Inhaltspezifische Aktionen

6.20.08 Nr.1 Geschichte Magister


6.20.08 Nr. 1 WinWord Download als WinWord-Dokument

Studienordnung für das Fach Geschichte
(Alte Geschichte, Mittlere und Neuere Geschichte,
Osteuropäische Geschichte) mit dem Abschluß Magister
vom 27.4.1978

Hinweis in der Fassung des
2. Änderungsbeschlusses vom 25.01.1995

Erlaßgrundlage Änderungsbeschlüsse

INHALTSVERZEICHNIS

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Studiendauer
§ 3 Studienbeginn
§ 4 Studienvoraussetzungen
§ 5 Ziele des Studiums
§ 6 Studienpläne
§ 7 Leistungsnachweise
§ 8 Studienberatung
§ 9 Prüfungen
§ 10 Inkrafttreten
§ 11 Übergangsbestimmungen
Aufgrund des § 21 Abs. 5 HUG erläßt der Fachbereich 08 Geschichtswissenschaften der Justus-Liebig-Universität Gießen die folgende Studienordnung:

§ 1
Geltungsbereich

Diese Studienordnung regelt Inhalt und Aufbau des Studiums für den Studiengang Geschichte (Alte Geschichte, Mittlere und Neuere Geschichte, Osteuropäische Geschichte) mit dem Abschluß Magister auf der Grundlage der Magisterprüfungsordnung der ehem. Philosophischen Fakultät der Justus-Liebig-Universität Gießen vom 26. April 1967 (ABI. S. 743) in der Fassung vom 9. Februar 1977 (ABI. 78, S. 10) und der Ordnung für die Zwischenprüfung an der ehem. Philosophischen Fakultät vom 5. Februar 1968 (ABI. S. 176).


§ 2
Studiendauer

Der Fachbereich regelt das Studienangebot so, daß sich der Student nach acht Semestern zur Prüfung melden kann.


§ 3
Studienbeginn

Das Studium kann zum Wintersemester und zum Sommersemester aufgenommen werden.


§ 4
Studienvoraussetzungen

Die Sprachvoraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung regelt die gültige Magisterprüfungsordnung. Diese Sprachkenntnisse sind, soweit nicht zu Beginn des Studiums vorhanden, am Ende des Grundstudiums nachzuweisen. Die Sprachkenntnisse gelten als nachgewiesen durch

1. das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, einer einschlägig fachgebundenen Hochschulreife oder ein von einer zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis, durch das die Qualifikation für ein Studium an einer Universität nach § 35 Abs. 2 HHG nachgewiesen ist.
2. Lateinkenntnisse im Umfang des Großen Latinums gelten außerdem als nachgewiesen durch das Latinum nach Maßgabe der "Verordnung über den Erwerb und den Nachweis von Kenntnissen in Lateinisch und Griechisch (Latinum und Graecum)" vom 3. September 1981 (Abl. 1981, S. 639) oder durch das Ablegen einer Prüfung nach Maßgabe der "Verordnung über die Ergänzungsprüfungen in Lateinisch und Griechisch" vom 3. September 1981 (Abl. 1981, S. 643).
3. Die Fremdsprachenkenntnisse - mit Ausnahme von Kenntnissen des Lateinischen - gelten außerdem als nachgewiesen durch eine erfolgreich bestandene Sprachprüfung in dem für die jeweilige Sprache zuständigen Fachbereich der Justus-Liebig-Universität Gießen. Die Sprachprüfung wird von einem Professor, Hochschuldozenten, entpflichteten Professor, Professor im Ruhestand, Oberassistenten, Honorarprofessor, außerplanmäßigen Professor, Privatdozenten, Hochschulassistenten, wissenschaftlichen Assistenten oder wissenschaftlichen Mitarbeiter abgenommen. Sie kann nach Festlegung durch den Prüfer entweder in Form einer mündlichen Prüfung von höchstens 30 Minuten Dauer oder einer schriftlichen Klausur von höchstens drei Stunden Dauer durchgeführt werden. Der Dekan des Fachbereichs 08 Geschichtswissenschaften bestellt den Prüfer.
4. Französisch als dritte Fremdsprache kann außerdem durch eine erfolgreich bestandene Sprachprüfung im Rahmen des Sprachkursus "Französisch für Historiker" nachgewiesen werden.
5. Russisch als 3. Fremdsprache kann außerdem durch eine erfolgreich bestandene Sprachprüfung im Rahmen des "Sprachkursus Russisch für Historiker" nachgewiesen werden.

