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FAQ #JLUoffline:

FAQ #JLUoffline

FAQ #JLUoffline:

HINWEIS: Diese Seite wird nicht mehr aktualisiert! (Stand: Sommersemester 2020)

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Beamer

Können Beamer in den Lehrräumen der JLU genutzt werden?

Ja, nach derzeitigem Stand geht von der Medientechnik der JLU kein Gefährdungspotenzial aus. Es dürfen jedoch keine ungeprüften dienstlichen Windows-basierten Endgeräte in Betrieb genommen werden.

Beschaffung

Wie können dringend benötigte Materialien bestellt werden?

Der JustOS Online-Shop ist für alle Besteller/-innen innerhalb des Netzes der JLU wieder verfügbar. Die Anmeldung erfolgt mit den vor der Deaktivierung verwendeten Zugangsdaten. Weitere Hinweise können Sie der Coronavirus-FAQ entnehmen. Für Bestellungen, die nicht über den Onlineshop JustOS erfolgen können, benutzen Sie bitte weiterhin den bereitgestellte Bestellvordruck, der auf der Formularseite des Dezernats D heruntergeladen werden kann.

Bitte  wenden Sie sich bei Fragen wie gewohnt an die Kolleginnen und Kollegen  der Abteilung Beschaffung und Materialwirtschaft oder per E-Mail an .

Bewerbungen für einen Studienplatz

Sind derzeit Bewerbungen für ein Studium zum Sommersemester 2020 möglich?

Ja. Für Nutzerinnen und Nutzer der Bewerbungsportale von uni-assist sowie dem Bewerbungsportal ANTON der Stiftung für Hochschulzulassung ist der Ablauf bis auf weiteres unverändert. Eine Bewerbung über uni-assist betrifft Bewerbungen internationaler Studierender für das erste Fachsemester in allen Studiengängen (Ausnahme: Bewerberinnen und Bewerber aus EU-Ländern für Medizin und Zahnmedizin). Eine Bewerbung über das Bewerbungsportal ANTON betrifft Bewerbungen von Deutschen und Deutschen gleichgestellten Personen für das erste Fachsemester in Medizin und Zahnmedizin.
Für Bewerbungen auf den lokalen Bewerbungsportalen der JLU finden Sie hier weitere Informationen.


Computernutzung

Darf ich mein Endgerät (Notebook/Tablet etc.) derzeit nutzen?
Nach aktuellem Kenntnisstand können Windows-basierte Endgeräte der Beschäftigten von der Schadsoftware infiziert sein. Alle anderen Geräte sind demnach nicht betroffen.
Wir gehen nach jetzigem Kenntnisstand davon aus, dass die Studierenden nicht von dem mutmaßlichen Cyber-Angriff betroffen sind, weil sie sich mit ihren privaten Geräten in einem anderen Netz bewegen als die JLU-Beschäftigten mit ihren dienstlichen Endgeräten. Selbstverständlich kann die JLU aber keine Aussagen darüber treffen, ob einzelne private Geräte mit Schadsoftware befallen sind oder nicht. Daher raten wir grundsätzlich zu regelmäßigen Antiviren-Scans. Aktuelle Antiviren-Programme sollten nach unseren Informationen mittlerweile die neue Schadsoftware-Variante erkennen. Wir weisen aber darauf hin, dass die den Studierenden durch das HRZ zur Verfügung gestellte Software Sophos nicht mehr über die JLU-Server aktualisiert werden kann und auch nicht mehr angeboten wird. Diese sollte deinstalliert und durch eine kostenlose Alternative wie Windows Defender (bei Windows 7/10 dabei) oder Sophos Home (https://home.sophos.com) ersetzt werden.
Wer Daten von seinem Dienstrechner auf ein heimisches Windows-basiertes Endgerät übertragen hat, sollte auch dieses sicherheitshalber mit einem aktuellen Virenscanner prüfen.Die USB-Sticks mit der Anti-Viren-Software sind über die Fachbereiche und Zentren an die einzelnen Professuren, Institute und Abteilungen verteilt worden. Die Rechner, die bei der ersten Scan-Welle unauffällig bleiben, erhalten einen grünen Aufkleber und sind damit bereit für die zweite Scan-Welle, die am Mittwoch, 18. Dezember 2019, begonnen hat.
Alle Windows-basierten Dienst-Rechner müssen gescannt werden, bevor an diesen lokal weitergearbeitet wird. Auch Festplatten mit Backups dieser Windows-basierten Endgeräte sollten entsprechend geprüft werden. Gleiches gilt für Windows-Systeme auf Macintosh-Geräten. Die Geräte dürfen nach dieser Prüfung noch nicht an das Datennetz angebunden werden. Diese Anbindung erfolgt in zwei Schritten (siehe auch die folgende Frage: Darf mein gescanntes Endgerät ans kabelgebundene Netz?). Es ist zwingend notwendig, dass das Prüfverfahren für alle JLU-Dienstrechner zentral gesteuert wird.
Wer Daten von seinem Dienstrechner auf ein heimisches Windows-basiertes Endgerät übertragen hat, sollte auch dieses sicherheitshalber mit einem aktuellen Virenscanner prüfen.

