier.