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6.20.08 Nr. 5 Magisterstudienordnung Nebenfach Didaktik der Geschichte

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Studienordnung des Fachbereichs 08
Geschichtswissenschaften

der Justus-Liebig-Universität Gießen
für das Nebenfach "Didaktik der Geschichte"
in den Studiengängen mit dem Abschluß Magister Artium (M.A.)
vom 26.6.1985

Hinweis In der Fassung des 1. Änderungsbeschlusses
vom 30.6.1987

Erlaßgrundlage Änderungsbeschlüsse



INHALTSVERZEICHNIS
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Dauer des Studiums
§ 3 Beginn des Studiums
§ 4 Studienvoraussetzungen
§ 5 Ziel und Inhalt des Studiums
§ 6 Umfang und Aufbau des Studiums
§ 7 Studiennachweise
§ 8 Studienfachberatung
§ 9 Inkrafttreten
Anlage

Aufgrund des § 22 Abs. 5 des Hessischen Universitätsgesetzes erläßt der Fachbereich 08 Geschichtswissenschaften der Justus-Liebig-Universität Gießen folgende Studienordnung:



§ 1
Geltungsbereich

(1) Diese Studienordnung regelt Ziel, Inhalt und Aufbau des Studiums im Nebenfach "Didaktik der Geschichte" auf der Grundlage der Ordnung für die Magisterprüfung der Fachbereiche 03 Gesellschaftswissenschaften, 04 Erziehungswissenschaften, 05 Kunstpädagogik, Musikwissenschaften, Sportwissenschaften, 07 Religionswissenschaften, 08 Geschichtswissenschaften, 09 Germanistik, 10 Anglistik, 11 Sprachen und Kulturen des Mittelmeerraums und Osteuropas, 22 Geowissenschaften und Geographie der Justus-Liebig-Universität Gießen vom 7. Dez. 1979 (Abl. 1981, S. 396), i.d.F. vom 8.2.1985.



§ 2
Dauer des Studiums

Der Fachbereich 08 Geschichtswissenschaften schafft auf der Grundlage dieser Studienordnung die Voraussetzung dafür, daß sich der Student unter Berücksichtigung der übrigen Ausbildungsteile nach 8 Semestern zur Magisterprüfung melden kann.



§ 3
Beginn des Studiums

Das Studium kann zum Sommer- oder Wintersemester aufgenommen werden.



§ 4
Studienvoraussetzungen

(1) Besondere Vorkenntnisse, die über die Voraussetzungen für die Einschreibung hinausgehen, werden nicht verlangt.

(2) [gestrichen lt. 1. Änderungsbeschluß vom 03.06.1987]

(3) Die Sprachvoraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung regelt die gültige Magisterprüfungsordnung. Diese Sprachkenntnisse sind, soweit nicht zu Beginn des Studiums vorhanden, am Ende des Grundstudiums nachzuweisen.

(4) Die Sprachkenntnisse gelten als nachgewiesen durch

das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, einer einschlägig fachgebundenen Hochschulreife oder ein von einer zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis, durch das die Qualifikation für ein Studium an einer Universität nach § 35 Abs. 2 HHG nachgewiesen ist.

Die Englisch- bzw. Französisch-Kenntnisse gelten außerdem als nachgewiesen durch eine erfolgreich bestandene Sprachprüfung in Englisch bzw. in Französisch an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Die Sprachprüfung wird von einem Professor, Honorarprofessor, entpflichteten Professor oder Professor im Ruhestand, Hochschulassistenten, Wissenschaftlichen Mitarbeiter oder Privat-Dozenten abgenommen; sie kann nach Festlegung durch den Prüfer entweder in Form einer mündlichen Prüfung von höchstens 30 Minuten Dauer oder einer schriftlichen Klausur von höchstens 3 Stunden Dauer durchgeführt werden. Der Dekan des Fachbereichs 08 Geschichtswissenschaften bestellt den Prüfer.