§ 5
Ziele des Studiums

A. Grundsätzliches

Das Studienprogramm geht von der Feststellung aus, daß die Geschichtswissenschaft eine unersetzliche Funktion für das Selbstverständnis der Menschen in Staat und Gesellschaft hat. Historisch vermittelte Einsichten in die gegenseitige Abhängigkeit von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft sollen der Orientierung in der politischen und sozialen Gegenwart dienen und die Verankerung menschlicher Existenz in der Vergangenheit sichtbar machen. Hierzu ist für jeden Studiengang die Vermittlung von Kenntnissen aus der industriellen Welt und den vorindustriellen Gesellschaften unabdingbar. Deshalb sind der Alten und Mittelalterlichen Geschichte, der Geschichte der Frühen Neuzeit und der Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts jeweils angemessene Anteile an den verschiedenen Studiengängen zugewiesen. Dabei soll den Studenten eine möglichst breite Vielfalt der Aspekte vorgestellt werden.

Das Studienprogramm geht davon aus, daß die Studenten eine möglichst vielseitige wissenschaftliche Ausbildung erhalten, die ihnen ermöglicht, in ihrem Hauptfach eine größere schriftliche Arbeit (Magisterarbeit) anzufertigen. Darüber hinaus sollen sie erfahren, daß Geschichte in ihren spezifischen Fragestellungen, Methoden, Kategorien und Ergebnissen, Funktionen und Aufgaben im Gesamtbereich der Bildung besitzt, die von anderen Wissenschaften (auch von den systematischen Sozialwissenschaften) nicht wahrgenommen werden können. Damit soll ihnen ein möglichst breites Feld beruflicher Möglichkeiten eröffnet werden. Die Ausbildung in diesen Studiengängen soll zu einer sicheren Beherrschung der wissenschaftlichen Methode führen, daß sie die Studenten befähigt, sich in ihrem künftigen Beruf selbständig weiterzubilden.

B. Grundstudium

Im Grundstudium soll der Student befähigt werden, einen historischen Sachverhalt mit unterschiedlichen wissenschaftlichen Theorieansätzen und Methoden zu erarbeiten und darzustellen. Zu den Aufgaben der Einführungsübungen gehört auch die praktische Einübung in den Umgang mit Hilfsmitteln. Die Arbeit mit Quellen (Kritik, Analyse, Interpretation) nimmt einen breiten Raum ein. Dem "Synthetischen Vorgehen" wird eine zentrale Bedeutung beigemessen. Es kommt darauf an, die wechselseitigen Verschränkungen von Wirtschaft, Gesellschaft, Herrschaft (Politik), Verfassung und geistig kulturellen Vorgängen herzustellen. Dementsprechend wird das kooperative Verhältnis von Wirtschafts-, Sozial-, Politik-, Verfassungs- und Ideengeschichte ebenso deutlich werden, wie die Notwendigkeit von interdisziplinär arbeitsteiliger Zusammenarbeit mit den Nachbarwissenschaften. Im Grundseminar soll die Arbeit in kleineren Gruppen gefördert werden.

C. Hauptstudium

Inhalt und Ziel des Hauptstudiums sind eine intensive, zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit sowie zur erfolgreichen Vermittlung geschichtswissenschaftlicher Ergebnisse hinführende Beschäftigung mit historischen Sachverhalten und Problemen. Dabei soll der Student die Möglichkeit haben, sich auf Interessenschwerpunkte (innerhalb einer Großepoche oder epochenübergreifend) wie sozial- und wirtschaftsgeschichtliche, verfassungsgeschichtliche und ideengeschichtliche Themen zu konzentrieren.


§ 6
Studienpläne

(1) Das Studium gliedert sich innerhalb der Studiendauer gem. § 2


a. in das Grundstudium mit einer Dauer von vier Semestern, das mit einer Zwischenprüfung abschlossen wird,
b. in das Hauptstudium mit einer Dauer von vier Semestern.
(2) Das Studium ist innerhalb der einzelnen Fachgebiete wie folgt aufgebaut und umfaßt die folgenden Semesterwochenstunden:

a. für den Studiengang Alte Geschichte im Hauptfach

1. Grundstudium

1.1 Seminare und Übungen 13 SWS


1 Grundseminar Neuere Geschichte 3 SWS


1 Proseminar Alte Geschichte 2 SWS


1 Proseminar Mittelalterliche Geschichte 2 SWS


1 Übung Historische Hilfswissenschaften1) oder Nachbarwissenschaften 2 SWS


2 Übungen nach Wahl, 4 SWS



z.B. lateinischer, mittelalterlicher, französischer oder sonstiger Sprachkurs für Historiker, Proseminar Neuere Geschichte, Grundseminar Fachdidaktik Geschichte