Darf mein gescanntes Endgerät ans kabelgebundene Netz?
Die Anbindung an das JLU-Netz und das Internet erfolgt in zwei Schritten:
1. Anbindung an das JLU-Datenetz: Alle Endgeräte wurden geprüft (Anti-Virus-Scan) und mit der zentralen Virenscansoftware ausgestattet. Des Weiteren wurde die Anbindung an die Windows Server Update Services (WSUS) der JLU überprüft. Endgeräte mit älteren Betriebssystemen, die nicht mehr mit Updates versorgt werden, dürfen nicht mehr ans Datennetz angeschlossen werden. Erst wenn sichergestellt ist, dass alle Endgeräte einer Einrichtung entsprechend geprüft und konfiguriert worden sind, dies entsprechend in den Prüfbüchern dokumentiert worden ist und die Prüfbücher im HRZ abgegeben wurden, kann eine Anbindung an das JLU-Datennetz für den geprüften (Teil-)Bereich erfolgen. Die Nutzenden können auf die internen Dienste (z.B. E-Mail) zugreifen. Es besteht noch keine Verbindung zum Internet!
2. Anbindung an das Internet: Die Anbindung an das Internet erfolgt nach vorheriger Prüfung und Beobachtung durch das Hochschulrechenzentrum. Verlaufen die Prüfungen unaufällig, gibt das Hochschulrechenzentrum den Internetzugang frei. Den Nutzenden stehen dann die Dienste des Internet zur Verfügung.

Darf ich mein stationäres Gerät (Desktop-PC/Mac) mit dem drahtlosen Netz (WLAN/eduroam) verbinden?
Nein. Das WLAN-Netz der JLU ist nicht ausgelegt, um die große Anzahl vorhandener stationärer PCs/Macs anzubinden. Hierunter würden alle Nutzenden mobiler Geräte leiden. Daher ist die Anbindung an das drahtlose Netz nur für mobile dienstliche Geräte erlaubt, für private Geräte nur im Ausnahmefall (s.u.).

Darf mein mobiles dienstliches Endgerät an das drahtlose Netz (WLAN/eduroam)?
Mobile dienstliche windowsbasierte Endgeräte dürfen nur an das WLAN angebunden werden, wenn sie die Bedingungen für die Anbindung an das kabelgebundene Netz erfüllen (s.o.), d.h. sie müssen gescannt, mit Windows-Updates über den JLU-WSUS versorgt und Sophos Central installiert haben. Des Weiteren dürfen Geräte mit Windows 7 oder älter nicht mehr ans Netz.
Mobile dienstliche Endgeräte, die nicht auf Windows basieren (z.B. Smartphones und Tablets (IOS/Android), Linux- und MacOS-Geräte) müssen mit einem aktuellen Betriebssystem und Updates versehen sein, ein aktueller Virenschutz wird empfohlen.

Darf ich als Bediensteter mein mobiles privates Endgerät mit dem drahtlosen Netz (WLAN/eduroam) verbinden?
Wenn es für dienstliche Zwecke erforderlich ist und kein dienstliches mobiles Gerät zur Verfügung stehen sollte, können private Smartphones und Tablets (IOS/Android), mobile Linux- und MacOS-Geräte verbunden werden. Es gelten auch für diese Geräte die üblichen Anforderungen: Sie müssen mit einem aktuellen Betriebssystem und Updates versehen sein, ein aktueller Virenschutz wird empfohlen.
Private windowsbasierte Endgeräte müssen über ein aktuelles Betriebssystem verfügen, das die Updates direkt von den Microsoft-Servern (nicht über den JLU-WSUS) bezieht. Ferner muss ein aktueller Virenschutz (z.B. Windows Defender, Sophos Home) vorhanden sein. Falls das private Gerät bisher schon ähnlich wie ein dienstliches Gerät innerhalb des JLU-Netzes verwendet worden ist (z.B. kabelgebunden), ist auch ein Scannen mit einem aktualisierten desinfect-Stick dringend empfohlen.

Darf ich mein Endgerät sowohl per Kabel als auch per WLAN betreiben?
Nein. Aus Sicherheitsgründen, aber auch im Sinne der Betriebsstabilität, sollten Rechner mit eingestecktem LAN-Kabel bis auf Weiteres auf keinen Fall zusätzlich über WLAN mit dem Internet verbunden werden!

Kann ich über eine VPN-Verbindung ins JLU-Netz gelangen?

Der VPN-Zugang steht derzeit nicht zur Verfügung. Ein Konzept zur Wiederinbetriebnahme unter Berücksichtigung aktueller Sicherheitsanforderungen wird aktuell entwickelt. Wir bitten hierfür um Verständnis.

Darf ich den Stick für den Virenscan (2. Welle) kopieren?

Nein. Der USB-Stick darf von einzelnen Beschäftigten nicht kopiert werden, da dies auf eine ganz bestimmte Art und Weise passieren muss – sonst besteht die Möglichkeit, dass über einen falsch kopierten Stick die Schadsoftware weitergegeben wird. Bitte kontaktieren Sie bei Fragen zum Virenscan den Ihrem Fachbereich zugeordneten Paten. Diese Paten stehen für Fragen zur 2. Scan-Welle zur Verfügung und sind in den Dekanaten der Fachbereiche bekannt. Nur Paten dürfen in der 1. Scan-Welle „rot“ eingestufte Rechner wieder auf „grün“ setzen.

Müssen auch noch neu verpackte Rechner mit dem Virenscan-Stick überprüft werden?

Ja.

Darf ich einen bisherigen Windows7-Rechner ohne Virenscan mit Windows10 komplett neu aufsetzen?

Ja.

Sind auch externe Datenträger z.B. mit Backups potenziell infiziert und müssen gescannt werden?

Ja, auch diese Datenträger müssen gescannt werden. Über den Ablauf informieren Sie sich bitte bei ihrem Paten.

Sind die vom AKAD betreuten PC-Arbeitsplätze im Fachbereich Medizin auch von der Schadsoftware betroffen und müssen demzufolge einem Scan unterzogen werden?

Nein, es verhält sich hier wie bei den Endgeräten der Studierenden, sie sind nicht betroffen und müssen daher auch nicht gescannt werden.

Datensicherung

Kann ich aktuell Daten sichern, die sich auf JLU-Servern befinden?