§ 4a
Studienberechtigung für den Studienschwerpunkt
Fachjournalismus Geschichte

(1) An den Praktika nach § 6 Abs. 4 Nr. 2 kann nur teilnehmen, wer

eine Hospitanz im Medienbereich absolviert und

auf dieser Grundlage ausreichende journalistische Fähigkeiten unter Beweis gestellt hat, und zwar
a) durch eine Arbeitsprobe aus der Hospitanz und
b) in einer dreistündigen Klausur.

(2) Aufgrund der Arbeitsprobe und der Klausur stellt der zuständige Fachvertreter fest, ob der Student die erforderlichen Fähigkeiten nachgewiesen hat.

(3) Die Hospitanz beträgt mindestens vier Wochen. In der Hospitanz soll der Student die Berufssituation des Journalisten kennenlernen, erste Kenntnisse journalistischer Tätigkeiten erwerben sowie sich über die technischen, organisatorischen, ökonomischen und sozialen Zusammenhänge im Tätigkeitsfeld der Medien informieren.

(4) Am Ende der Vorlesungszeit eines jeden Semesters ist Gelegenheit zu geben, die Klausur zu schreiben, und zwar für Studenten, die für einen Magisterstudiengang mit dem Hauptfach "Mittlere und Neuere Geschichte" immatrikuliert sind.

(5) Studenten, die die Voraussetzungen nach Abs. 1 nachgewiesen haben, erhalten darüber eine Bescheinigung.



§ 5
Ziel und Inhalt des Studiums

(1) Ziel des geschichtsdidaktischen Studiums ist die Fähigkeit zur systematischen Analyse und Organisation historischer Information, Kommunikation und Erfahrungsbildung. Das Studium bezieht sich vor allem auf die Geschichtsvermittlung in den Bereichen Schule, Erwachsenenbildung, Museum, Verlagswesen und Massenmedien. Die Arbeitsfelder der wissenschaftlichen Geschichtsdidaktik sind die Empirie des Geschichtsbewußtseins, die Theorie der Geschichtsdarstellung, die Geschichte der Geschichtsdidaktik und Geschichtskultur sowie die Geschichtsdidaktik und Geschichtskultur im internationalen Vergleich.

(2) Im Rahmen des geschichtswissenschaftlichen Magisterstudiums kann der Student einen Studienschwerpunkt "Fachjournalismus Geschichte" bilden. Der geschichtsdidaktische Anteil dieses Studienschwerpunkts ist im folgenden gesondert ausgewiesen. Ziel des Studiums im Studienschwerpunkt Fachjournalismus Geschichte ist eine geschichtswissenschaftlich-fachjournalistische Grundqualifikation zur Vermittlung von Geschichte durch die Massenmedien. Im Hinblick auf dieses Ziel sollen theoretische und empirische Grundlagen historischer Information und Kommunikation sowie die dafür notwendigen technologischen Kenntnisse und pragmatischen Fähigkeiten vermittelt werden.


§ 6
Umfang und Aufbau des Studiums

(1) Das Studium gliedert sich in

1. Das Grundstudium mit einer Dauer von 4 Semestern und einem Umfang von 22 SWS
2. Das Hauptstudium mit einer Dauer von 4 Semestern und einem Umfang von 17 SWS



(2) Im Grundstudium besucht der Student Veranstaltungen (Vorlesungen, Grund- bzw. Proseminare) aus folgenden Bereichen:
1. Analytisch-pragmatischer Bereich (z.B. 'Planung, Durchführung und Analyse von Unterrichtsversuchen' oder 'Geschichte im Museum - Erkundungen, Analysen, Projekte') 8 SWS
2. Grundlagentheoretischer Bereich (z.B. 'Psychologische und soziale Voraussetzungen historischer Information, Kommunikation und Erfahrungsbildung' oder 'Kategorien und Konzepte der Geschichtsdidaktik') 8 SWS
3. Kommunikationshistorischer und vergleichender Bereich (z.B. 'Geschichte des Geschichtsunterrichts und der Geschichtsdidaktik' oder 'Geschichte in der Öffentlichkeit in Deutschland und den USA) 6 SWS