1.2 Vorlesungen 20 SWS


3 Vorlesungen Alte Geschichte2) 6 SWS


2 Vorlesungen Mittelalterliche Geschichte2) 4 SWS


2 Vorlesungen Neuere Geschichte, davon mindestens eine aus Frühneuzeitlicher Geschichte2) 4 SWS


2 Vorlesungen nach Wahl aus Archäologie und Klassischer Philologie 4-6 SWS

1.3 Gesamtstunden im Grundstudium 33 SWS





2. Hauptstudium

2.1 Seminare 12 SWS


3 Hauptseminare Alte Geschichte 6 SWS


1 Hauptseminar Mittelalterliche Geschichte 2 SWS


2 Hauptseminare oder Oberseminare nach Wahl aus der Archäologie, der Vor- und Frühgeschichte, der Mittelalterlichen Geschichte, der Neueren Geschichte oder aus dem Bereich der Geschichtstheorie. Eine dieser Veranstaltungen kann durch eine Übung ersetzt werden. 4 SWS


1 mindestens eintägige Exkursion als der Vor- und Frühgeschichte oder Archäologie

2.2 Vorlesungen 20 SWS


3 Vorlesungen Alte Geschichte2) 6 SWS


2 Vorlesungen Mittelalterliche Geschichte2) 4 SWS


2 Vorlesungen Neuere Geschichte, davon mindestens eine aus Frühneuzeitlicher Geschichte2) 4 SWS


2 Vorlesungen nach Wahl aus Alter-, Mittelalterlicher oder Neuerer Geschichte oder zur Philosophie, Theorie, Methodologie bzw. Geschichte der Geschichtswissenschaft 4-6 SWS

2.3 Gesamtstunden im Hauptstudium 32 SWS




3. Gesamtveranstaltungsstunden 65 SWS



b. für den Studiengang Alte Geschichte im Nebenfach

1. Grundstudium

1.1 Seminare und Übungen 9 SWS


1 Grundseminar Neuere Geschichte 3 SWS


1 Proseminar Alte Geschichte 2 SWS


1 Proseminar Mittelalterliche Geschichte 2 SWS


1 Übung nach Wahl (z.B. Mittellateinischer Sprachkurs, Proseminar Archäologie oder Vor- oder Frühgeschichte) 2 SWS

1.2 Vorlesungen 9 SWS


3 Vorlesungen Alte Geschichte 6-9 SWS


1 Vorlesung Mittelalterliche Geschichte oder Archäologie 2-3 SWS

1.3 Gesamtstunden im Grundstudium 18 SWS





2. Hauptstudium

2.1 Seminare 10 SWS


2 Hauptseminare Alte Geschichte 6 SWS


1 Hauptseminar Mittelalterliche Geschichte 2 SWS


1 Seminar Vor- und Frühgeschichte oder Archäologie 2 SWS

2.2 Vorlesungen 9 SWS


3 Vorlesungen Alte Geschichte 6-9 SWS


1 Vorlesungen Mittelalterliche Geschichte oder Archäologie 2-3 SWS

2.3 Gesamtstunden im Hauptstudium 19 SWS




3. Gesamtveranstaltungsstunden 37 SWS


c. für den Studiengang Mittlere und Neuere Geschichte im Hauptfach ³)

1. Grundstudium

1.1 Seminare und Übungen 13 SWS


1 Grundseminar Neuere Geschichte 3 SWS


1 Proseminar Mittelalterliche Geschichte 2 SWS


1 Proseminar Alte Geschichte 2 SWS


1 Übung Historische Hilfswissenschaften oder Nachbarwissenschaften1) 2 SWS


2 Übungen nach Wahl; z.B. lateinischer, mittellateinischer, französischer oder sonstiger Sprachkurs für Historiker, Proseminar Alte oder Neuere Geschichte, Grundseminar Fachdidaktik Geschichte 4 SWS