Nein, weil aus Sicherheitsgründen derzeit ein Zugriff nicht möglich ist.

Dauer

Die JLU ist unter Einbeziehung externer IT-Experten – u.a. vom Darmstädter Forschungszentrum für Cybersicherheit Athene – dabei, das Ausmaß des Schadens abschließend zu klären. Parallel wird daran gearbeitet, unbelastete Systeme nach und nach wiederherzustellen.

Das WLAN für Studierende ist bereits seit 17. Januar 2020 wieder verfügbar. Bedienstete können seit dem 21. Januar 2020 das WLAN ebenfalls wieder nutzen. Hierbei ist der Zugang zum Internet und zu allen Diensten der JLU möglich, die auch über das Internet zugänglich sind (z.B. JLU-Webseite, E-Mail, Stud.IP, ILIAS, FlexNow, JLUbox). Ein Zugriff auf Dienste im JLU-internen Netz wie z.B. Netzwerkdrucker oder institutsinterne Server ist darüber derzeit nicht möglich.

Wir beobachten die einzelnen Komponenten beim Hochfahren sehr genau. Es kann dabei immer wieder sein, dass sie für kurze Zeit bei Unregelmäßigkeiten wieder vom Netz genommen werden.

Eine seriöse Aussage zum endgültigen Ende der Aufräum- und vor allem Neuaufbauarbeiten ist derzeit noch kaum möglich. Wir gehen davon aus, dass die vollständige Beseitigung der letzten Folgen von #JLUoffline unser Hochschulrechenzentrum bis in die zweite Jahreshälfte beschäftigen wird.

Wie steht es um die Internetversorgung in Studierendenwohnheimen?

Die Internet-Anbindung der Wohnheime des Studentenwerks ist wiederhergestellt worden.

Drittmittelgeber und Forschungsförderer

Das Finanzdezernat der JLU hat die wichtigsten Drittmittelgeber und Forschungsförderer über den IT-Sicherheitsvorfall an der JLU informiert. Diese haben in der Zwischenzeit mitgeteilt, dass Fristen für die Übersendung von Verwendungsnachweisen aufgrund des IT-Sicherheitsvorfalls verlängert werden. Auch wurde Entgegenkommen signalisiert, dass bei Haushaltsjahr gebundenen Bewilligungen auch noch Zahlungen, die erst Anfang 2020 möglich waren, bei den Verwendungsnachweisen anerkannt werden.
Sofern Sie Drittmittelprojekte betreuen, bei denen Mittelabrufe bzw. Verwendungsnachweise in Portalen erstellt bzw. hochgeladen werden müssen und Sie DV-technisch hierzu noch nicht in der Lage sind, können Sie sich in diesen Fällen gerne an das Finanzdezernat wenden.
Generell stehen Ihnen die bekannten Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Finanzdezernat für Auskünfte zur Finanzabwicklung von Drittmittelprojekten gerne zur Verfügung. Darüber hinaus können Sie sich auch an die allgemeine Rufnummer des Finanzdezernats (0641 99-12402) wenden.

E-Mail

Wann wird die E-Mail-Kommunikation wieder möglich sein?

Die E-Mail-Kommunikation ist für Mitglieder und Angehörige seit Donnerstag, 19. Dezember 2019, wieder möglich.
Beschäftigte der JLU beachten bitte unbedingt die Anleitung zur Sicherung ihres bisherigen Outlook-Postfaches (Hinweis 1) sowie zum Einrichten eines E-Mail-Programms. Studierende müssen sich lediglich mit dem neu erhaltenen Passwort anmelden.
Informationen zur Ausgabe der Passwort-Briefe finden Sie unter dem FAQ-Stichwort "Passwort-Ausgabe".

Werden E-Mails nachträglich zugestellt?

Nein. Die Absender erhalten jedoch von ihrem E-Mail-Programm in der Regel den Hinweis, dass die E-Mails „unzustellbar“ sind (ggf. erst nach einigen Tagen), so dass sie nach dem Ende des Serverausfalls ihre Nachrichten erneut versenden können. Eine automatische Antwort von Seiten der JLU, dass E-Mails derzeit nicht empfangen werden können, ist nicht möglich.

Finanzen

Was passiert, wenn eine Rechnung offen ist?

Bitte leiten Sie alle Ihnen vorliegenden Rechnungen wie üblich an das Finanzdezernat weiter, um eine schnellstmögliche Zahlung trotz Ausfalls des Buchhaltungssystems der JLU zu ermöglichen. Bei allen Fragen zur Rechnungsabwicklung wenden Sie sich an das Finanzdezernat der JLU unter der Telefonnummer 0641 99-12402.

Wie finden verspätete Auszahlungen für Forschungsprojekte Berücksichtigung im Verwendungsnachweis für das Geschäftsjahr 2019?

Das Finanzdezernat der JLU informiert die wichtigsten Drittmittelgeber und Forschungsförderer über den IT-Sicherheitsvorfall an der JLU und erörtert Lösungsmöglichkeiten bezüglich der Erstellung der Verwendungsnachweise. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Projektförderung dabei berücksichtigt wurde oder Sie grundsätzliche Fragen zur Finanzabwicklung Ihrer Projekte haben, wenden Sie sich bitte an die Ihnen bekannten Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Finanzdezernat bzw. an die allgemeine Rufnummer des Finanzdezernats (0641 99-12402).

Erhalte ich später mein Geld zurück, wenn ich derzeit an Konferenzen und ähnlichen dienstlichen Veranstaltungen teilnehme?

Ja. Rechnungen können vom Finanzdezernat seit dem 18.12.2019 nach Prioritätensetzung wieder gebucht werden. Abrechnungen zu Konferenzteilnahmen inklusive Reisekosten sind auf dem üblichen Weg über das Finanzdezernat zu tätigen.