1a. Analytisch-pragmatischer Bereich (z.B. 'Interview und Moderation im Bereich der Zeitgeschichte - Formen und Versuche' oder 'Analyse und Gestaltung von Geschichtssendungen im Schulfunk') 9 SWS
2a. Grundlagentheoretischer Bereich (z.B. 'Fachwissenschaftliche und journalistische Recherche' oder 'Fachwissenschaftliche und journalistische Darstellungsformen') 9 SWS
3a. Kommunikationshistorischer und vergleichender Bereich (z.B. 'Geschichte und Struktur der Massenkommunikation in Deutschland' oder 'Wissenschaftsjournalismus in der Bundesrepublik Deutschland und den USA') 4 SWS



(3) Im Hauptstudium besucht der Student Veranstaltungen (Vorlesungen, Übungen, Hauptseminare) aus folgenden Bereichen:
1. Analytisch-pragmatischer Bereich (z.B. 'Informations- und Kommunikationstechnologien in geschichtsdidaktischer Perspektive' oder 'Schreiben über Geschichte') 6-7 SWS
2. Grundlagentheoretischer Bereich (z.B. 'Zur Theorie historischen Lehrens und Lernens' oder 'Außerschulische Vermittlung von Geschichte') 6 SWS
3. Kommunikationshistorischer und vergleichender Bereich (z.B. 'Zur Französischen Revolution in deutschen und französischen Schulbüchern des 20. Jahrhunderts' oder 'Geschichtskultur und Geschichtsdidaktik im internationalen Vergleich') 4-5 SWS








1a. Analytisch-pragmatischer Bereich (z.B. 'Geschichte als Argument in der Presse und auf Forumsveranstaltungen' oder 'Aufarbeitung der Praktikumserfahrungen') 2 SWS
2a. Grundlagentheoretischer Bereich (z.B. 'Medienspezifische Genres der Geschichtsdarstellung - z.B. historisches Dokumentarspiel, historische Dokumentation' - oder 'Medienwirkungs- und Publikumsforschung im Bereich der Geschichtsdarstellung') 6 SWS
3a. Kommunikationshistorischer und vergleichender Bereich (z.B. 'Zeitgeschichte im deutschen Fernsehen seit den 50er Jahren' oder 'Geschichtskultur, Geschichtsdidaktik und Fachjournalismus im internationalen Vergleich') 4-6 SWS
4a. Informations- und kommunikationstechnologischer Bereich (z.B. 'Neue Medien in der journalistischen Praxis' oder 'Teletexte') 3-5 SWS



(4) Praktika Studenten können wählen, ob sie ein Schulpraktikum oder ein Praktikum im außerschulischen Bereich (z.B. der Erwachsenenbildung) absolvieren möchten. Das Schulpraktikum wird durchgeführt nach der Ordnung für die Durchführung des Schulpraktikums (Schulpraktikumsordnung) i.d.F. vom 31.10.1984 (Abl. 1984, S. 650). Das Praktikum im außerschulischen Bereich muß an einer von der Justus-Liebig-Universität Gießen anerkannten Einrichtung absolviert werden und dauert in der Regel zweimal vier Wochen.

Studenten, die das Studium im Studienschwerpunkt "Fachjournalismus Geschichte" aufgenommen haben, müssen zwei Praktika (ein Presse- oder PR-Praktikum und ein Hörfunk- oder Fernseh-Praktikum) von mindestens je zwei Monaten Dauer in von der Justus-Liebig-Universität Gießen anerkannten Einrichtungen absolvieren und zwei Semester lang an der Arbeit der Lehrredaktion teilnehmen.

Für die Durchführung der Praktika benennt der Fachbereich einen Praktikumsbeauftragten.


§ 7
Studiennachweise

(1) Während des Studiums hat der Student folgende Studiennachweise zu erwerben:

1. Grundstudium

1.1 Nachweise über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme (Leistungsnachweise) an


1.1.1 einer Einführung in die Didaktik der Geschichte


1.1.2 drei Proseminaren aus dem analytisch-pragmatischen und grundlagentheoretischen Bereich




1.1a Nachweise über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme (Leistungsnachweise) an


1.1a.1 dem Grundseminar: Didaktik der Geschichte und Fachjournalismus


1.1a.2 drei Proseminaren aus dem analytisch-pragmatischen und grundlagentheoretischen Bereich


1.2a Nachweise über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme (Leistungsnachweise) an


1.2a.1 zwei Semestern Lehrredaktion (kann auch im Hauptstudium abgeleistet werden).

