2.24.00 Nr. 1 Geschäftsangelegenheiten - Geschäftsordnung des Hessischen Landtages
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Geschäftsangelegenheiten Geschäftsordnung des Hessischen Landtages vom 31. Januar 1973 |
Erlaßgrundlage |
Hinweis: Nach § 13 Abs. 5 HHG ist für das Verfahren in Sitzungen der Kollegialorgane der Universität die Geschäftsordnung des Hessischen Landtags sinngemäß anzuwenden, soweit die Gesetze oder Satzungen keine näheren Bestimmungen treffen.
Die Geschäftsordnung ist abgedruckt in
MUG 1.70.00 Nr. 1 | |
Hess. Landtag
31.1.1973