Wie erhalte ich einen SAP-Kontoauszug?

Bitte beachten Sie die Hinweise zum eingeschränkten SAP-Betrieb.

Sie können als dezentrale Budget-/Projektverantwortliche gegenwärtig keine Informationen zum Kontostand ihrer Kostenstellen/Projekte aus dem SAP-System abrufen. In dringenden Fällen stellt Ihnen das Finanzdezernat den Kontoauszug auf nachfolgend dargelegten Wegen zur Verfügung.

Für den FB Medizin gilt, dass Sie die Kontoauszüge auf Anforderung wie bisher von den bekannten Sachbearbeiterinnen/Sachbearbeiter in der Abteilung D5 (Klinikstraße 29) erhalten.

Für alle anderen Einrichtungen senden Sie bitte eine mit folgenden Angaben: Einzelkontoauszug Projekt: [Nr.: bspw. 60000000, 62200000] ODER Einzelauszug Kostenstelle: [Nr.: bspw. 10000000] ODER Sammelauszug Profitcenter im Landesmittelbereich (Kostenstellen inklusive der zugeordneten Projekte): [Nr.: bspw. L10000000], Auswertungszeitraum: [bspw. 01.01.2019-31.12.2019] und Art der Auswertung: Einzelposten oder Summenliste pro Sachkonto. Die Unterlagen können auch ausgedruckt per Dienstpost eingereicht werden (bitte dabei Ihre Kontaktdaten angeben).

Alternativ wenden Sie sich bitte an die Ihnen bekannten Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Finanzdezernat bzw. an die allgemeine Rufnummer des Finanzdezernats (0641 99-12402). Im Bedarfsfall ist es auch möglich, dass Sie nach vorheriger Terminvereinbarung die Unterlagen direkt im Finanzdezernat im jeweiligen Sachgebiet im Erwin-Stein-Gebäude, Goethestraße 58, abholen. Bitte stimmen Sie dies mit den für Ihre Kostenstelle/Projekte zuständigen Personen im Finanzdezernat unmittelbar ab. Die Kontaktinformationen finden Sie hier.

Formulare und Rundschreiben

Wie kann ich auf zentrale Formulare der Verwaltung und auf Rundschreiben zugreifen?

Ein Zugriff auf zentrale Formulare der Verwaltung und auf Rundschreiben ist seit dem 21. Januar 2020 nach einer Anmeldung in Plone (Anmeldefenster öffnet sich beim Klick auf das Dokument) mit Benutzerkennung und (neuem) Passwort möglich. Somit ist nun auch ein Zugriff auf diese Dokumente für Einrichtungen möglich, die noch nicht an das JLU-Datennetz angebunden sind. 

Fristen für Studierende

Fristverlängerung für Bachelor- und Masterarbeiten

Die Abgabefristen für Bachelor- und Masterarbeiten werden für Abgabedaten nach dem 6. Dezember 2019 um jeweils vier Wochen verlängert (d.h. ursprüngliches Abgabedatum plus vier Wochen). Ob es sich dabei um eine aus anderen Gründen bereits verlängerte Frist handelt, spielt hierbei keine Rolle. Diese Regelung gilt für Bachelor- und Masterarbeiten, die bereits vor dem 12. Dezember 2019 begonnen wurden. Eine Abgabe von Bachelor- und Masterarbeiten per E-Mail ist derzeit nicht möglich.

Was passiert, wenn ich durch den IT-Sicherheitsvorfall an der JLU eine Abgabefrist versäume?

Die JLU wird sicherstellen, dass ihren Studierenden aufgrund der aktuellen Situation keine Nachteile – etwa wegen verpasster Fristen – entstehen. Geplant ist, entsprechende Bescheinigungen für Prüfungsämter etc. auszugeben.

Bei Fristen innerhalb von einzelnen Lehrveranstaltungen wenden Sie sich bitte an die Dozentin bzw. den Dozenten. Die Lehrenden sind dazu aufgerufen, ihren Studierenden keine Nachteile entstehen zu lassen.

Bei JLU-internen Fristen, z.B. bei Anmelde- und Prüfungsverfahren, wenden Sie sich bitte an die unter Leitung von JLU-Vizepräsidentin Prof. Dr. Verena Dolle. Master-Studierende der JLU bekommen selbstverständlich keine Probleme, falls sie das Bachelor-Zeugnis – das derzeit nicht ausgestellt werden kann – nicht rechtzeitig vorlegen können.

Gehalt

Werden Gehälter von JLU-Beschäftigten normal gezahlt?

Ja, denn die Vergütung erfolgt über die Hochschulbezügestelle.

Daten von neu angestellten Personen werden derzeit über von der THM zur Verfügung gestellte Arbeitsplätze in das SAP-System eingepflegt. Die JLU versucht, alle Fälle soweit möglich zu bearbeiten. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an das Personaldezernat unter der Telefonnummer 0641 99-12301.

Auch Neuanträge z.B. zur Weiterbeschäftigung von studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften, werden vom Personaldezernat bearbeitet, allerdings stehen an der THM nur wenige Arbeitsplätze dafür zur Verfügung, deshalb kann es ein wenig dauern, bis alle im SAP-System sind und ihr Gehalt bekommen.

Informationen

Wo finde ich aktuelle Informationen?

Die Informationen auf dieser Homepage werden laufend aktualisiert, auch in den sozialen Medien (Facebook, Twitter, Instagram) wird über den aktuellen Stand informiert.

JLUbox

Muss ich mit dem Verlust meiner Daten aus der JLUbox rechnen?

Nein. Die JLUbox steht seit dem 6. Januar 2020 wieder zur Verfügung.