2. Hauptstudium

2.1 Nachweise über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme (Leistungsnachweise) an


2.1.1 drei Hauptseminaren aus dem grundlagentheoretischen, dem kommunikationshistorischen und dem vergleichenden Bereich


2.1.2 einer Übung zur Informations- und Kommunikationstechnologie in geschichtsdidaktischer Perspektive


2.2 Nachweis über die Teilnahme (Teilnahmenachweis) an


2.2.1 einem geschichtsdidaktischen Projekt in der Erwachsenenbildung (z.B. Zielgruppenarbeit mit Jugendlichen oder Senioren)




2.1a Nachweise über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme (Leistungsnachweise) an


2.1a.1 drei Hauptseminaren aus dem grundlagentheoretischen, dem kommunikationshistorischen und dem vergleichenden Bereich


2.1a.2 einer Übung zur Informations- und Kommunikationstechnologie


2.2a Nachweise über die regelmäßige und aktive Teilnahme (Leistungsnachweise) an


2.2a.1 zwei Semestern Lehrredaktion (falls nicht bereits im Grundstudium erbracht)




(2) Die Leistungsnachweise werden vom Veranstaltungsleiter ausgestellt. Sie beruhen in den Proseminaren auf je einer schriftlichen Arbeit (Entwurf - z.B. Treatment - oder Referat), in den Hauptseminaren auf je einer schriftlichen Arbeit (Referat oder Klausur) nach vorhergehender Festlegung durch den Veranstaltungsleiter. Die Referate, Entwürfe oder Klausuren müssen mindestens mit "ausreichend" benotet sein.

(3) Darüber hinaus hat der Student en Nachweis über die Teilnahme an den Praktika nach § 6 Abs. 4 zu führen. Die Anforderungen für das Schulpraktikum richten sich nach der Ordnung für die Durchführung des Schulpraktikums (Schulpraktikumsordnung). Der Praktikumsnachweis ist in den übrigen Fällen nach § 6 Abs. 4 erbracht durch die Vorlage je eines Praktikumsberichtes, der vom Praktikumsbeauftragten des Fachbereiches anerkannt worden ist.


§ 8
Studienfachberatung

(1) Für die Studienberatung ist der Beauftragte für Studienberatung des Fachbereichs 08 Geschichtswissenschaften zuständig.

(2) Der Student soll die Studienfachberatung in Anspruch nehmen, insbesondere zu Beginn des Studiums und im Fall eines Studienfach-, Studiengang- oder Studienortwechsels.


§ 9
Inkrafttreten

Diese Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt des Hessischen Kultusministers und des Hessischen Ministers für Wissenschaft und Kunst in Kraft.


Gießen, den 26.6.1985


gez. Schröder
(Prof. Dr. phil. Hans Jürgen Schröder)
Dekan des Fachbereichs 08
Geschichtswissenschaften





Beschluß des Fachbereichs 08 Geschichtswissenschaften vom 26.6.1985 (war nicht Teil des Genehmigungsverfahrens)

Anlage

zur Studienordnung des Fachbereichs 08 Geschichtswissenschaften der Justus-Liebig-Universität Gießen für das Nebenfach "Didaktik der Geschichte" in den Studiengängen mit dem Abschluß Magister Artium (M.A.) vom 26.6.1985

Studienplan:

Nebenfach "Didaktik der Geschichte"

A.

