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6.20.05 Nr. 1 Magisterstudienordnung Haupt- und Nebenfach Musikwissenschaft


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Studienordnung des Fachbereiches 05

"Kunstpädagogik, Musikwissenschaft, Sportwissenschaft"
der Justus-Liebig-Universität Gießen
für das Hauptfach und Nebenfach Musikwissenschaft
in den Studiengängen mit dem Abschluß Magister Artium (M.A.)

Hinweisvom 03.07.1985
Erlaßgrundlage Änderungsbeschlüsse


INHALTSVERZEICHNIS



§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Dauer des Studiums
§ 3 Beginn des Studiums
§ 4 Studienvoraussetzungen
§ 5 Ziel und Inhalt des Studiums
§ 6 Umfang und Aufbau des Studiums
§ 7 Studiennachweise
§ 8 Studienfachberatung
§ 9 Inkrafttreten
§ 10 Übergangsbestimmungen
Anlage
Aufgrund des § 22 Abs. 5 HUG erläßt der Fachbereich 05 "Kunstpädagogik, Musikwissenschaft, Sportwissenschaft" der Justus-Liebig-Universität Gießen die folgende Studienordnung:

§ 1
Geltungsbereich

Diese Studienordnung regelt Ziel, Inhalt und Aufbau des Studiums im Hauptfach und Nebenfach Musikwissenschaft in Studiengängen mit dem Abschluß Magister Artium (M.A.) auf der Grundlage der Ordnung für die Magisterprüfung der Fachbereiche 03 Gesellschaftswissenschaften, 05 Kunstpädagogik, Musikwissenschaft, Sportwissenschaft, 07 Religionswissenschaften, 08 Geschichtswissenschaften, 09 Germanistik, 10 Anglistik, 11 Sprachen und Kulturen des Mittelmeerraums und Osteuropas, 22 Geowissenschaften und Geographie der Justus-Liebig-Universität Gießen vom 7. Dezember 1979 (Abl. 1981, S. 396).

§ 2
Studiendauer

Der Fachbereich schafft auf der Grundlage dieser Studienordnung die Voraussetzung dafür, daß sich der/die Studierende unter Berücksichtigung der übrigen Ausbildungsteile nach 8 Semestern zur Prüfung melden kann.

§ 3
Beginn des Studiums
Das Studium kann zum Wintersemester oder Sommersemester aufgenommen werden


§ 4
Studienvoraussetzungen

Zum Studium der Musikwissenschaft zugelassen wird, wer die allgemeinen Voraussetzungen für die Einschreibung erfüllt.


§ 5
Ziel und Inhalt des Studiums

(1) Das Studium bereitet auf eine berufliche Tätigkeit als Musikwissenschaftler vor und vermittelt die dafür erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden.

(2) Gegenstand des Studiums der Musikwissenschaft ist die Musik der Vergangenheit und Gegenwart in ihrer strukturellen Beschaffenheit, ihrer Praxis und Rezeption und ihrer gesellschaftlichen Funktion. Das Studium umfaßt insbesondere die folgenden Bereiche:

Systematische Musikwissenschaft

Historische Musikwissenschaft

Musikwissenschaftliche Methoden

Musiklehre und Tonsatz

(3) Den Schwerpunkt des musikwissenschaftlichen Studiums an der JLU bildet die Systematische Musikwissenschaft mit ihren Teildisziplinen Musiktheorie, Musikästhetik, Musiksoziologie und Musikpsychologie sowie den Bereichen Instrumentenkunde, Akustik, Tonstudiotechnik und Medienkunde.
Die Historische Musikwissenschaft umfaßt insbesondere die Sozialgeschichte der Musik, die Kompositionsgeschichte und die Geschichte der musikalischen Aufführungspraxis.
Die Bereiche Musiklehre/Tonsatz und musikwissenschaftliche Methoden gewährleisten das für die musikwissenschaftliche Reflexion notwendige Fundament.