Was ist, wenn ich Daten aus der JLU-Box auf meinen privaten Rechner heruntergeladen habe?

Wer Daten aus der JLU-Box auf ein heimisches Windows-basiertes Endgerät übertragen hat, sollte auch dieses mit einem aktuellen Virenscanner prüfen.

 

Kopier-/Drucksystem

Das zentrale Kopier-/Drucksystem ist in Teilen wieder in Betrieb: Die Funktionalität des erforderlichen Druckservers für die nichtöffentlichen Druck- und Kopiersysteme in den dezentralen Bereichen (sogenannte Institutskopierer) ist wiederhergestellt worden. Somit können die dort aufgestellten Sharp-Geräte wieder vollumfänglich zum Drucken, Kopieren, Scannen und Faxen eingesetzt werden. Für die Funktion des Druckens sind wie bisher bestimmte Voraussetzungen wie z.B. Druckertreiberinstallation usw. notwendig. Entsprechende Informationen finden Sie hier.

 

Lehre/Lehrinhalte

Finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Präsenzlehre und der sonstige Semesterbetrieb an der JLU finden weiterhin statt; das WS 2019/20 wird regulär fortgesetzt und abgeschlossen. Bei allen organisatorischen Fragen zu Studium und Lehre wenden Sie sich - wie üblich - zunächst an ihre Lehrenden bzw. an das zuständige Studiendekanat. Für alle übergeordneten Fragen (z.B. zu prüfungsrelevanten Fristen) wenden Sie sich bitte an die .

Wie komme ich an digitale Lehrinhalte?

Die JLU setzt alles daran, hier gemeinsam mit den Lehrenden pragmatische Lösungen zu finden. Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu - wie üblich - direkt an ihre Lehrenden.

Die Lehrplattform Stud.IP wurde am 6. Januar 2020 wieder in Betrieb genommen. Damit haben Lehrende und Studierende, die sich vor der Weihnachtspause persönlich ihr neues Passwort abgeholt haben, wieder Zugriff auf digitale Lehr- und Lernmaterialien.

Seit Donnerstag, 9. Januar 2020, sind die zentrale Lernplattform ILIAS - und damit verbunden auch die Veranstaltungsaufzeichnungen - wieder erreichbar. Für den Zugriff auf ILIAS und die Veranstaltungsaufzeichnungen wird das neue Netzpasswort benötigt. Dieses neue Passwort wird auch beim Zugriff aus Stud.IP heraus erneut abgefragt.

Des Weiteren werden die fachspezifischen Lernplattformen k-MED (Medizin) und sports-edu (Sportwissenschaft) wieder online genommen. Einige Nutzende dieser Plattformen - hautsächlich Angehörige der Universität Flensburg und der Universität Marburg - verwenden zur Anmeldung nicht die HRZ-Benutzerkennung und Netzpasswort der JLU sondern sogenannte lokale Zugangsdaten. Die Passwörter dieser lokalen Zugangsdaten werden neu vergeben. Hierzu erhalten die betroffenen Personen eine E-Mail, in der das Verfahren zur Neusetzung des Passworts erläutert wird.

Was ist, wenn ich bei ILIAS eine Vorleistung nicht rechtzeitig erbringen kann?

Die JLU wird sicherstellen, dass ihren Studierenden aufgrund der aktuellen Situation keine Nachteile – etwa wegen verpasster Fristen – entstehen. Bei individuellen Problemlagen wenden Sie sich bitte an das Studiendekanat, ggf. an die .

Finden Praktika etc. statt?

Wenn von den Lehrenden nicht anders kommuniziert, finden Praktika und ähnliche Veranstaltungen wie geplant statt. Bitte wenden Sie sich direkt an die Lehrenden.

Passwort-Ausgabe / Passwörter

Wie komme ich an mein neues Passwort, wenn ich bei den bisherigen Ausgabewellen keine Zeit hatte, es abzuholen?

Passwort-Briefe können nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (0641 99-13100) persönlich abgeholt werden. Die Ausgabe erfolgt über ein spezielles Ausgabefenster des HRZ (Heinrich-Buff-Ring 44, bitte am Gebäude klingeln). Bitte denken Sie an Ihre Ausweisdokumente.

In Härtefällen, die eine persönliche Abholung des Passworts nicht möglich machen, kann ein Video-Ident-Verfahren durchgeführt werden. Um das Video-Ident-Verfahren nutzen zu können, muss ein Antrag gestellt werden.

 

Für welche Kennungen werden Passwörter ausgegeben?
Ausgegeben werden personalisierte Kennungen (g-Kennungen und s-Kennungen) sowie Gastkennungen (n-Kennungen).
Für unpersonalisierte Kennungen/Funktionskennungen (g-Kennungen wie Sekretariat@Einrichtung.uni-giessen.de) oder Gerätekennungen (a-Kennungen), nutzen Sie bitte ein Formular, das Sie per beim HRZ anfordern können.
Alle anderen Kennungen (THM, AKAD, Bibliothek, lokale Accounts Stud.IP) können nicht ausgegeben werden.

Wie kann ich mich ausweisen?
Der sicherste Weg ist der gültige Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel (kein Führerschein!). Bei Studierenden ist auch das Vorlegen der personalisierten Chipkarte mit Foto möglich. Diese Möglichkeit gibt es bei Beschäftigten grundsätzlich auch, es kann dabei allerdings zu falschen Zuordnungen kommen, weshalb wir dieser Gruppe grundsätzlich dazu raten, ihren Personalausweis mitzubringen.

Was kann ich tun, wenn ich mein neues Passwort verloren habe?
Bei Verlust des neuen Passworts wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer g- bzw. s-Kennung, Ihrer E-Mail-Adresse und gegebenenfalls Ihrer Matrikelnummer an das HRZ unter .

