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2.70.00 Nr. 5 Regelungen Literaturerwerbung

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Regelungen für die Literaturerwerbung an der Justus-Liebig-Universität Gießen

Präsidium
Regelungen Literaturerwerbung 20.02.2002

Das Präsidium der Justus-Liebig-Universität Gießen hat nach § 42 Absatz 7 des Hessischen Hochschulgesetzes in der Fassung vom 31. Juli 2000 (GVBl. I S. 374) in Verbindung mit § 10 der "Ordnung für das Bibliothekssystem der Justus-Liebig-Universität Gießen" vom 20. Februar 2002 (StAnz. 06. Mai 2002, S. 1676f.) die folgenden Regelungen für die Literaturerwerbung an der Justus-Liebig-Universität Gießen erlassen.

Inhaltsverzeichnis

A. Allgemeines

Die Literaturerwerbung soll so ausgerichtet sein, daß eine intensive wissenschaftliche Arbeit möglich ist. Der sich aus der Häufigkeit der Bestellung und Benutzung durch Forschende, Lehrende und Studierende ergebende Bedarf ist dabei zu berücksichtigen.

B. Monographien

(1) Die Ausleihexemplare der Ausbildungsliteratur werden an den Standorten der Zentralbibliothek in den Lehrbuchsammlungen aufgestellt. Erwerbungsvorschläge der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden in angemessenem Umfang berücksichtigt.

(2) Grundlegende Forschungsliteratur vor allem der Fächer mit hoher Benutzerzahl (z.B. Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Germanistik, Pädagogik) soll sowohl im Präsenzbestand der dezentralen Fachbibliotheken als auch im Ausleihbestand der Zentralbibliothek verfügbar sein.

(3) Auf dem Gebiet der speziellen Forschungsliteratur können nach Bedarf zwischen verwandten Fachbereichen, deren Untergliederungen, den wissenschaftlichen Einrichtungen und/oder Zentren und der Zentralbibliothek generelle Absprachen über die Verteilung der Erwerbungsgebiete und deren Aufstellung getroffen werden.

(4) Bei Büchern, einschließlich Reprints und Antiquaria, über 250,- Euro je Einzeltitel sind Einzelabsprachen zu treffen.

(5) Die erfolgte Bestellung ist in geeigneter Form nachzuweisen. Dezentrale Fachbibliotheken, die nicht direkt an der Verbundkatalogisierung teilnehmen, melden die erfolgte Bestellung an die Zentralbibliothek.

C. Zeitschriften

(1) Die Anzahl der im Universitätsbereich mehrfach vorhandenen Zeitschriften soll möglichst klein, die Gesamtzahl der verschiedenen Zeitschriften möglichst groß sein.

(2) Im Universitätsbereich sollen nur die stark frequentierten Zeitschriften in weit voneinander entfernten Bibliotheken mehrfach vorhanden sein.

(3) Neuabonnement und Kündigung von Zeitschriften sind zwischen den dezentralen Fachbibliotheken und der Zentralbibliothek abzustimmen. Das gleiche gilt für Lückenergänzungen über 250,- Euro je Titel.

(4) In den dezentralen Fachbibliotheken sollen insbesondere die speziellen Fachzeitschriften, in der Zentralbibliothek insbesondere die fachübergreifenden Zeitschriften und die weniger speziellen Fachzeitschriften gehalten werden.

D. CD-ROM

(1) Die Anzahl der im Universitätsbereich mehrfach vorhandenen CD-ROMs soll möglichst klein, die Gesamtzahl der verschiedenen CD-ROMs möglichst groß sein.

(2) Die CD-ROMs sollen über das Universitätsnetz für eine möglichst große Zahl von Benutzerinnen und Benutzern auf einfache Weise zugänglich sein. Vor ihrer Beschaffung ist mit der Zentralbibliothek Kontakt aufzunehmen.

(3) Insbesondere die Beschaffung und Kündigung von CD-ROM-Produkten zur Fortsetzung (Abonnements) sind zwischen den dezentralen Fachbibliotheken und der Zentralbibliothek abzustimmen.

(4) Die CD-ROMs werden in HeBIS erfaßt. Ausgenommen hiervon sind nur Computerprogramme.

E. Elektronische Zeitschriften

(1) Elektronische Zeitschriften ermöglichen eine Literaturversorgung direkt am Arbeitsplatz. Es ist anzustreben, daß die gesamte Universität auf diese Zeitschriften zugreifen kann. Die Koordinierung des Zugriffs auf die elektronischen Zeitschriften erfolgt durch die Zentralbibliothek. Sie achtet insbesondere darauf, daß der Zugriff möglichst einfach realisiert wird.

(2) Soweit Verlage die elektronische Version kostenlos in Ergänzung zu den gedruckten Abonnements anbieten, ist mit der Zentralbibliothek Kontakt aufzunehmen. Der Nachweis erfolgt durch die Zentralbibliothek. Falls der Zugriff mit einem Aufpreis verbunden ist, ist ebenfalls Kontakt aufzunehmen, damit diese Aktivitäten gebündelt und koordiniert werden können.