§ 6
Umfang und Aufbau des Studiums

(1) Das Studium der Musikwissenschaften gliedert sich in

1. das Grundstudium mit einer Dauer von 4 Semestern und einem Umfang von einem Umfang von

a) im Hauptfach 35 Semesterwochenstunden (SWS)
b) im Nebenfach 18 Semesterwochenstunden (SWS)
2. das Hauptstudium mit einer Dauer von 4 Semestern und einem Umfang von
a) im Hauptfach 30 Semesterwochenstunden (SWS)
b) im Nebenfach 14 Semesterwochenstunden (SWS)
(2) Im Grundstudium besucht der/die Studierende Lehrveranstaltungen (Vorlesungen und Proseminare) in folgenden Bereichen:

1. Hauptfach Musikwissenschaft

1.1 Pflichtveranstaltungen (Einführende Veranstaltungen und Musiklehre) im Umfang von 15 SWS
1.2 Wahlpflichtveranstaltungen in Systematischer Musikwissenschaft im Umfang von 8 SWS
1.3 Wahlpflichtveranstaltungen in Historischer Musikwissenschaft im Umfang von 4 SWS
1.4 Wahlpflichtveranstaltungen wahlweise in Systematischer und Historischer Musikwissenschaft
im Umfang von 8 SWS
2. Nebenfach Musikwissenschaft
2.1 Pflichtveranstaltungen (Einführende Veranstaltungen und Musiklehre) im Umfang von 10 SWS
2.2 Wahlpflichtveranstaltungen wahlweise in Systematischer und Historischer Musikwissenschaft
im Umfang von 8 SWS
(3) Im Hauptstudium besucht der/die Studierende die folgenden Lehrveranstaltungen
(Vorlesungen, Seminare, Projekte und Kolloquien):

1. Hauptfach Musikwissenschaft

1.1 Wahlpflichtveranstaltungen in Systematischer Musikwissenschaft im Umfang von 8 SWS
1.2 Wahlpflichtveranstaltungen in Historischer Musikwissenschaft im Umfang von 4 SWS
1.3 Wahlpflichtveranstaltung in Musikalischer Analyse im Umfang von 4 SWS
1.4 Wahlpflichtveranstaltungen wahlweise in Systematischer Musikwissenschaft,
Historischer Musikwissenschaft und Musikalischer Analyse im Umfang von 12 SWS
1.5 ein musikwissenschaftliches Kolloquium im Umfang von 2 SWS
2. Nebenfach Musikwissenschaft
2.1 Wahlpflichtveranstaltungen in Systematischer Musikwissenschaft im Umfang von 4 SWS
2.2 Wahlpflichtveranstaltungen in Historischer Musikwissenschaft im Umfang von 2 SWS
2.3 Wahlpflichtveranstaltungen in Musikalischer Analyse im Umfang von 2 SWS
2.4 Wahlpflichtveranstaltungen wahlweise in Systematischer Musikwissenschaft,
Historischer Musikwissenschaft und Musikalischer Analyse im Umfang von 6 SWS
(4) Der/die Studierende soll während des Studiums an zwei Exkursionen teilnehmen.


§ 7
Studiennachweise

(1) Im Grundstudium hat der/die Studierende die folgenden Studiennachweise zu erwerben:

1. Hauptfach Musikwissenschaft

1.1 Nachweise über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme (Leistungsnachweise)
an den folgenden Veranstaltungen:
a) Allgemeine Musiklehre und Gehörbildung
b) Tonsatz I und II
c) Grundlagen der musikalischen Analyse I
d) Grundlagen der musikalischen Analyse II
e) Empirische Forschungsmethoden
f) Zwei Proseminaren aus der Systematischen Musikwissenschaft
g) Einem Proseminar aus der Historischen Musikwissenschaft
1.2 Nachweise über die regelmäßige und aktive Teilnahme (Teilnahmenachweise)
an den folgenden Veranstaltungen:
a) Einführung in das Studium der Musikwissenschaft
b) Zwei Proseminaren aus der Systematischen Musikwissenschaft
c) Einem Proseminar aus der Historischen Musikwissenschaft
2. Nebenfach Musikwissenschaft
2.1 Nachweise über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme (Leistungsnachweise)
an den folgenden Veranstaltungen:
a) Allgemeine Musiklehre und Gehörbildung
b) Tonsatz I und II
c) Grundlagen der musikalischen Analyse (wahlweise I oder II)
d) Zwei Proseminaren wahlweise aus der Historischen und
Systematischen Musikwissenschaft
2.2 Nachweise über die regelmäßige und aktive Teilnahme (Teilnahmenachweise)
an den folgenden Veranstaltungen:
a) Einführung in das Studium der Musikwissenschaft
b) Zwei Veranstaltungen wahlweise aus der Systematischen und
Historischen Musikwissenschaft
(2) Während des Grundstudiums hat der/die Studierende eine schriftliche Hausarbeit im Umfang von ca. 20 Seiten wahlweise in einem Teilbereich der Systematischen oder der Historischen Musikwissenschaft anzufertigen. Die erfolgreiche Fertigstellung der Arbeit ist Voraussetzung für die Zulassung zum Hauptstudium.