1.2 Vorlesungen 20 SWS


1 Vorlesung Alte Geschichte 2-3 SWS


2 Vorlesungen Mittelalterliche Geschichte 4-6 SWS


3 Vorlesungen Neuere Geschichte, davon mindestens
eine aus Frühneuzeitlicher Geschichte
6-9 SWS


3 Vorlesungen nach Wahl aus Mittelalterlicher oder
Neuerer Geschichte2)
6-9 SWS

1.3 Gesamtstunden im Grundstudium 33 SWS




2. Hauptstudium

2.1 Seminare 12 SWS


1 Hauptseminar Mittelalterliche Geschichte 2 SWS


1 Hauptseminar Neuere Geschichte 2 SWS


2 Hauptseminare nach Wahl aus Alter, Mittelalterlicher oder Neuerer Geschichte 4 SWS


2 Hauptseminare oder Oberseminare nach Wahl aus Mittelalterlicher oder Neuerer Geschichte oder aus dem Bereich der Geschichtstheorie. Eine dieser Veranstaltungen kann durch eine Übung ersetzt werden. 4 SWS


1 mindestens eintägige landesgeschichtliche Exkursion

2.2 Vorlesungen 18 SWS


1 Vorlesung Alte Geschichte 2-3 SWS


2 Vorlesungen Mittelalterliche Geschichte 4-6 SWS


3 Vorlesungen Neuere Geschichte, davon mindestens eine aus Frühneuzeitlicher Geschichte 6-9 SWS


2 Vorlesungen nach Wahl aus Alter, Mittelalterlicher oder Neuerer Geschichte oder zur Philosophie, Theorie, Methodologie bzw. Geschichte der Geschichtswissenschaft 4-6 SWS

2.3 Gesamtstunden im Hauptstudium 30 SWS




3. Gesamtveranstaltungsstunden 63 SWS



d. für den Studiengang Mittelalterliche Geschichte im Nebenfach

1. Grundstudium

1.1 Seminare und Übungen 9 SWS


1 Grundseminar Neuere Geschichte 3 SWS


1 Proseminar Mittelalterliche Geschichte 2 SWS


1 Übung oder Vorlesung Historische Hilfswissenschaften 2 SWS


1 Übung nach Wahl (z.B. lateinischer oder mittellateinischer Sprachkurs, Hilfswissenschaftliche Übung, Proseminar Alte oder Neuere Geschichte) 2 SWS

1.2 Vorlesungen und Übungen 9 SWS


3 Vorlesungen Mittelalterliche Geschichte 6-9 SWS


1 Vorlesung Alte und Neuere Geschichte 2-3 SWS

1.3 Gesamtstunden im Grundstudium 18 SWS




2. Hauptstudium

2.1 Seminare 8 SWS


2 Hauptseminare Mittelalterliche Geschichte 4 SWS


1 Hauptseminar Alte oder Neuere Geschichte 2 SWS


1 Oberseminar oder Hauptseminar Mittelalterliche Geschichte 2 SWS

2.2 Vorlesungen 9 SWS


3 Vorlesungen Mittelalterliche Geschichte 6-9 SWS


1 Vorlesung Alte oder Neuere Geschichte 2-3 SWS

2.3 Gesamtstunden im Hauptstudium 17 SWS




3. Gesamtveranstaltungsstunden 35 SWS



e. für den Studiengang Neuere Geschichte im Nebenfach

1. Grundstudium

1.1 Seminare und Übungen 9 SWS


1 Grundseminar Neuere Geschichte 3 SWS


1 Proseminar Neuere Geschichte 2 SWS


1 Proseminar Mittelalterliche Geschichte 2 SWS


1 Übung nach Wahl (z.B. französischer Sprachkurs, Proseminar Alte Geschichte) 2 SWS

1.2 Vorlesungen 9 SWS


3 Vorlesungen Neuere Geschichte, davon mindestens eine aus dem Bereich der frühen Neuzeit 6-9 SWS


1 Vorlesung Alte oder Mittelalterliche Geschichte 2-3 SWS

1.3 Gesamtstunden im Grundstudium 18 SWS




2. Hauptstudium

2.1 Seminare 8 SWS


2 Hauptseminare Neuere Geschichte 4 SWS


1 Hauptseminar Alte oder Mittelalterliche Geschichte 2 SWS


1 Oberseminar oder Hauptseminar Neuere Geschichte 2 SWS

2.2 Vorlesungen 9 SWS


3 Vorlesungen Neuere Geschichte, davon mindestens eine aus dem Bereich der frühen Neuzeit 6-9 SWS


1 Vorlesung Alte oder Mittelalterliche Geschichte 2-3 SWS

2.3 Gesamtstunden im Hauptstudium 17 SWS




3. Gesamtveranstaltungsstunden 35 SWS


f. für den Studiengang Osteuropäische Geschichte im Hauptfach

1. Grundstudium

1.1 Seminare und Übungen 13 SWS


1 Grundseminar Neuere Geschichte 3 SWS


1 Proseminar Osteuropäische Geschichte 2 SWS


1 Proseminar Mittelalterliche Geschichte 2 SWS


1 Übung Historische Hilfswissenschaften oder Nachbarwissenschaften1) 2 SWS


2 Übungen nach Wahl (z.B. lateinischer, russischer oder sonstiger Sprachkurs für Historiker) 4 SWS