Prüfungen/Klausuren

Finden die Prüfungen/Klausuren an der JLU derzeit normal statt?

Grundsätzlich wird der Lehr- und Prüfungsbetrieb planmäßig fortgesetzt. Bei Einzelfragen, zum Beispiel zu Prüfungsformen unter Nutzung digitaler Medien, wenden Sie sich bitte an Ihre jeweiligen Lehrenden. Die JLU wird sicherstellen, dass ihren Studierenden aufgrund der aktuellen Situation keine Nachteile entstehen.

Wie komme ich an digitale Unterlagen, die ich zur Prüfungsvorbereitung benötige?

Die JLU setzt alles daran, hier gemeinsam mit den Lehrenden pragmatische Lösungen zu finden. Bitte wenden Sie sich zunächst an ihre Lehrenden bzw. an das zuständige Studiendekanat. Für alle übergeordneten Fragen (z.B. zu prüfungsrelevanten Fristen) wenden Sie sich bitte an die .

Die Lehrplattform Stud.IP wurde am 6. Januar 2020 wieder in Betrieb genommen. Damit haben Lehrende und Studierende, die sich vor der Weihnachtspause persönlich ihr neues Passwort abgeholt haben, wieder Zugriff auf digitale Lehr- und Lernmaterialien.

Seit Donnerstag, 9. Januar 2020, sind die zentrale Lernplattform ILIAS - und damit verbunden auch die Veranstaltungsaufzeichnungen - wieder erreichbar. Für den Zugriff auf ILIAS und die Veranstaltungsaufzeichnungen wird das neue Netzpasswort benötigt. Dieses neue Passwort wird auch beim Zugriff aus Stud.IP heraus erneut abgefragt.

Des Weiteren werden die fachspezifischen Lernplattformen k-MED (Medizin) und sports-edu (Sportwissenschaft) wieder online genommen. Einige Nutzende dieser Plattformen - hautsächlich Angehörige der Universität Flensburg und der Universität Marburg - verwenden zur Anmeldung nicht die HRZ-Benutzerkennung und Netzpasswort der JLU sondern sogenannte lokale Zugangsdaten. Die Passwörter dieser lokalen Zugangsdaten werden neu vergeben. Hierzu erhalten die betroffenen Personen eine E-Mail, in der das Verfahren zur Neusetzung des Passworts erläutert wird.

Was passiert, wenn ich bei ILIAS eine Vorleistung nicht rechtzeitig erbringen kann?

Die JLU wird sicherstellen, dass ihren Studierenden aufgrund der aktuellen Situation keine Nachteile – etwa wegen verpasster Fristen – entstehen.

Anmeldung zu Prüfungen / Abmeldung von Prüfungen

Die Prüfungsverwaltung mit FlexNow ist wieder möglich. Wir erinnern daher daran, dass Fristen für Prüfungsanmeldungen auf den entsprechenden Informationsseiten des FlexNow-Systems, der Prüfungsämter oder Fachbereiche einzusehen sind und das FlexNow-System wieder wie gewohnt für An- und Abmeldungen etc. genutzt werden muss.

Prüfungsleistungen im Lehramt - Bitte an die Lehrenden

Zur Durchführung der Ersten Staatsprüfung in den Lehramtsstudiengängen im Frühjahr müssen der Lehrkräfteakademie Gießen die Leistungsbewertungen bis Mitte Februar 2020 vollständig vorliegen. Aufgrund der aktuellen Situation ist es leider nicht möglich, die Leistungen der Studierenden vorab individuell auf Vollständigkeit der erforderlichen Noten zu überprüfen.

Daher werden alle Lehrenden gebeten, ausstehende Bewertungen von Lehramtsstudierenden in höheren Semestern (d.h. in L1, L2 und L5 im 5. Semester, L3 im 7. Semester) bevorzugt und möglichst bis Januar 2020 vorzunehmen und an das Prüfungsamt im Zentrum für Lehrerbildung (ZfL) zu übermitteln.

Wiederholungsprüfung nach Nichtbestehen

Wiederholungstermine für Prüfungen bleiben verbindlich bestehen. Ein Rücktritt ist nur mit triftigem Grund möglich (z.B. durch attestierte Erkrankung).

Information für die Studierenden der Medizin (FB11) im klinischen Studienabschnitt

Bitte nutzen Sie ab sofort wieder meinSTUDIUM zur An- oder Abmeldung von Klausuren im klinischen Studienabschnitt. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Übergangshomepage des Studiendekanats des Fachbereichs Medizin unter: https://www.med.uni-giessen.de/index.html 
Im Zweifelsfall gelten natürlich bis auf weiteres ebenfalls die in dieser FAQ einzusehenden Regelungen. Mit Ihrer elektronischen Anmeldung über meinSTUDIUM vereinfachen Sie allerdings den Verwaltungsaufwand im Studiendekanat Medizin erheblich. Damit tragen Sie zu einem möglichst reibungslosen Ablauf des Prüfungsbetriebes bei.

Rechnerbasierte Messsysteme

Kann ich rechnerbasierte Messsysteme weiter nutzen?

Rechnerbasierte Messsysteme können nur genutzt werden, wenn es sich um einen lokalen Rechner handelt, der sich nicht im JLU-Netz befindet bzw. befunden hat. Rechner, die sich im JLU-Netz befunden haben, müssen zunächst mit dem vom HRZ bereitgestellten Virenscanner gescannt werden, bevor sie wieder genutzt werden können.
Basiert das Messsystem auf einem Windows-Betriebssystem muss sichergestellt sein, dass es sich um ein aktuelles Betriebssystem handelt, das mit Updates versorgt wird. Befindet sich beispielsweise ein Windows7 auf dem Messsystem, so muss das System auf Windows 10 aktualisiert werden. Ansonsten darf es nicht im Datennetz der JLU betrieben werden. Ist eine Aktualisierung nicht möglich, so ist mit dem HRZ zu klären, wie das Gerät ggf. „gekapselt“ in einem eigenen Subnetz betrieben werden kann.