1. Grundstudium
1 Grundseminar: Didaktik der Geschichte 2 SWS
1 Proseminar (A): Planung, Durchführung und Analyse von Unterrichtsversuchen (L1 und/oder L5) 2 SWS
1 Proseminar (A): Planung, Durchführung und Analyse von Unterrichtsversuchen (L2 und/oder L3) 2 SWS
1 Proseminar (A): Geschichte im Museum - Erkundungen, Analysen, Projekte 2 SWS
1 Proseminar (A): Geschichte der Erwachsenenbildung - Analyse von Programmen und Arbeit mit Zielgruppen 2 SWS
1 Proseminar (B): Medien des Geschichtsunterrichts 2 SWS
1 Proseminar (B): Psychologische und soziale Voraussetzungen historischer Information, Kommunikation und Erfahrungsbildung 2 SWS
1 Proseminar (B): Ausgewählte Kategorien und Konzepte der Geschichtsdidaktik 2 SWS
1 Vorlesung zur Geschichte des Geschichtsunterrichts und der Geschichtsdidaktik 2 SWS
1 Vorlesung zur Theorie der Geschichte und Geschichtsdarstellung 2 SWS
1 Vorlesung: Geschichte in der Öffentlichkeit 2 SWS

Grundstudium 22 SWS




2. Hauptstudium
1 Übung: Informations- und Kommunikationstechnologie in geschichtsdidaktischer Perspektive 3 SWS
2 Hauptseminare zur Theorie und/oder Empirie historischen Lehrens und Lernens 4 SWS
1 Hauptseminar zur Auswertung des Fachpraktikums 2 SWS
1 Hauptseminar: Schreiben über Geschichte - Themen, Formen, Funktionen 2 SWS
1 Vorlesung über die außerschulische Vermittlung von Geschichte 2 SWS
1 Vorlesung: Schulbuchanalyse und internationale Schulbuchforschung 2 SWS
1 Vorlesung: Geschichtskultur und Geschichtsdidaktik im internationalen Vergleich 2 SWS

Hauptstudium 17 SWS

Grund- und Hauptstudium 39 SWS

B. (im Studienschwerpunkt"Fachjournalismus Geschichte")

1. Grundstudium
1 Grundseminar: Didaktik der Geschichte und Fachjournalismus 3 SWS
1 Proseminar (A): Historische Bezüge, Informationen und Beiträge in der Presse - Analyse und Versuche 2 SWS
1 Proseminar (A): Analyse und Gestaltung von Geschichtssendungen in Hörfunk und Fernsehen 3 SWS
1 Proseminar (A): Redaktionelle Arbeitsplanung und Entscheidungsprozesse 2 SWS
1 Proseminar (A): Interview und Moderation - Formen und Versuche 2 SWS
1 Proseminar (B): Fachwissenschaftliche und journalistische Recherche 2 SWS
1 Proseminar (B): Fachwissenschaftliche und journalistische Darstellungsformen 2 SWS
1 Vorlesung: Geschichte in der Öffentlichkeit 2 SWS
1 Vorlesung: Geschichte und Struktur der Massenkommunikation in Deutschland 2 SWS
1 Vorlesung: Grundfragen und Grundlagen von Information und Kommunikation 2 SWS

Grundstudium 22 SWS

2. Hauptstudium
1 Übung: Informations- und Kommunikationstechnologien (konventionelle Techniken der Informationsvermittlung und Neue Medien) 3 SWS
1 Hauptseminar: Geschichte als Argument in der Presse, auf Forumsveranstaltungen und im Parlament 2 SWS
1 Hauptseminar: Medienspezifische Genres der Geschichtsdarstellung (z.B. das Historische Dokumentarspiel, die Geschichts-Revue) 2 SWS
1 Hauptseminar: Zur Konzeption von Fach- und Publikumszeitschriften 2 SWS
1 Hauptseminar: Aufarbeitung von Praktikumserfahrungen 2 SWS
1 Vorlesung: Zeitgeschichte in Hörfunk und Fernsehen 2 SWS
1 Vorlesung: Medienwirkungs- und Publikumsforschung 2 SWS
1 Vorlesung: Geschichtskultur, Geschichtsdidaktik und Fachjournalismus im internationalen Vergleich 2 SWS

Hauptstudium 17 SWS

Grund- und Hauptstudium 39 SWS


Erlaßgrundlage

FB Geschichtswissenschaften
§ 22 Abs. 5 HUG
Änderungsbeschlüsse

FBR 08
HMWK Genehmigung
Abl./StAnz.
Seite
Stud.Ord. vom 26.06.1985
20.01.1986
16.05.89
73
1. Änderung 03.06.1987
13.08.1987
30.09.1987
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