1.2 Vorlesungen 20 SWS


4 Vorlesungen Osteuropäische Geschichte2) 8 SWS


2 Vorlesungen Mittelalterliche Geschichte2) 4 SWS


2 Vorlesungen Neuere Geschichte2) 4 SWS


2 Vorlesungen nach Wahl aus Mittelalterlicher oder Neuerer Geschichte oder zur Methodologie bzw. Geschichte der Geschichtswissenschaft 4 SWS

1.3 Gesamtstunden im Grundstudium 33 SWS




2. Hauptstudium

2.1 Seminare 12 SWS


3 Hauptseminare Osteuropäische Geschichte 6 SWS


1 Hauptseminar Mittelalterliche Geschichte 2 SWS


1 Hauptseminar Neuere Geschichte 2 SWS


1 Seminar nach Wahl aus Mittelalterlicher oder Neuerer Geschichte oder Neuerer Geschichte oder aus dem Bereich der Geschichtstheorie 2 SWS

2.2 Vorlesungen 18 SWS


3 Vorlesungen Osteuropäische Geschichte2) 6 SWS


2 Vorlesungen Mittelalterliche Geschichte2) 4 SWS


2 Vorlesungen Neuere Geschichte2) 4 SWS


2 Vorlesungen nach Wahl aus Mittelalterlicher oder Neuerer Geschichte oder zur Philosophie, Theorie, Methodologie bzw. Geschichte der Geschichtswissenschaften 4 SWS

2.3 Gesamtstunden im Hauptstudium 30 SWS




3. Gesamtveranstaltungsstunden 63 SWS


g. für den Studiengang Osteuropäische Geschichte im Nebenfach

1. Grundstudium

1.1 Seminare und Übungen 9 SWS


1 Grundseminar Neuere Geschichte 3 SWS


1 Proseminar Osteuropäische Geschichte 2 SWS


1 Proseminar Mittelalterliche Geschichte 2 SWS


1 Übung nach Wahl (z.B. russischer oder sonstiger Sprachkurs für Historiker) 2 SWS

1.2 Vorlesungen 9 SWS


3 Vorlesungen Osteuropäische Geschichte 6 SWS


1 Vorlesung Mittelalterliche oder Neuere Geschichte oder zur Geschichte der Geschichtswissenschaften 3 SWS

1.3 Gesamtstunden im Grundstudium 18 SWS





2. Hauptstudium

2.1 Seminare 8 SWS


2 Hauptseminare oder Oberseminare Osteuropäische Geschichte 4 SWS


1 Hauptseminar Mittelalterliche Geschichte 2 SWS


1 Seminar Neuere Geschichte 2 SWS

2.2 Vorlesungen 8 SWS


3 Vorlesungen Osteuropäische Geschichte 6 SWS


1 Vorlesung nach Wahl aus Mittelalterlicher oder Neuerer Geschichte oder zur Philosophie, Methodologie, Theorie bzw. Geschichte der Geschichtswissenschaft 2 SWS

2.3 Gesamtstunden im Hauptstudium 16 SWS




3. Gesamtveranstaltungsstunden 34 SWS

§ 7
Leistungsnachweise

(1) Im Grundstudium sind innerhalb der einzelnen Fachgebiete folgende Nachweise zu erbringen:

1. Leistungsnachweise durch schriftliche Arbeiten (benotete Scheine):



a. Alte Geschichte im Hauptfach


- ein Grundseminar Neuere Geschichte


- ein Proseminar Alte Geschichte


- ein Proseminar Mittelalterliche Geschichte




b. Alte Geschichte im Nebenfach


- ein Grundseminar Neuere Geschichte


- ein Proseminar Alte Geschichte




c. Mittlere und Neuere Geschichte Im Hauptfach


- ein Grundseminar Neuere Geschichte


- ein Proseminar Alte Geschichte


- ein Proseminar Mittelalterliche Geschichte




d. Mittelalterliche Geschichte Im Nebenfach


- ein Grundseminar Neuere Geschichte


- ein Proseminar Mittelalterliche Geschichte




e. Neuere Geschichte im Nebenfach


- ein Grundseminar Neuere Geschichte


- ein Proseminar Mittelalterliche Geschichte




f. Osteuropäische Geschichte im Hauptfach


- ein Grundseminar Neuere Geschichte


- ein Proseminar Osteuropäische Geschichte


- ein Proseminar Mittelalterliche Geschichte




g. Osteuropäische Geschichte im Nebenfach


- ein Grundseminar Neuere Geschichte


- ein Proseminar Mittelalterliche Geschichte



2. In den übrigen Pflichtveranstaltungen und Wahlpflichtveranstaltungen (Übungen) die Bescheinigungen der aktiven Teilnahme (Teilnahmebescheinigung)
(2) Im Hauptstudium sind folgende Nachweise zu erbringen:
1. Leistungsnachweise durch schriftliche Arbeiten (benotete Scheine):



a. Alte Geschichte im Hauptfach


- drei Hauptseminare in Alter Geschichte


- ein Hauptseminar nach Wahl




b. Alte Geschichte im Nebenfach


- zwei Hauptseminare Alte Geschichte




c. Mittlere und Neuere Geschichte im Hauptfach


- vier Hauptseminare in Mittelalterlicher und Neuerer Geschichte




d. Mittelalterliche Geschichte im Nebenfach


- zwei Hauptseminare Mittelalterliche Geschichte




e. Neuere Geschichte im Nebenfach


- zwei Hauptseminare Neuere Geschichte




f. Osteuropäische Geschichte im Hauptfach


- drei Hauptseminare Osteuropäische Geschichte


- ein Hauptseminar nach Wahl




g. Osteuropäische Geschichte im Nebenfach


- zwei Hauptseminare Osteuropäische Geschichte



2. In den übrigen Pflichtveranstaltungen und in den Wahlpflichtveranstaltungen (wählbare Haupt- und Oberseminare sowie Übungen nach Interessenschwerpunkt) die Bescheinigung der aktiven Teilnahme (Teilnahmebescheinigung)


3. Über die Exkursion die Bescheinigung der Teilnahme (Teilnahmebescheinigung)


§ 8
Studienberatung

Für die Studienfachberatung ist der Beauftragte für Studienberatung des Fachbereichs Geschichtswissenschaften verantwortlich; nähere Informationen sind im Dekanat erhältlich.


§ 9
Prüfungen

(1) Zwischenprüfung

Das Grundstudium der Magisterstudiengänge schließt mit der Zwischenprüfung ab. Die Bestimmungen zur Zwischenprüfung sind der Zwischenprüfungsordnung zu entnehmen.

(2) Magisterprüfung

Die Magisterprüfung findet gemäß den Bestimmungen der Magisterprüfungsordnung statt.



§ 10
Inkrafttreten

Diese Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den "Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen" in Kraft. Gleichzeitig verlieren die alten Studienordnungen ihre Gültigkeit.


§ 11
Übergangsbestimmungen

Studenten, die ihr Studium vor Inkrafttreten dieser Studienordnung begonnen haben, können es nach den bisherigen Vorschriften beenden.


Gießen, 26. September 1995 Prof. Dr. Marcel Baumgartner
Dekan des Fachbereichs
Geschichtswissenschaften



Fußnoten:
1) Nachbarwissenschaften sind z.B. Vor- und Frühgeschichte, Archäologie, Kunstgeschichte, Soziologie, Politologie, Jurisprudenz, Wirtschaftswissenschaften. Für den Studiengang Osteuropäische Geschichte sind ferner Slavistik, Byzantinistik, Orientalistik Nachbarwissenschaften. Als Nachbarwissenschaften gelten nicht die Nebenfächer.


2) Darunter ist mindestens eine Vorlesung zur Einführung in die Philosophie oder zur Theorie bzw. Methodologie oder zur Geschichte der Geschichtswissenschaft zu hören.


3) Für den Studiengang Mittlere und Neuere Geschichte gelten Lehrveranstaltungen in Deutscher Landesgeschichte und Osteuropäischer Geschichte je nach Thema als Veranstaltungen zur Mittelalterlichen und Neueren Geschichte.

Erlaßgrundlage/
Änderungsbeschlüsse

FBR 08 HMWK Genehmigung Abl./StAnz. Seite
Stud.Ord. vom 27.04.1977


1. Änderung 30.11.1988 27.06.1990 01.08.1990 930
2.Änderung 25.01.1995
27.11.1995 3832