Rückmeldungen

Die Frist für die Rückmeldungen beginnt auch in diesem Jahr am 15. Januar und endet am 29. Februar 2020. Die Rückmeldung zum Sommersemester und die Zahlung des Semesterbeitrags können vom Studierendensekretariat wie gewohnt bearbeitet und verbucht werden und sollten bis 29. Februar 2020 dort eingegangen sein.

Auch die Aktualisierung der Chipkarten und der Druck von Studienbescheinigungen funktionieren wieder. Wir weisen allerdings darauf hin, dass es noch zu zeitweisen Ausfällen kommen kann, bis das System wieder stabil läuft.

Weitere Informationen zur Rückmeldung wie Semesterbeitrag und Bankverbindung gibt es hier.

Neue Chipkarten können noch nicht erstellt werden. Bei Bedarf stellt das Studierendensekretariat jedoch vorläufige Bescheinigungen aus.

SAP-Systeme

Die SAP-Systeme der JLU stehen mit kleinen Einschränkungen wieder zur Verfügung. Das Rechnungswesen- und das Personalsystem können genutzt werden; lediglich der JLU-Online-Shop JustOS ist zurzeit noch außer Betrieb. Hintergründe und Anleitungen zum Systemzugriff finden Sie hier.

Sicherheit

Welche Auswirkungen hat die neue Anti-Viren-Software Sophos Central?
Die neu installierte Anti-Viren-Software Sophos Central ist in diesem frühen Stadium auf maximale Sicherheit eingestellt. Für die Nutzerinnen und Nutzer kann das folgende Auswirkungen haben:

1.    Gehäufte Sicherheitswarnungen beim Surfen im Internet.
2.    Blockade von bestimmten Webseiten-Typen.
3.    Bei festgestelltem Schadsoftware-Befall: Umgehende Bereinigung.
4.    Sollte die Bereinigung nicht möglich sein: Umgehende Trennung der Netzverbindung.

Wichtig: Die Software ist nur darauf ausgerichtet, Schadsoftware zu erkennen und Risiken bei der Internetnutzung zu minimieren. Sophos Central kann die Daten der Beschäftigten nicht einsehen. Lediglich der versuchte Zugriff auf potenziell gefährliche Webseiten (nach Warnung oder Blockade), sowie die Erkennung und Bereinigung von verdächtiger Schadsoftware werden dem HRZ und den lokalen Administratoren automatisch gemeldet.
Sobald die JLU zum digitalen Normalbetrieb zurückkehrt, wird das HRZ die Sicherheitsvorkehrungen nochmals anpassen. Sollten bis dahin Webseiten blockiert werden, die für dienstliche Belange zwingend benötigt werden, wenden Sie sich bitte an den HRZ-Support ().

Allgemeine Sicherheitshinweise
Bitte beachten Sie aktuelle Informationen und befolgen Sie Sicherheitshinweise zu sicheren Passwörtern. Öffnen Sie Dateianhänge von E-Mails (insbesondere Office-Dokumente) nur mit Vorsicht und prüfen Sie Links in E-Mails, bevor Sie diese anklicken. Dies gilt auch für E-Mails von vermeintlich bekannten Absenderinnen und Absendern. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall telefonisch bei der Absenderin oder dem Absender. Informationen zum Erkennen von Phishing-Mails
Grundsätzlich raten wir zu regelmäßigen Antiviren-Scans. Wir weisen darauf hin, dass die den Studierenden zur Verfügung gestellte Software Sophos derzeit nicht über die JLU-Server aktualisiert werden kann. Diese sollte deinstalliert und durch eine kostenlose Alternative wie Windows Defender (bei Windows 7/10 dabei) oder Sophos Home (https://home.sophos.com) ersetzt werden.
Des Weiteren empfehlen wir dringend, angebotene Aktualisierungen (Updates) des Betriebssystems wie auch der installierten Programme zeitnah einzuspielen. Dienstliche Geräte, die auf Windows basieren und nicht mehr mit Updates versorgt werden, dürfen nicht mehr am Datennetz der JLU betrieben werden.
Alle Windows-basierten Dienstrechner müssen gescannt werden, bevor an diesen lokal weitergearbeitet wird. Auch Festplatten mit Backups dieser Windows-basierten Endgeräte sollten entsprechend geprüft werden. Gleiches gilt für Windows-Systeme auf Macintosh-Geräten. Es ist zwingend notwendig, dass das Scan-Verfahren zentral gesteuert wird. Infos zur Anbindung an das Datennetz finden Sie unter dem Stichwort „Computernutzung“ (Darf mein gescanntes Endgerät ans kabelgebundene Netz?).
Wer Daten von seinem Dienstrechner auf ein heimisches Windows-basiertes Endgerät übertragen hat, sollte auch dieses sicherheitshalber mit einem aktuellen Virenscanner prüfen.

Telefonnummern

Wie kann ich an die Telefonnummern von JLU-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern herankommen?

Seit Montag, 6. Januar 2020, ist die vollständige JLU-Webseite wieder unter www.uni-giessen.de wieder online. Das Telefonbuch der JLU ist zwar noch nicht wieder online, die Telefonnummern der Personen der einzelnen Einrichtungen sind jedoch i.d.R. auch auf den Webseiten der Einrichtungen zu finden.

Universitätsbibliothek

Kann ich derzeit Bücher ausleihen und zurückgeben?

