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2.70.50 Nr. 2 Organisation - Bibliotheksangelegenheiten - Universitätsbibliothek und dezentrale Bibliotheken

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Bibliotheksangelegenheiten - Universitätsbibliothek und dezentrale Bibliotheken
Hinweis vom 2. Februar 1984
Erlaßgrundlage

Richtlinien für das Verfahren der Koordination der Zeitschriftenerwerbung im Bereich der Justus-Liebig-Universität Gießen

  1. Beabsichtigte Neuabonnements, größere Lückenergänzungen, antiquarische Käufe und Abbestellungen von Zeitschriften und Serien durch die Universitätsbibliothek, Instituts- und Fachbereichsbibliotheken sind zwischen dem zuständigen Fachreferenten der Universitätsbibliothek und dem für die Zeitschriftenbestellungen in den Instituten, Fachbereichen und wissenschaftlichen Zentren Beauftragten zu besprechen.
    Bei notwendig erscheinenden Abbestellungen von Zeitschriften und Serien soll die gegenseitige Information so rechtzeitig erfolgen, daß der Gesprächspartner in der Regel in der Vorlesungszeit zwei Wochen, in der vorlesungsfreien Zeit vier Wochen Gelegenheit zur Stellungnahme hat.

  2. Erfolgte Neuabonnements, Lückenergänzungen, antiquarische Käufe, Abbestellungen sowie Titeländerungen sind von den Instituts- und Fachbereichsbibliotheken auf einem Vordruck der Universitätsbibliothek zu melden. Die Universitätsbibliothek teilt ihre Neuabonnements, größeren Lückenergänzungen, größeren antiquarischen Käufe und Abbestellungen in der Regel schriftlich den Instituts- und Fachbereichsbibliotheken mit.
  3. Kleinere Lückenergänzungen (Einzelbände, Teilbände) bedürfen keiner Erwerbungs-absprache; sie sind lediglich der Universitätsbibliothek zu melden.

Gießen, den 2. Februar 1984
gez. Alewell
(Prof. Dr. Alewell)
Präsident


Erlaßgrundlage
StA IV
2.2.1984
§ 18 (2) Nr. 4d
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