(3) Im Hauptstudium hat der/die Studierende die folgenden Studiennachweise zu erwerben:

1. Hauptfach Musikwissenschaft

1.1 Nachweise über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme (Leistungsnachweise)
an den folgenden Veranstaltungen:
a) Vier Seminaren oder wahlweise zwei Seminaren und einem
Forschungsprojekt aus der Systematischen Musikwissenschaft
b) Zwei Seminaren aus der Historischen Musikwissenschaft
c) Zwei Seminaren aus dem Bereich Musikalischen Analyse
1.2 Nachweise über die regelmäßige und aktive Teilnahme (Teilnahmenachweise)
an den folgenden Veranstaltungen:
a) Sechs Seminaren oder Vorlesungen wahlweise aus der
Systematischen Musikwissenschaft, Historischen Musikwissenschaft und
aus der Musikalischen Analyse
b) Einem musikwissenschaftlichen Kolloquium
2. Nebenfach Musikwissenschaft
2.1 Nachweise über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme (Leistungsnachweise)
an den folgenden Veranstaltungen:
a) Zwei Seminaren aus der Systematischen Musikwissenschaft
b) Einem Seminar aus der Historischen Musikwissenschaft
c) Einem Seminar aus dem Bereich Musikalische Analyse
2.2 Nachweise über die regelmäßige und aktive Teilnahme (Teilnahmenachweise) an
a) Drei Seminaren wahlweise aus der Systematischen Musikwissenschaft,
Historischen Musikwissenschaft und aus der Musikalischen Analyse
(4) Die Leistungsnachweise werden vom Veranstalter ausgestellt und beruhen auf schriftlichen Arbeiten (Referaten, Hausarbeiten, Klausuren).Vor Beginn der Veranstaltung legt der Veranstaltungsleiter fest, in welcher der aufgeführten Formen die Leistung zu erbringen ist.


§ 8
Studienfachberatung

(1) Für die Studienfachberatung sind der zuständige Fachberater sowie die im Bereich der Musikwissenschaft tätigen Hochschullehrer verantwortlich.

(2) Der/die Studierende soll die Studienfachberatung insbesondere zu Beginn des ersten Semesters in Anspruch nehmen sowie im Falle eines Studienfach-, Studiengang- und Studienortwechsels.

§ 9
Inkrafttreten

Diese Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt des Hessischen Kultusministers und des Hessischen Ministers für Wissenschaft und Kunst in Kraft.

§ 10
Übergangsbestimmungen

Studierende, die das Studium begonnen haben, können wählen, ob sie das Studium nach den bisherigen Vorschriften oder nach dieser Studienordnung fortführen und beenden wollen. Die Wahlmöglichkeit erlischt spätestens 5 Jahre nach Inkrafttreten dieser Studienordnung.




Gießen, 03.07.1985
gez. D. Bierhoff-Alfermann
(Prof. Dr. Dorothee Bierhoff-Alfermann)
Dekanin des Fachbereichs 05
Kunstpädagogik, Musikwissenschaft, Sportwissenschaft



Beschluß des Fachbereichs 05 Kunstpädagogik, Musikwissenschaft, Sportwissenschaft vom 3.7.1985
(war nicht Teil des Genehmigungsverfahrens)

Anlage

zur Studienordnung des Fachbereichs 05 Kunstpädagogik, Musikwissenschaft, Sportwissenschaft der Justus-Liebig-Universität Gießen für das Hauptfach und Nebenfach Musikwissenschaft in den Studiengängen mit dem Abschluß Magister Artium (M.A.) vom 3.7.85


Studienplan

Hauptfach Musikwissenschaft

Studienbereich Veranstal-
tungsart
SWS
Studien-
nachw.
Studienabschnitt
Grundst.
Hauptst.
Semester
1
2
3
4
5
6
7
8
I. Einführende Veranstaltungen und Musiklehre
(1)
Einführung in das Studium der Musikwissenschaft Pros.
2
T
x
x