Die elektronische Ausleihe ist wieder an allen Bibliotheksstandorten (Universitätsbibliothek und alle vier Zweigbibliotheken) möglich. Für diese Medien gelten wieder die gewohnten Ausleih- und Mahnregularien. Auch die E-Mail-Erinnerung drei Tage vor Ablauf der Leihfrist funktioniert für diese Entleihungen wieder.
Für alle Entleihungen gilt weiterhin, dass sie an dem Standort zurückgegeben werden müssen, an dem sie entliehen wurden.
Das Ausleihkonto des Bibliothekssystems zur Verwaltung der elektronischen Ausleihen steht auch wieder zur Verfügung. Um Zugriff auf das Konto zu erhalten, benötigen Sie ein neues Passwort. Dieses können Sie sich mit Hilfe Ihrer Uni-E-Mail-Adresse hier setzen. Nutzerinnen und Nutzer, die noch keinen Zugriff auf ihre E-Mail-Konten haben, können sich ab Montag, 13. Januar 2020, während der Kassenzeiten (Mo, Di, Do, Fr 8.30-17 Uhr, Mi 8.30-18 Uhr) an der Ausleihtheke in der UB ein neues Passwort setzen lassen.
Da die seit der Cyber-Attacke zurückgegebenen Bücher noch nicht zurückgebucht werden konnten, werden sie in den Ausleihkonten derzeit noch als Entleihungen angezeigt. Sobald das Bibliothekssystem wieder online ist, werden die Konten nach und nach bereinigt und die bereits zurückgegebenen Bücher ausgebucht.

 

Rückgabefrist für elektronische Entleihungen mit abgelaufener Leihfrist
Die elektronische Ausleihe ist wieder an allen Bibliotheksstandorten (Universitätsbibliothek und allen vier Zweigbibliotheken) möglich. Bitte geben Sie daher alle elektronisch entliehenen Medien, deren Leihfrist abgelaufen ist, bis spätestens Mittwoch, 26. Februar 2020, zurück. Ab diesem Zeitpunkt werden zu spät zurückgegebene Medien wieder regulär gemahnt. Das Ende der Rückgabefrist können Sie Ihrem Ausleihkonto entnehmen.
Für die Bücher, die per Leihschein entliehen wurden, gilt weiterhin das Rückgabedatum auf dem beigelegten Fristzettel. Bitte achten Sie bei diesen Entleihungen weiterhin darauf, dass sie nur in der Bibliothek zurückgegeben werden können, in der sie ausgeliehen wurden.

Ist der Zugriff auf E-Medien im System der Universitätsbibliothek möglich?
Seit dem 13. Januar 2020 kann man wieder auf E-Medien (E-Books, elektronische Zeitschriften und Datenbanken) zugreifen. Dazu sind die Kennung und das neue Passwort nötig. Infos für den Zugriff auf E-Medien finden Sie hier. Eine VPN-Verbindung wird nicht benötigt.

Können die Computer in der UB zurzeit genutzt werden?

Die öffentlichen Rechner in der Universitätsbibliothek sind aus Sicherheitsgründen nach wie vor nicht nutzbar. Wir gehen davon aus, dass die öffentlichen Bibliotheksrechner im Verlauf des Sommersemesters wieder zur Verfügung stehen werden. Die dafür benötigte Server-Infrastruktur befindet sich gerade im Aufbau. Wir müssen alle Nutzerinnen und Nutzer der UB daher noch um etwas Geduld bitten.


Urlaub

Wie können derzeit Urlaubsanträge eingereicht werden?

Ein Zugriff auf interne Formulare und Rundschreiben ist seit dem 21. Januar 2020 nach einer Anmeldung in Plone (Anmeldefenster öffnet sich beim Klick auf das Dokument) mit Benutzerkennung und (neuem) Passwort möglich. Urlaub gilt als genehmigt, wenn der/die Vorgesetzte ihn genehmigt hat. Entsprechende Anträge können auch formlos auf Papier erstellt werden. Der formlose Antrag sollte möglichst viele Informationen zum/zur Antragstellenden enthalten (wenn bekannt, auch die Personalnummer). Die entsprechenden Anträge können gesammelt beim Personaldezernat eingereicht werden und werden dann nachträglich bearbeitet.

Unterstützung

Wie kann ich die JLU derzeit unterstützen?

Bitte beachten Sie aktuelle Informationen und befolgen Sie Sicherheitshinweise insbesondere zu sicheren Passwörtern, unbekannten Mail-Anhängen etc.

Vorlesungsbetrieb

Finden die Veranstaltungen statt?

Die Präsenzlehre an der JLU findet weiterhin statt. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zunächst an ihre Lehrenden bzw. an das zuständige Studiendekanat. Für alle übergeordneten Fragen (z.B. zu prüfungsrelevanten Fristen) wenden Sie sich bitte an die .

Zeiterfassung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der JLU

Wird meine Arbeitszeit erfasst?

Die Zeiterfassung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der JLU funktioniert. Bitte stechen Sie sich wie gewohnt ein. Es ist nicht mehr erforderlich, die Buchungen zusätzlich individuell schriftlich zu notieren.

Zeugnisausstellung

Was mache ich, wenn ich mein Bachelor-Zeugnis nicht rechtzeitig vorlegen kann?

Die JLU wird sicherstellen, dass ihren Studierenden aufgrund der aktuellen Situation keine Nachteile – etwa wegen verpasster Fristen – entstehen.
Master-Studierende bekommen keine Probleme, falls sie das Bachelor-Zeugnis nicht rechtzeitig vorlegen können. Bei individuellen Problemlagen wenden Sie sich bitte die .

Bitte beachten Sie hierzu den Offenen Brief der Justus-Liebig-Universität Gießen.