(2)
Allgemeine Musiklehre und Gehörbildung Pros.
2
L
x







(3)
Tonsatz I und II Pros./Sem.
4
L
x
x
x





(4)
Grundlagen der Analyse I Europäische Kunstmusik Pros.
2
L

x
x
x




(5)
Grundlagen der Analyse II Jazz- und Popularmusik Pros.
2
L

x
x
x




(6)
Empirische Forschungsmethoden Pros.
3
L
x
x
x
x




II. Systematische Musikwissenschaft
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
(6)
(7)
Musikpsychologie
Musiksoziologie
Musikästhetik
Musiktheorie
Instrumentenkunde
Akustik
Tonstudiotechnik und Medienkunde
2 Pros.
4
2 L
x
x
x
x




2 Pros./
Vorl.
4
2 T
x
x
x
x




4 Sem.
oder
2 Sem.
+ 1 Projekt
8
3-4 L




x
x
x
x
III. Historische Musikwissenschaft
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
Sozialgeschichte der Musik
Geschichte der musikalischen Gattungen
Kompositionsgeschichte
Musikgeschichtliche Epochen
Geschichte der musikalischen Aufführungspraxis
1 Pros.
2
L
x
x
x
x




1 Pros./
Vorl.
2
T
x
x
x
x




2 Sem.
4
2 L




x
x
x
x
IV. Musikalische Analyse
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
Europäische Musik bis 1900
Neue Musik
Jazz
Popularmusik
Volksmusik und außereuropäische Musik
2 Sem.
4
2 L




x
x
x
x
V. Musikwissenschaftliches Kolloquium Koll.
2
T






x
x

Erklärung: T = Teilnahmenachweis L = Leistungsnachweis Pros. = Proseminar

Sem. = Seminar Vorl. = Vorlesung Koll. = Kolloquium

Während des Grundstudiums sind außerdem wahlweise in den Bereichen II, III, IV Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang von 8 Semesterwochenstunden zu besuchen.

Während des Hauptstudiums sind wahlweise in den Bereichen II, III, IV Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang von 12 Semesterwochenstunden zu besuchen und 6 Teilnahmenachweise zu erwerben.

Ferner soll der/die Studierende während des Studiums an zwei Exkursionen teilnehmen.





Nebenfach Musikwissenschaft

Studienbereich Veranstal-
tungsart
SWS
Studien-
nachw.
Studienabschnitt
Grundst.
Hauptst.
Semester
1
2
3
4
5
6
7
8
I. Einführende Veranstaltungen und Musiklehre
(1)
Einführung in das Studium der Musikwissenschaft Pros.
2
T
x
x






(2)
Allgemeine Musiklehre und Gehörbildung Pros.
2
L
x







(3)
Tonsatz I und II Pros./Sem.
4
L
x
x
x
x



(4)
(5)
Grundlagen der Analyse I Europäische Kunstmusik
Grundlagen der Analyse II Jazz- und Popularmusik
Pros.
2
L

x
x
x




II. Systematische Musikwissenschaft
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
(6)
Musikpsychologie
Musiksoziologie
Musikästhetik
Musiktheorie
Instrumentenkunde
Akustik
2 Sem.
4
2 L




x
x
x
x
2 Pros.
4
2 L
x
x
x
x




2 Pros./ Vorl.
4
2 T
x
x
x
x




III. Historische Musikwissenschaft
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
Sozialgeschichte der Musik
Geschichte der musikalischen Gattungen
Kompositionsgeschichte
Musikgeschichtliche Epochen
Geschichte der musikalischen Aufführungspraxis
1 Sem.
2
L




x
x
x
x
IV. Musikalische Analyse
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
Europäische Musik bis 1900
Neue Musik
Jazz
Popularmusik
Volksmusik und außereuropäische Musik
1 Sem.
2
L




x
x
x
x
Erklärung: T = Teilnahmenachweis L = Leistungsnachweis Pros. = Proseminar

Sem. = Seminar Vorl. = Vorlesung

Während des Hauptstudiums sind zusätzlich - wahlweise in den Bereichen II, III, IV - Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang von 6 Semesterwochenstunden zu besuchen und 3 Teilnahmescheine zu erwerben.

Ferner soll der/die Studierende während des Studiums an zwei Exkursionen teilnehmen.



Erlaßgrundlage:
FB 05, 03.07.1985

§ 22 Abs. 5 HUG

Änderungsbeschlüsse:
. FBR HMWK Genehmigung Abl./StAnz. Seite
Stud.Ord. vom 03.07.1985 31.01.1986 31.03.1986 150